Herzlich willkommen im Amt für Tiefbau und Verkehr
Im Folgenden möchten wir Sie gerne über uns, unsere Aufgaben und für Sie interessante Themen rund um die Abwasserbeseitigung und Verkehr informieren.
Nutzen Sie die Angebote und nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da!
Aufgaben
Dank des vielfältigen Aufgabenbereiches rückt unsere Tätigkeit häufig ins öffentliche Blickfeld. Jeden Tag profitieren die Bürgerinnen und Bürger von sanierten öffentlichen Straßen und zentral gelegenen Parkplätzen.
Auch der beliebte Wochenmarkt auf dem Buttermarkt wird durch uns betreut. Neben gestalterischen Aspekten steht vor allem die Verkehrssicherheit an oberster Stelle. In diesem Zusammenhang kümmern sich die Expertinnen und Experten um Verkehrsplanung, Ampelschaltungen, Straßenbeleuchtung, Brücken, Schlaglöcher und Anträge auf Sondernutzung öffentlicher Flächen.
Genauso wichtig wie der Verkehrsfluss ist, dass das was keiner sehen und riechen möchte, fließt. Hierfür stellen die Fachleuchte des Sachgebiets Stadtentwässerung die Betriebsbereitschaft des Elmshorner Abwassernetzes von über 350 Kilometern sicher und gewährleisten so einen sicheren, umweltverträglichen und wirtschaftlichen Abwasserbetrieb.
Mängel melden - einfach und schnell!
Stören Sie Verschmutzungen, Straßenschäden oder andere Mängel in der Stadt Elmshorn? Dann teilen Sie uns dies über den Mängelmelder auf unserem Bürgerportal oder über die kostenlose App „Meldoo“ mit.
Einfach auf „Neue Meldung“ klicken, Standort und Kategorie auswählen, eine kurze Beschreibung sowie Ihre Kontaktdaten eintragen und abschicken – fertig! Wir informieren Sie, sobald der Mangel beseitigt ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht immer alle Anliegen sofort behoben werden können.
Meldungen werden ausschließlich im Rahmen der Geschäftszeiten bearbeitet.
Hier geht es zum Mängelmelder Meldoo ...
Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie hier:
Bürgerportal
Weitere Onlinedienste finden Sie in unserem Bürgerportal, dieses bauen wir stetig für Sie aus!
Aufbau und Struktur
Das Amt unterteilt sich in zwei Verwaltungssachgebiete, wobei der Bereich Tiefbau sich im Schwerpunkt mit Liegenschaften, Erschließungen , Satzungsrecht und Gebührenermittlung für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung beschäftigt und der zweite Bereich die Angelegenheiten im öffentlichen Raum wie Sondernutzungen, Marktwesen, sowie die Verkehrsangelegenheiten bearbeitet. Zudem gibt es zwei technische Sachgebiete für Straßenbau und Stadtentwässerung.
Profil Mitarbeitende
Im Amt sind eine Vielzahl unterschiedlicher beruflicher und fachlicher Qualifikationen sowie Charaktere vertreten. Zum Team zählen Tiefbauingenieur*innen und konstruktive Ingenieur*innen, Techniker*innen, Meister*innen mit Fachrichtung Straßenbau und Kanalunterhaltung sowie technische Zeichner*innen. In der Verwaltung arbeiten zudem Fachkräfte mit Bachelor-Abschluss sowie Verwaltungsfachangestellte.
Im Kanalbetrieb arbeiten 16 Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Schlosser*innen, Elektriker*innen und als Quereinsteiger*innen Gas- und Wasserinstallateur*innen, Kfz-Mechaniker*innen und artverwandte handwerkliche Beschäftigte.
Neben Bürotätigkeiten bietet die Stadtentwässerung damit auch viele Maßnahmen auf den Baustellen und Dienste auf Spezialfahrzeugen wie Spül- und Saugwagen oder Kamerawagen zur Befilmung des Kanalnetzes.
Weiterführende Informationen
Abwassergebühren
Unter dem folgenden Link finden Sie ausführliche Informationen zu den Abwassergebühren.
Betriebsabrechnung
Die Stadtentwässerung führt jährlich nach dem Abrechnungszeitraum eine Betriebsabrechnung aller bei der Stadtentwässerung anfallenden Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen durch. Es ist eine ausführliche Ermittlung der Kosten- und Erlösaufteilung auf die Unterprodukte „Schmutzwasserbeseitigung“ und „Niederschlagswasserbeseitigung“.
Die Betriebsabrechnung erfolgt EDV-gestützt mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Damit kann auch eine Über- oder Unterdeckung je Unterprodukt ermittelt werden. Es stellt insofern eine nachträgliche Gebührenkalkulation dar. Darüber hinaus wird die Betriebsabrechnung für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen herangezogen.
Dichtheitsprüfung
Ein Thema, das jeden Grundstückseigentümer unmittelbar betrifft, ist die Dichtheitsprüfung seiner Grundstücksentwässerungsleitungen.
