Abwassergebühren
Die Stadt Elmshorn erhebt von den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ Abwassergebühren.
Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ermittlung der Abwassergebühren, dazu gehören die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagsgebühr, ist das Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit der städtischen Satzung.
Das Gebührenaufkommen soll mindestens die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung entsprechen und nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert werden. In der Kalkulation dürfen nur betriebsbedingte Kosten berücksichtigt werden. Zu den der Kalkulation zugrundeliegende Kosten gehören neben den Personal- und Sachkosten auch die Abschreibungen von den Anschaffungs- und Herstellungskosten und die Verzinsung des aufgewandten Kapitals.
Der Kostenaufwand für die Schmutzwasserbeseitigung wird durch die abgenommene Frischwassermenge geteilt, so dass sich ein Gebührensatz für jeden abgenommenen Kubikmeter Frischwasser ergibt.
Für die Ermittlung des Gebührensatzes für die Niederschlagswassergebühr sind die Gesamtkosten für die Ableitung des Oberflächenwassers von den an die Regenwasserkanalisation angeschlossenen bebauten oder befestigten Flächen zu teilen.
Gebührentarife (ab 01.01.2024):
Schmutzwassergebühr: |
2,47 €/m3 Abwasser |
Niederschlagswassergebühr: |
0,85 €/m² angeschlossener bebauter und befestigter Fläche |
Gebührentarife (bis 31.12.2023):
Schmutzwassergebühr: |
2,55 €/m3 Abwasser |
Niederschlagswassergebühr: |
0,62 €/m² angeschlossener bebauter und befestigter Fläche |