Vorsorge
Notfallpass und Notfalldose
Notfallpass
Der Notfallpass ist kostenlos erhältlich:
- im Büro des Seniorenrats Elmshorn
- in den Elmshorner Apotheken
- im Regio-Klinikum Elmshorn
- in der Hauptstelle und den Filialen der Stadtsparkasse
Er steht Ihnen darüberhinaus hier als Download zur Verfügung:
- PDF-Datei: (546 kB)
Notfalldose
Die Notfalldose – ein Projekt von Seniorenrat und Sparkasse (2020 und 2023)
Im Notfall zählt jede Sekunde – mit Hilfe der Informationen in der Notfalldose kann der Rettungsdienst besser und schneller reagieren.
Sie füllen das Info-Blatt so genau wie möglich und gut leserlich aus. Es gibt Hinweise zu Gesundheitszustand, Medikamenten, Allergien, Kontaktpersonen usw.
Die Dose wird gut sichtbar in der Kühlschranktür untergebracht.
Je ein Aufkleber an der Kühlschranktür und an der Innenseite der Eingangstür weisen darauf hin, dass eine Notfalldose vorhanden ist.
Die Dosen wurden bei der Sparkasse und im Büro des Seniorenrats unentgeltlich abgegeben. Aufgrund der hohen Nachfrage sind sie im Moment vergriffen. Über eine Neuauflage wird nachgedacht.
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht können Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Befugnis erteilen, in Ihrem Namen und rechtsverbindlich zu handeln, wenn Sie dazu aus Krankheits- oder Altersgründen oder in Folge eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind.
Dabei kann es sich um Gesundheit, Pflege, Wohnung, Behörden und finanzielle Belange handeln.
Ohne Vorsorgevollmacht dürfen auch Ehepartnerin oder Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht tätig werden.
Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer im Notfall die gesetzliche Betreuerin oder der gesetzliche Betreuer sein soll.
Anders als die oder der Bevollmächtigte (siehe Vorsorgevollmacht) wird diese Person vom Betreuungsgericht eingesetzt und kontrolliert.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt im Voraus, in welche medizinischen Maßnahmen man einwilligt für eine Situation, in der man nicht mehr selber darüber entscheiden kann.
Da es unter anderem auch um lebensverlängernde Maßnahmen geht, ist es sehr sinnvoll, sich von einem Arzt seines Vertrauens beraten zu lassen und die Formulierungen abzustimmen.
Testament
Wenn Sie kein oder kein gültiges Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Sollten Sie Ihren Nachlass anders regeln wollen, so müssen Sie ein Testament verfassen.
Privatschriftliches Testament
Ein privatschriftliches Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben sein, das vollständige Datum und den Ort enthalten, wo es unterzeichnet wurde, und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden.
Auch ein selbstverfasstes Testament kann beim Amtsgericht hinterlegt werden.
Notarielles Testament
Ein notarielles Testament kann vor dem Notar mündlich erklärt werden. Es ist gebührenpflichtig, hat aber den Vorteil, dass es auf jeden Fall eindeutig und richtig formuliert ist.
Es wird beurkundet und sicher verwahrt.
Weiterführende Informationen
Informationen und kostenlose Vordrucke erhalten Sie beim Bundesjustizministerium (BMJ) unter dem folgenden Link:
https://www.bmj.de/DE/themen/vorsorge_betreuungsrecht/vorsorge_betreuungsrecht_node.html
oder über den Betreuungsverein (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)
https://btv-pbg.de/broschueren/
Beratung durch den Betreuungsverein
Eine Information und Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung bietet der Betreuungsverein Kreis Pinneberg, auch mit Sprechzeiten in Elmshorn. Kontaktdaten und Termine in Elmshorn und Wedel finden Sie hier.
https://btv-pbg.de/veranstaltungen/
Verein für Betreuung und Selbstbestimmung im Kreis Pinneberg e. V.
Hauptstraße 75
25462 Rellingen
- Telefon: +49 4101 397903-0
- E-Mail: info@btv-pbg.de
- Internet: https://btv-pbg.de/
Vorsorgelotsen im Rathaus Pinneberg
Ein besonderes Projekt der Betreuungsvereine in Schleswig-Holstein, gefördert durch das Justizministerium, sind die so genannten „Vorsorgelotsen“. Vorsorgelotsen sind ehrenamtliche Mitarbeiter/innen, die Informationen zum Thema der Selbstbestimmten Vorsorge geben, wie der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Die Vorsorgelotsinnen vom Betreuungsverein für den Kreis Pinneberg, Frau Kleine und Frau Hager, bieten an jedem 3. Dienstag im Monat von 15 – 18 Uhr im Pinneberger Rathaus in der Bismarckstr. 8, Einzelberatungstermine zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung an.
Die Beratung ist kostenlos und nur mit vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Betreuungsvereins, Telefon 04101 397903-0 oder 04101 397903-1.