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Mobilität bis 2035

Wie soll die zukünftige Mobilität in Elmshorn aussehen?

Welches Leitbild möchte sich Elmshorn geben?

Wie können konkrete Ziele aussehen?

Diese Fragen sollen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes in einem iterativen Prozess mit der Stadtgesellschaft und Politik beantwortet werden, um Schwerpunkte im Handlungskonzept und für die Umsetzung aufstellen zu können.

Dafür wurde am 21. März 2024 ein strategisches Leitbild für die zukünftige Mobilität in Elmshorn formuliert und von der Politik verabschiedet.

Beschlussvorlage des Amtes für Stadtentwicklung und Verkehr ansehen

Um dieses mobilitätsbezogene Leitbild ganz konkret angehen zu können, wurden neun Oberziele definiert und ebenfalls politisch beschlossen.

Übergeordnete Ziele

Die Elmshorner Stadtentwicklungs- und Verkehrspolitik ist nicht vollkommen frei in ihren Entscheidungen zur weiteren Mobilitätsentwicklung in der Stadt. Diverse Gesetze, Verordnungen und Zielsetzungen auf EU-, Bundes- und Landesebene setzen Rahmenbedingungen, die in Elmshorn zu berücksichtigen und zu beachten sind. Im Hinblick auf die weitere Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung sind dies insbesondere:

Verpflichtung zum Klimaschutz

Durch den Beitritt der Bundesrepublik zum Pariser Klimaschutzabkommen, der bundesrechtlichen Umsetzung im Klimaschutzgesetz inklusive der diesbezüglichen Entscheidungen und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie dem Beschluss des Stadtverordneten-Kollegiums im Dezember 2020, dass Elmshorn bis 2035 klimaneutral sein soll.

Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Das heißt insbesondere zur Herstellung und Gewährleistung barrierefreier Verkehrsanlagen, vorgegeben durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die bundesrechtliche Umsetzung u. a. im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie die landesrechtliche Umsetzung im Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG).

Verkehrssicherheit („Vision Zero“)

Die sogenannte „Vision Zero“, das heißt das Ziel, dass sich keine Verkehrsunfälle ereignen sollen, bei denen Personen verletzt oder getötet werden, ergibt sich unmittelbar aus Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Der „Vision Zero“-Ansatz ist dementsprechend auch Grundlage der Verkehrssicherheitsstrategien auf EU-, Bundes- und Landesebene.

Elmshorn als wachsendes Mittelzentrum

Die Verpflichtung, Elmshorn als wachsendes Mittelzentrum weiterzuentwickeln, ergibt sich aus dem Landesentwicklungsplan und der darin enthaltenen Ausweisung Elmshorn als Mittelzentrum mit den damit verbundenen Aufgaben für die umliegende Region und Gemeinden.

Gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie

Das Stadtverordneten-Kollegium hat den Beschluss gefasst, gesamtstädtische Ziele auf Grundlage der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele in einer nachhaltigen Gesamtstrategie aufzustellen. Es sollen Leitlinien und Ziele für die Stadt Elmshorn definiert werden, die der Politik und Verwaltung mit ihrer strategischen Ausrichtung als umfassende Orientierungsrahmen für zukünftige Planungen und Entscheidungen dienen sollen. Sobald die Gesamtstädtische Nachhaltigkeitsstrategie fertiggestellt und vom Stadtverordneten-Kollegium beschlossen ist, stellt sie auch eine bindende Vorgabe für den Mobilitäts- und Verkehrsbereich dar.

Regionaler Nahverkehrsplan

Der vom Kreistag beschlossene Fünfte Regionale Nahverkehrsplan 2022-2026 der Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg definiert diverse Ziele und Vorgaben für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs.

Mobilitätsbezogenes Leitbild

Den im Weiteren vorgeschlagenen neun Oberzielen wird das folgende strategische Leitbild vorangestellt. Mit diesem soll ein prägnantes und allgemeinverständliches Bild der angestrebten zukünftigen Mobilität in Elmshorn gezeichnet werden.

Die neun Oberziele

Die Stadt Elmshorn bekennt sich in ihrem Mobilitätskonzept ausdrücklich zu den dargestellten übergeordneten Strategien.

Die nachfolgenden Vorschläge für die neun Oberziele konkretisieren diese zum Teil, sind aber vor allem auf die lokalen Begebenheiten zugeschnitten.

Die Reihenfolge oder graphische Anordnung der Oberziele stellen keine Rangfolge dar; vielmehr stehen die neun Oberziele gleichbedeutend nebeneinander und beschreiben, wodurch sich die zukünftige Mobilität in Elmshorn auszeichnen soll.

Sie werden nachfolgend anhand der Leitfrage „Was ist zu tun?“ konkretisiert.

Die zu den einzelnen Oberzielen aufgeführten Punkte dienen dabei in erster Linie der Erläuterung der Oberziele. Sie sind weder vollständig noch abschließend, sondern werden im Zuge der weiteren Erarbeitung weiter ergänzt und angepasst.

1. ÖPNV verbessern - Was ist zu tun?

