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Bundestagswahl 2025

Für die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, sind die Stimmzettel im Elmshorner Rathaus eingetroffen. Somit können die Elmshorner Bürger*innen ab sofort per Briefwahl ihre Stimme abgeben.


Nach der gescheiterten Vertrauensfrage durch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember 2024 ist der 23. Februar 2025 als Wahltermin für die Bundestagswahl bestimmt worden.

Zuständig für die Organisation der Wahl in Elmshorn ist das Ordnungsamt.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag erfolgt nach deutschem Wahlrecht. Das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere Informationen

Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier:

www.bundeswahlleiter.de

 

Bekanntmachungen

Öffnungszeiten Wahlbüro


Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr (Freitag, 21.02.2025, bis 15 Uhr)
Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr

Briefwahl

Für die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025, können die Elmshorner Bürger*innen per Briefwahl ihre Stimme ab sofort abgeben.


Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister

Wahlbüro der Stadt Elmshorn

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn


Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 02.02.2025. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. Ihre Wahlbenachrichtigung (2-seitiger Brief) erhält als zweites Blatt einen Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Der Antrag ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und an das Wahlamt zu übersenden.

Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt:

Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister

Wahlbüro der Stadt Elmshorn

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn

Einspruch gegen das Wählerverzeichnis

Einspruch gegen das Wählerverzeichnis muss in der Zeit vom 03. Februar 2025 bis zum 07. Februar 2025, 12 Uhr eingelegt werden.

Briefwahl beantragen

Sollten Sie am 23. Februar 2025 nicht in der Lage sein, Ihr Wahlrecht persönlich im Wahlraum auszuüben, können Sie Ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist, möglich:

a) Persönlich im Wahlbüro beantragen

Im Wahlbüro der Stadt Elmshorn erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises die Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt. Sie haben dort auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen.

Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister

Wahlbüro der Stadt Elmshorn

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn

Öffnungszeiten Wahlbüro vom 02.02.2025 bis zum 21.02.2025

Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr (Freitag, 21.02.2025, bis 15 Uhr)
Montag bis Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr

Antrag per E-Mail

Alternativ kann der Antrag per E-Mail: wahlen@elmshorn.de zur Bundestagswahl gestellt werden.

Damit eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person möglich ist, geben Sie hierbei bitte folgende persönliche Daten an: Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und, soweit verfügbar, den Wahlbezirk und die Nummer im Wählerverzeichnis

Grundsätzlich

Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass der (rote) Wahlbrief bis zum 23.02.2025, 18 Uhr, bei der Stadt Elmshorn, Schulstraße 15-17, eingegangen sein muss.

Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Wahlberechtigte den amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen. 

Der gekennzeichnete Stimmzettel (mit der Wahlentscheidung) wird gefaltet und in den weißen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein muss von dem Wähler / von der Wählerin bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden.

Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben. 

Der Wahlbriefumschlag kann unfrankiert (im Inland) zur Post gegeben oder direkt im Rathaus (Wahlamt) abgegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden.

Bei der Briefwahl muss die Wählerin oder der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindebehörde (Wahlamt) absenden, dass er dort spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr eingehen kann. 

Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. 

Wahlberechtigte Deutsche im Ausland

Antrag stellen


Informationen

Informationen zur Wahlberechtigung für Deutsche, die im Ausland leben, finden Sie unter:

https://www.bundeswahlleiter.de



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