39. Änderung des Flächennutzungsplanes - »Südöstlich Kaltenweide / nördlich kleine Kaltenweide« (im Verfahren, d.h. noch nicht in Kraft getreten)

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich begrenzt das Gebiet

  • Im Norden: Durch die Grabenstruktur an der Ohlendieker Wisch (innerhalb der Gemarkung Elmshorn, Flur 34, Flurstück 3/1)
  • Im Osten: Durch die landwirtschaftlichen Flächen der Ohlendieker Wisch (Gemarkung Elmshorn, Flur 34, anteilig Flurstück 3/1, anteilig Flurstück 4/2, anteilig Flurstück 5/4, Flurstück 19/6 und Flurstück 8/14), die landwirtschaftliche und gemischte Nutzfläche (Gemarkung Elmshorn, Flur 34, Flurstück 18) sowie durch die westliche und nördliche Grundstücksgrenze der Kaltenweide 234 d und der westlichen Grundstücksgrenze von der Kaltenweide 234 a bis c
  • Im Süden: Durch die Straße Kaltenweide (mittlere Bezugsachse, Gemarkung Elmshorn, Flur 34, Flurstück 17/2)
  • Im Westen: Durch die Straße Kaltenweide (mittlere Bezugsachse, Gemarkung Elmshorn, Flur 33, Flurstücke 650 und 649)

Planungsziele

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden diese Planungsziele verfolgt:

  • Städtebaulich Ordnung des Siedlungsbereichs entsprechend den im Bebauungsplan verfolgten Planungsziele
  • Schaffung von Planrecht für eine Wohnbebauung und Sicherung des Gewerbestandortes

Mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und ein Gewerbegebiet geschaffen und somit dem steigenden Wohnraumdruck und der Sicherung des Gewerbestandortes nachgekommen werden. Aus diesem Grund wird die 39. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8. Abs. 3 BauGB durchgeführt. Der Geltungsbereich der 39. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes Nr. 205 sind identisch.

Das rund 4,2 ha große Plangebiet liegt im nordöstlichen Bereich des Stadtgebiets Elmshorns. Der Geltungsbereich ist aktuell im Flächennutzungsplan größtenteils als Gemischte Baufläche und entlang der nordöstlichen Grenze des Geltungsbereiches als eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt.

Der Flächennutzungsplan ist überwiegend umgesetzt, entspricht jedoch nicht den aktuellen Planungszielen des Bebauungsplans Nr. 205 und wird daher angepasst.

Verfahrensstand

Am 01.10.2026 wurde durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes sind vorgesehen.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 25.01.2027 bis zum 22.02.2027 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.

Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Elmshorn. Ergänzend dazu liegen die Unterlagen in Zimmer 314 des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme kann während der Sprechzeiten (Montag - Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, weitere Zeiten nach Vereinbarung) stattfinden.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird parallel hierzu stattfinden.