Erschließungsbescheinigung / Anliegerbescheinigung (Bescheinigung über Straßenanlieger- und Erschließungsbeiträge)
Eine Erschließungsbescheinigung (Anliegerbescheinigung) ist ein Dokument der Kommune, das den erschließungsrechtlichen Status eines Grundstücks bestätigt.
Sie informiert darüber, ob Erschließungskosten für das Grundstück bereits bezahlt sind oder ob noch offene Beiträge anfallen. Dies ist entscheidend, um unerwartete Nachzahlungen beim Immobilienkauf zu vermeiden.
Des Weiteren wird bescheinigt, ob Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung oder Verbesserung öffentlicher Straßen entstanden beziehungsweise noch offen sind.
Wichtige Fakten
- Inhalt: Die Bescheinigung gibt Auskunft, ob Erschließungsanlagen vollständig, teilweise oder noch gar nicht abgerechnet wurden.
- Zweck: Sie dient der Sicherheit für Käufer, um mögliche finanzielle Risiken durch offene Erschließungsbeiträge vor dem Kauf zu klären.
- Anforderung: Durch den Eigentümer oder einen Dritten, in diesem Fall mit Vollmacht, bei der Stadtverwaltung Elmshorn, Amt für Tiefbau und Verkehr, Sachgebiet Technik Straße (tiefbauundverkehr@elmshorn.de). Gebühr gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elmshorn.
- Rechtliche Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Auskunft keine Rechtsansprüche, insbesondere über die Bebaubarkeit im baurechtlichen Sinn, abgeleitet werden können.
- Erschließungszustand: Neben den Kosten wird bestätigt, ob das Grundstück an eine öffentlichen Straße angebunden ist, was eine Voraussetzung für die Bebaubarkeit darstellt.
- Straßenausbaubeiträge: kommunale Abgaben, basierend auf dem Kommunalabgabengesetz (KAG), die Anlieger für die Erneuerung oder Verbesserung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze zahlen, werden derzeit von der Stadt Elmshorn nicht erhoben (seit 26.01.2018).
Es wird dringend empfohlen, vor dem Kauf eines Grundstücks eine aktuelle Erschließungsbescheinigung (Anliegerbescheinigung) einzuholen, um Klarheit über noch anfallende Kosten zu erhalten.
Gebühren
7.20 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Zuständig:
5.41 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Zuständig:
6.31 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn
Zuständig:
5.30 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Zuständig:
Verwaltungsgebühren:
76. Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Abwasser:
53. Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Elmshorn
Sondernutzung:
48. Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn
Straßenreinigung:
49. Satzung der Stadt Elmshorn über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
Grundstücksentwässerung
Ausführliche Informationen sowie die notwendigen Formulare finden Sie unter dem folgenden Link:
Informationen zum Datenschutz
Planauskunft
Beantragung einer Planauskunft über die Entwässerungsanlagen
Eine Anfrage für eine Planauskunft die eine Grundstücksentwässerung betrifft ist per Mail an die Mailadresse tiefbauundverkehr@elmshorn.de zu stellen.
Die Mail sollte folgende erforderliche Anlagen enthalten:
- Lageplanausschnitt oder Adresse des Grundstücks
- Nachweis des berechtigten Interesses durch Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Nachweis des Grunderwerbs (sofern erforderlich)
- Mitteilung der Rechnungsanschrift für den Gebührenbescheid
Anfrage im Zuge von Tiefbauplanungen, Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich
Im Falle einer Anfrage im Zuge von Tiefbauplanungen /-arbeiten im öffentlichen Bereich durch einen externen Auftraggeber ist die Anfrage per Mail an die Mailadresse tiefbauundverkehr@elmshorn.de zu stellen.
Alternativ besteht die Möglichkeit die Anfrage über ein Auskunftsportal (zum Beispiel ALIZ) zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung der Planauskunft sollten der Anfrage folgende erforderliche Anlagen beigefügt werden:
- Lageplanausschnitt mit Bereichsmarkierung
- Nachweis des berechtigten Interesses durch Vollmacht des Auftraggebers (in der Regel Netzbetreiber)
- Rechnungsanschrift für Gebührenbescheid
Die Planauskunft wird als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Sollte eine AutoCAD DWG/DXF-Datei benötigt beziehungsweise angefragt werden ist zusätzlich eine Verpflichtungserklärung vom Antragssteller für die Planauskunft erforderlich. Diese Verpflichtungserklärung wird Ihnen im Zuge des Antragsbearbeitungsprozesses zugesandt.
Verwaltungsgebühren für die Abforderung
Gemäß Ziffer 71.2 der derzeit gültigen Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren fallen für die Abforderung von Planunterlagen über die Entwässerungsanlagen je Planauskunft Verwaltungsgebühren in Höhe von 31 € an. Über die Erhebung der Verwaltungsgebühren für die Planauskunft wird Ihnen durch die Stadtentwässerung ein Gebührenbescheid zugesandt.
