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Datum: 13.05.2023

Klimaschutzfonds: Ab 1. Juni 2023 sind neue Anträge möglich

Ab dem 1. Juni 2023 können Interessenten wieder Anträge für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Elmshorn und elf ihrer Nachbargemeinden stellen. Wichtig: „Wir haben den Katalog der förderfähigen Maßnahmen neu aufgestellt“, sagt Baustadtrat Lars Bredemeier. Unterstützt werden künftig Photovoltaikanlagen mit oder ohne Stromspeicher sowie Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung, insbesondere Wärmeerzeugung. Weiterhin werden innovative Technologien und besondere Maßnahmen mit Demonstrationscharakter gefördert.

„Schnell sein lohnt sich“, so Bredemeier. „Die Vergabe erfolgt nach dem Eingangsdatum beziehungsweise der Eingangszeit der Anträge.“ Empfohlen wird die Antragsstellung per E-Mail an

klimaschutzfonds@elmshorn.de

Antragsberechtigte

Eingereicht werden können Anträge von allen natürlichen und juristischen Personen in den zwölf Mitgliedsgemeinden Elmshorn, Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Seeth-Ekholt.

56.000 Euro

Insgesamt stehen in diesem Jahr 56.000 Euro zur Verfügung, aber 16.000 Euro sind vorerst für Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte reserviert. Für Photovoltaikanlagen beträgt der Zuschuss bis zu 700 Euro und für Batteriespeicher bis zu 500 Euro, bei einer Förderquote von jeweils 50 Prozent.

Förderquote

Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte zur erneuerbaren Energieversorgung können bis zu 8.000 Euro bei einer Förderquote von 90 Prozent erhalten, wobei hier nur die Planung, Erprobung sowie energetische und rechtliche Beratung gefördert werden.

Voraussetzungen

„Die Anlage selbst ist nicht förderfähig – dafür gibt es zahlreiche andere Förderangebote auf Landes- und Bundesebene“, erklärt Klimaschutzmanager Markus Pietrucha. Ein Merkblatt zu diesem Förderschwerpunkt finden Interessierte auf den Seiten der Stadt Elmshorn.

Schwerpunkte

Die Konzentration des Klimaschutzfonds auf die beiden Schwerpunkte PV-Anlagen und Quartiers- und Nachbarschaftsprojekte begründet Pietrucha mit der zuletzt extrem hohen Nachfrage. „Die zur Verfügung stehenden Mittel reichen bei Weitem nicht mehr aus, um allen Antragstellenden eine Förderung zu ermöglichen“, erklärt er.

Begrenzte Mittel

Allein im vergangenen Jahr gingen 49 Antragstellende leer aus. „Wir wollen vermeiden, dass Frust entsteht“, so Pietrucha. Zudem haben sich die Rahmenbedingungen beim Thema Energie stark geändert: Zahlreiche der bislang geförderten Maßnahmen sind auch ohne Fördermittel wirtschaftlich umsetzbar oder es gibt andere Fördertöpfe für sie. „Wir wollen einen Mitnahmeeffekt ausschließen, unsere Mittel zielgerichtet einsetzen“, so Pietrucha.

Gemeinsamer Beschluss

Die neue Schwerpunktsetzung hat der Beirat des Klimaschutzfonds nach Beratungen mit Vertreter*innen von Parteien, der Stadtwerke Elmshorn, Architektenkammer, Naturschutzverbände, Installationsbetrieben, Energieberatenden sowie der Energieagentur des Landes beschlossen.

Wichtige Informationen

Die Förderrichtlinien, das Merkblatt, das Antragsformular und weitere wichtige Informationen zur Förderung finden Interessenten auf der Internetseite der Stadt Elmshorn:

www.elmshorn.de/klimaschutzfonds