Mietspiegel
Er wurde mit Unterstützung der ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und wurde von den beteiligten Mieter- und Vermieterverbänden sowie vom Stadtverordneten-Kollegium der Stadt Elmshorn anerkannt.
Die Mietspiegelbroschüre erhalten Sie nachfolgend zum Download:
Elmshorner Mietspiegel 2024 (8 MB)
Online-Mietspiegelrechner
Mit dem Mietspiegelrechner können Sie für Ihre Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete direkt berechnen.
Um ein korrektes Ergebnis zu erhalten, gehen Sie die Fragestellungen gewissenhaft durch. Merkmale, die nicht zutreffend sind, können frei gelassen werden.
Vor Anwendung des Mietspiegelrechners empfehlen wir oben genannte Mietspiegelbroschüre zu lesen.
Mietspiegeldokumentation
In der folgenden Mietspiegeldokumentation wird die Vorgehensweise zur Erstellung des Mietspiegels erläutert.
- PDF-Datei: (3.7 MB)
Was ist ein Mietspiegel?
Ein Mietspiegel schafft Transparenz auf dem Wohnungsmarkt, indem er einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt gibt.
Er enthält Anhaltspunkte dafür,
- ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
- ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
- ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
- Wohnungsgröße
- Baualter
- Wohnlage
- energetischer Modernisierungszustand und
- Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Was ist ein »qualifizierter« Mietspiegel?
Um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB handelt es sich, wenn er
- nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet wird und
- von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wird.
Im Gegensatz zu einem einfachen Mietspiegel eignet sich ein qualifizierter Mietspiegel gut als Begründungmittel vor Gericht.
Nach zwei Jahren ist er stichprobenbasiert oder mit Hilfe des Lebenshaltungskostenindex für Gesamtdeutschland anzupassen, bevor nach insgesamt vier Jahren seine Neuerstellung zwingend ist.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 28. Oktober 2021 die Mietspiegelverordnung erlassen. Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel.