Schulbetreuung
Aufstellung
Bereits seit 2005 engagiert sich die Stadt Elmshorn als Schulträger dafür, dass die Verlässlichen Vormittags-Grundschulzeiten an den Grundschulen eingehalten werden können, indem sie zum Beispiel den Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern zur Unterrichtsverstärkung finanziert.
Für die Zeit ab Unterrichtsende können die Grundschulkinder zur Hortbetreuung oder in den Betreuungsgruppen der Grundschulen angemeldet werden. Die Privatschulen bieten für ihre Schulkinder ebenfalls Betreuungsgruppen an.
Folgende Elmshorner Grundschulen bieten eine Schulbetreuung an:
- Grundschule Hafenstraße
- Grundschule Hainholz
- Grundschule Kaltenweide
- Friedrich-Ebert-Schule
- Astrid-Lindgren-Schule
- Timm-Kröger-Schule
Hortgruppen finden Sie in den folgenden Kindertagesstätten:
- AWO-Kindertagesstätte “Stoppelhopser“
- DRK-Kita Hedwig-Kreutzfeldt-Weg
- Ev. Kindertagesstätte Rethfelder Ring
Für Gebühren, Ermäßigung, Anmeldung und Platzvergabe bei Hortbetreuung gehen Sie bitte auf die Seite Kindertagesstätten.
Hinweis:
Die Hortbetreuung soll in den kommenden Jahren sukzessive aus den Kitas an die Grundschulen verlagert werden. Daher werden die Kitas künftig keine neuen Betreuungsverträge für Hortbetreuung mehr schließen können. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Kindertagesstätten nach dem Datum des Aufnahmestopps. Die in den Kindertagesstätten frei werdenden Hortplätze sollen in Elementar- oder Krippenplätze umgewandelt werden.
Zum Sommer 2021 haben die ersten drei Grundschulen den offenen Ganztagsbetrieb aufgenommen (Friedrich-Ebert-Schule, Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule Hainholz).
Platzvermittlung
Für die Vergabe der Plätze in der Schulbetreuung sind die Schulen beziehungsweise die Betreuungs-Träger zuständig.
Träger der Betreuungsangebote
Die Betreuungsgruppen der Grundschule Hainholz befinden sich in den Händen des BTZ-Hainholz.
Die Trägerschaft für die Betreuungsangebote an den Grundschulen Hafenstraße, Kaltenweide, Friedrich-Ebert-Schule, Astrid-Lindgren-Schule und Timm-Kröger-Schule ging zum 01.08.2015 auf die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung gGmbH über.
Informationen zur Betreuung
- PDF-Datei: (147 kB)
4.10 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Schulkinderbetreuung in den Elmshorner Grundschulen
Zuschuss und Antrag
Wie erhalte ich einen Zuschuss?
Familien mit geringem Einkommen können bei der Stadt Elmshorn einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betreuungskosten in der Grundschule stellen. Dieser Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Stadt Elmshorn und wird nur für Elmshorner Kinder, die in einer der 6 Elmshorner Grundschulen betreut werden, gewährt. Weiterhin kann nur im Rahmen der im Haushalt der Stadt Elmshorn hierfür zur Verfügung gestellten Mittel eine Bezuschussung erfolgen.
Schulkinderbetreuung
- PDF-Datei: (133 kB)
- PDF-Datei: (215 kB)
Zuständig sind:
Weitere Möglichkeiten
Weitere Möglichkeiten der Bezuschussung beziehungsweise Ermäßigung können Sie beim Jobcenter Elmshorn oder der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Kreises Pinneberg erfragen.
Zuständig ist
Anmeldung
die jeweilige Grundschule oder der Träger der Schulbetreuung
Platzvergabe
die jeweilige Grundschule oder der Träger der Schulbetreuung
Zuschuss von der/dem
- Stadt Elmshorn: sofern Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen (nicht bei aufstockenden Leistungen) oder bei geringem Einkommen
weitere Informationen unter Zuschuss und Antrag ... - Kreis Pinneberg: Wirtschaftliche Jugendhilfe, sofern aufstockende Leistungen vom Jobcenter bezogen werden. Hierfür wenden Sie sich zunächst bitte an das Jobcenter.
- Jobcenter: wenn Sie zum Beispiel keine Arbeit haben, aber an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III teilnehmen.