  • Ausweitung des ÖPNV-Angebots vor allem auf den Stadt-Umland-Verbindungen
  • Kombination aus kapazitätsstarken Linienverkehren mit flexiblen, bedarfsorientiert verkehrenden Angeboten
  • Bessere Vernetzung von Schienen- und Busverkehr
  • Verbesserung der Anbindung von Gewerbegebieten
  • Weitere kontinuierliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots
  • Ausweitung der ÖPNV-Beschleunigung an Lichtsignalanlagen
  • Erhöhung der Zuverlässigkeit und Kapazitäten im Schienenpersonennahverkehr
  • Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen

2. Nahmobilität stärken und Barrierefreiheit gewährleisten - Was ist zu tun?

  • Schaffung eines sicheren und lückenlosen Wegenetzes mit hoher Qualität
  • Wegeachsen außerhalb der Hauptverkehrsstraßen definieren und stärken
  • Qualitätsstandards für Fuß- und Radwege festlegen
  • Fußverkehrsstrategie entwickeln und umsetzen
  • Radverkehrskonzept fortschreiben und umsetzen
  • Verkehr und Stadtplanung zusammen denken
  • Quartiere stärken
    • Stadtplanung: Stadt der kurzen Wege (Versorgung, Erholung...)
    • Verkehrsberuhigung
    • City-Logistik mit Micro Hubs und Ladezonen verträglich abwickeln (Micro Hubs sind kleine zentrale Zwischenlager - von dort aus wird die Auslieferung von Waren und Paketen auf der „letzten Meile" möglichst nachhaltig und emissionsfrei abgewickelt).

3. Erreichbarkeit Elmshorns erhalten - Was ist zu tun?

  • Gute Erreichbarkeit für den Wirtschaftsverkehr erhalten (Ansiedlungspolitik/ Stadtentwicklung)
  • Bestehende Kooperation zwischen Stadt und Umland ausbauen
  • Regionale Radrouten in der Region ausbauen
  • ÖPNV-Angebot in das Umland auch in Nebenverkehrszeiten ausbauen
  • Guter Mobilitätsmix für Pendelnde
  • Erreichbarkeit von Einzelhandelsstandorten sicherstellen

4. Vernetzung der Verkehrsmittel verbessern - Was ist zu tun?

  • (Mehr) Sharing Angebote schaffen
  • Verknüpfungspunkte (Mobilstationen/Mobilpunkte) mit unterschiedlichen Standards planen und umsetzen
  • Plattformen für Mobilitätsdienstleistungen
  • Transparente Informations- und Buchungssysteme
  • Chancen aus der Neugestaltung des Bahnhofs konsequent nutzen: attraktive und moderne Mobilitätsstation entwickeln
  • Mobility Hubs bei Neubauten realisieren

5. Innovation wagen - Was ist zu tun?

  • Versuche zu veränderten Verkehrsführungen, Umnutzungen von Straßenräumen initiieren, umsetzen und evaluieren
  • Offenheit zu technischen und gesellschaftlichen Innovationen sowie die Bereitschaft, diese aktiv und positiv zu kommunizieren
  • Mehr Digitalisierung in der Mobilität
  • Neue innovative Ansätze in der Planung und Beteiligung angehen
  • Offenheit für Pilotprojekte und Verkehrsversuche

6. Straßenräume attraktiver gestalten - Was ist zu tun?

  • „Gerechte“ Straßenraumaufteilung (Straßen von außen nach innen planen)
  • Mehr Stadtgrün
  • Weniger Parken im öffentlichen Raum (Neuordnung, Verlagerung in Sammelstellplatzanlagen, Stadtplanung)
  • Selbsterklärende Verkehrsanlagen
  • Aufenthalts-Innenstadt und Stadtteilzentren: Treffpunkt, Einzelhandel etc.
  • Lärm verringern durch lärmmindernde Beläge, Verkehrsberuhigung, Vermeiden von Durchgangsverkehren in Wohngebieten
  • (temporäres) Mobiliar im Straßenraum, wie Sitzgelegenheiten, Parklets, Kübelpflanzen etc.
  • Qualitätssprünge statt Mindestmaße bei Fuß- und Radverkehr und Barrierefreiheit

7. Wirtschaftsverkehr bündeln - Was ist zu tun?

  • Bündelung des Wirtschaftsverkehrs auf leistungsfähigen und umfeldverträglichen Routen
  • Angebote zur Bündelung und effizienten Abwicklung von Paket- und Lieferdiensten (zum Beispiel Paket- und Lieferboxen)
  • Ansiedlungspolitik noch stärker mit verkehrlicher Anbindung verzahnen
  • Konzepte für ruhenden Verkehr in Gewerbegebieten (Parkraum- und Stellplatzmanagement)
  • City-Logistik mit Micro Hubs und Ladezonen verträglich abwickeln
  • Förderung und Unterstützung von betrieblichem Mobilitätsmanagement

8. Verkehrssicherheit erhöhen - Was ist zu tun?

  • Eigenständige Mobilität für Kinder und Jugendliche fördern und durch sichere Infrastruktur ermöglichen
  • Bedürfnisse von Senior*innen und mobilitätseingeschränkten Personen bei Planungen früh berücksichtigen
  • Durchführen von Sicherheitsaudits sowohl im Bestand als auch bei Planungen
  • Verkehrssicherheit gegenüber dem „schnellen Vorankommen“ konsequent priorisieren
  • Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen
  • Mehr Verkehrsüberwachungen
  • Aufstellen bzw. Aktualisierung von Schulwegplänen

9. Umweltbelastungen durch Verkehr reduzieren - Was ist zu tun?

  • Förderung lokal emissionsfreier Mobilität: alternative Antriebe (E-Mobilität, Wasserstoff...)
  • Förderung des Umweltverbundes (zu Fuß, Fahrrad, ÖPNV) und damit Verlagerung von Kfz-Fahrten auf andere Verkehrsträger
  • Straßenverkehrslärm verringern
  • Klimaneutralerer Wirtschaftsverkehr durch Förderung entsprechender Fahrzeugkonzepte
  • Verringerung des Kfz-Verkehrs
  • Stadt der kurzen Wege
  • Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe schaffen