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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ermöglicht die praktische Umsetzung der entsprechenden Stadtentwicklungsstrategien. Sie schafft den für die Realisierung von städtebaulichen Konzepten notwendigen rechtlichen Rahmen.

Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde – in diesem Fall ist das die Stadt Elmshorn – ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.