Ansprechperson
Sollten Sie noch Fragen zu der Beantragung einer Planauskunft über die Entwässerungsanlagen haben wenden Sie sich an:
Herr König: Detailseite
664.03
Satzungen und Verordnungen
Abwasser
5.40 Abwassersatzung
Alte Fassungen
Ursprungssatzung vom 24.10.1991
1. Änderungssatzung vom 08.12.1993
2. Änderungssatzung vom 20.07.1998
3. Änderungssatzung vom 15.09.2003
4. Änderungssatzung vom 13.12.2004
5. Änderungssatzung vom 20.12.2010
6. Änderungssatzung vom 18.12.2013
7. Änderungssatzung vom 15.12.2020
Zuständig:
5.41 Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Zuständig:
Erschließungsbeiträge
6.11 Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Märkte
5.10 Marktsatzung
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Zuständig:
5.11 Satzung über die Erhebung von Marktgebühren
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Zuständig:
Parkgebühren
2.10 Parkgebührenverordnung
Alte Fassungen
Zuständig:
Sondernutzungen
6.30 Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn
Alte Fassungen
Zuständig:
6.31 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn
Zuständig:
Stellplatzablöse
6.20 Stellplatzsatzung
Alte Fassungen
Zuständig:
Straßenbaubeiträge
6.10 Straßenbaubeitragssatzung
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Zuständig:
Straßenreinigung
5.30 Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Zuständig:
Störung im Kanalnetz
Störung im Kanalnetz: Wer kann mir helfen? Warum muss der Übergabeschacht frei sein?
Solange alles fließt, merkt man gar nicht, dass man eine Entwässerung besitzt. Erst wenn es staut, geraten die Entwässerungsanlagen schlagartig in den Fokus. Was ist zu tun, wenn es nicht mehr abfließt?
Über 99 Prozent der Grundstücke in Elmshorn schließen an die öffentliche Kanalisation an. Jedes angeschlossene Grundstück besitzt einen Übergabeschacht, an den die Anschlussleitung vom öffentlichen Kanal anschließt. Der Übergabeschacht stellt die Grenze zwischen öffentlich und privat dar. Kommt es also zu Problemen in der Entwässerung, weil zum Beispiel die Rückstauklappe ausgelöst hat, lohnt sich der Blick in den Übergabeschacht.
Problem in der privaten Grundstücksentwässerung
Wenn der Übergabeschacht „trocken“ ist und das Abwasser frei durchfließen kann, befindet sich das Problem auf dem Grundstück in der privaten Grundstücksentwässerung. Dann kann ein Installateur oder eine Rohrreinigungsfirma der Ursache auf den Grund gehen und Abhilfe schaffen. Hierfür sind die Eigentümer selbst verantwortlich.
Problem in der städtischen Entwässerung
Wenn jedoch im Übergabeschacht das Abwasser stehen bleibt und nicht richtig abfließen kann oder sich aus dem Hauptkanal zurückstaut, deutet es auf einen Schaden in der Anschlussleitung an den Hauptkanal hin. In diesen Fällen bitten wir Kontakt mit der Stadtentwässerung aufzunehmen.
Störungsdienst
Störungsdienst für das öffentliche Kanalnetz während der allgemeinen Geschäftszeiten:
Telefon: +49 171 2130879
Störungsdienst außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten:
werktags von 15.30 bis 06.30 Uhr,
am Samstag, Sonntag und Feiertagen rund um die Uhr
Telefon: +49 172 4497321
oder alternativ +49 151 18198152
Schächte frei halten
Um Entwässerungsprobleme schneller lösen zu können, sind sämtliche Schächte auf dem Grundstück allgemein, jedoch besonders der Übergabeschacht frei zu halten. Bitte auch keine Blumenkübel oder ähnliches drauf stellen. In Notfällen muss schnell reagiert werden können. Hindernisse dieser Art führen zu Verzögerungen und sind daher zu vermeiden.
Verkehrsbehinderungen
Hinweis zu den aktuellen Verkehrsbehinderungen finden SIe unter dem folgenden Link.
Vordrucke / Merkblätter des Amtes für Tiefbau und Verkehr
Die Vordrucke und Merkblätter des Amtes für Tiefbau und Verkehr finden Sie unter dem folgenden Link bei den Stichworten Stadtentwässerung und Verkehr.
Jobs
Karriereportal
Aktuelle Jobangebote des Amtes Tiefbau und Verkehr sowie der Stadtverwaltung Elmshorn finden Sie auf dem Karriereportal der Stadt Elmshorn. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Link: https://arbeiten-in-elmshorn.de/
Job des Monats
Spannende Einblicke in die vielfältigen Jobs und Projekte der Stadtverwaltung Elmshorn erhalten Sie in unserer Rubrik „Job des Monats“.
Link: Job des MonatsKontakt
Frau Schötzow
Amtsleiterin
Amt für Tiefbau und Verkehr: Detailseite
(Standorte: Westerstraße 50-54 und Peterstraße 19)
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn