Hauptmenü

Inhalt

Klimaschutzfonds: Alle Mittel für 2022 vergeben - Anträge für 2023 vorerst nicht möglich

Mit dem Klimaschutzfonds unterstützen die Stadt Elmshorn und elf ihrer Nachbargemeinden Vorhaben, die dem Klimaschutz zu Gute kommen. Für 2022 sind alle Mittel der beiden Antragsrunden vergeben. Aktuell überarbeiten die Beiratsmitglieder gemeinsam mit Installationsbetrieben, Energieberater*innen und der Energieagentur des Landes Schleswig-Holstein die Förderrichtlinien beziehungsweise die förderfähigen Maßnahmen. Erst im Anschluss sind neue Anträge möglich.

Der Klimaschutzfonds ist ein Förderinstrument der Stadt Elmshorn und der Gemeinden Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Horst, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestemühe und Seeth-Ekholt. Er speist sich aus der jährlichen Einzahlung der Mitgliedsgemeinden, die jeweils 1 Euro pro Einwohner einzahlen.

Der Klimaschutzfonds gewährt Privatpersonen, Unternehmen, öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen in den Mitgliedsgemeinden Zuschüsse zu Maßnahmen, die in besonderem Maße dem Klimaschutz und der Förderung erneuerbarer Energien dienen. Beispielsweise konnte bislang für Solaranlagen, Stromspeicher, E-Ladestationen (Wallbox), Lastenfahrräder im lokalen Wirtschaftsverkehr oder Dachbegrünungen ein Zuschuss beantragt werden.

Hinweis: Derzeit wird der Katalog der förderfähigen Maßnahmen neu aufgestellt.

Bislang zwei Förderrunden im Jahr

Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurden die zur Verfügung stehenden Fördermittel in der Vergangenheit aufgeteilt (vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in den Mitgliedsgemeinden). Das erste Antragsfenster mit rund 36.000 Euro öffnete jeweils am 1. Januar eines Jahres. Für das zweite Antragsfenster mit weiteren 36.000 Euro konnten ab dem 1. Juni eines Jahres Förderanträge eingereicht werden. Die Förderanträge wurden nach Eingang bearbeitet.

Hinweis: Durch die Überarbeitung der Förderrichtlinien sind für 2023 bis auf Weiteres keine neuen Anträge möglich. Sobald wieder Anträge möglich sind, informiert die Stadt Elmshorn an geeigneter Stelle darüber.

Beteiligte Gemeinden und Städte

  • Stadt Elmshorn und die Gemeinden:
  • Altenmoor
  • Bokholt-Hanredder
  • Horst
  • Kiebitzreihe
  • Klein Nordende
  • Klein Offenseth-Sparrieshoop
  • Kölln-Reisiek
  • Raa-Besenbek
  • Seester
  • Seestermühe
  • Seeth-Ekholt

Fördergegenstand - Was wird gefördert?

Weitere Informationen erhalten Sie in den Förderrichtlinien (Achtung: nur gültig für 2022, die Förderrichtlinien werden derzeit überarbeitet):

  • Solaranlagen – Photovoltaik und Solarthermie
  • Dachbegrünungen
  • Elektro-Ladestationen (Wallbox; keine Kombination mit anderen Förderungen)
  • Lastenfahrräder mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (ausschließlich für den lokalen Wirtschaftsverkehr)
  • Maßnahmen zur Einführung und Nutzung innovativer Technologien zur Energieerzeugung, zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie (Hierzu gehören nicht Sanierungsmaßnahmen nach Standard).
  • Maßnahmen, die einen Demonstrationscharakter besitzen.
  • besondere Projekte (im Rahmen einer Sonderförderung), die dem Klimaschutz dienen.

Ihr Weg zur Förderung

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Aktuell sind keine Anträge möglich!

1. Liegt Ihr Fördervorhaben im Fördergebiet des Klimaschutzfonds?

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die innerhalb der in den Förderrichtlinien angegebenen Gebiete liegen.

2. Stellen Sie den Förderantrag vor Maßnahmenbeginn!

Bereits installierte Anlagen sind nicht förderfähig. Als Maßnahmenbeginn definiert der Klimaschutzfonds den Zeitpunkt, ab dem die Materialen geliefert sind oder die Installation begonnen hat.

3. Welche Antragsunterlagen sind einzureichen?

Es ist das Antragsformular (s. Weitere Informationen) zu nutzen und auf die Vollständigkeit Ihres Antrages zu achten!

- Unterzeichnetes Antragsformular mit Information zum Antragssteller, Maßnahmenstandort und Beschreibung der Maßnahme
- Datenschutzerklärung
- Nachweis der Gesamtkosten durch ein verbindliches Kostenangebot
- Ggf. schriftliche Erklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers, dass sie oder er mit der Maßnahme einverstanden ist
- Ggf. weitere Nachweise, wie zertifizierter Grünstromvertrag und Nachweis des Lasten- und Lademanagements (nur für Ladestationen (Wallbox))

Bitte beachten Sie: Nur mit vollständig eingereichten Antragsunterlagen gilt der Antrag als gestellt.

4. Ihren Förderantrag richten Sie bitte an

klimaschutzfonds@elmshorn.de (PDF, mit Unterschrift)

5. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

Herr Pietrucha, m.pietrucha@elmshorn.de, 04121/231 456
Frau Pramschüfer, a.pramschuefer@elmshorn.de, 04121/231 534

Weitere Informationen:


Historie

Der Klimaschutzfonds wurde bereits 1996 ins Leben gerufen.

Nach der Abschaffung des „Kohlepfennigs“ überlegten Politiker und Verwaltung der Stadt Elmshorn wie die frei gewordenen Gelder sinnvoll eingesetzt werden sollen.

Zur Förderung einer nachhaltigen Energiegewinnung einigten sich die beteiligten Akteure auf die Gründung des Klimaschutzfonds in der Stadt Elmshorn. Er sollte schon damals Privatpersonen, öffentlichen und gemeinnützigen Einrichtungen bei der Umsetzung innovativer Ideen im Klimaschutz unterstützen.

Bereits in den ersten vier Jahren konnten 64 Maßnahmen, wie Photovoltaik- und Solarthermieanlagen oder ein Passivhaus und ein Nahwärmenetz mit Hilfe des Klimaschutzfonds umgesetzt werden. Ab dem Jahr 2000 schlossen sich dann die ersten Umlandgemeinden dem Fonds an.

Bis heute (Stand Januar 2020) konnten insgesamt 561 Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden (Aufteilung nach Gemeinden siehe Grafik). Dadurch werden jährlich fast 1300 Tonnen CO2 eingespart. Die Förderung hat bisher private Investitionen in erneuerbare Energien von mehr als neun Millionen Euro in Elmshorn und den zehn Umlandgemeinden angeregt.


Rechenschaftsberichte