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Datum: 17.03.2023

Zuschüsse der Stadt Elmshorn für kulturelle Vereinigungen sowie freie Kunstschaffende für das Jahr 2024

Nach den Sommerferien beginnen bereits bei der Stadt Elmshorn die Vorbereitungen für den städtischen Haushalt des kommenden Jahres. Somit beginnt auch die Finanzplanung für den städtischen Kulturbereich, in der wie bereits in den Vorjahren Kulturförderungsmittel berücksichtigt werden.

Freie Kunstschaffende sowie Vereinigungen und Vereine können jetzt für das Jahr 2024 einen Antrag auf Kulturförderungsmittel stellen. Unter anderem ist eine Voraussetzung für die Antragstellung, dass die Antragstellenden in Elmshorn ansässig sind bzw. sich deren kulturelles Wirken überwiegend auf Elmshorn bezieht.

Kontakt

Anträge sind an das städtische Amt für Kultur und Weiterbildung, Schulstraße 36, 25335 Elmshorn zu richten. Dort sind die notwendigen Antragsformulare erhältlich und gerne auch weitere Informationen (Ansprechpartner: Herr Köhnke, Tel.: 04121-231391).

Anträge bis zum 31. Mai 2023

Die Frist für die Antragstellung endet am 31. Mai 2023. Später eingehende Anträge können dann leider nicht mehr berücksichtigt werden.