Schulangelegenheiten und Zuständigkeiten
Die schulischen Aufgaben im Land Schleswig-Holstein sind in innere und äußere Schulangelegenheiten aufgeteilt.
Die äußeren Schulangelegenheiten werden von der Stadt Elmshorn als Schulträger wahrgenommen. Eine wichtige Aufgabe ist dabei, die schulischen Anlagen und Schulgebäude inkl. der Einrichtungen bereitzustellen und zu unterhalten.
Zu den inneren Schulangelegenheiten gehören alle die Pädagogik betreffenden Fragen. Innere Schulangelegenheiten werden von den Schulen und der Schulaufsicht wahrgenommen.
Für die Elmshorner Grundschulen, die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und das Förderzentrum Lernen ist das Schulamt des Kreises Pinneberg zuständig. Wenden Sie sich ggf. an das Schulamt des Kreises Pinneberg (Fachdienst Jugend und Bildung, Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn) www.kreis-pinneberg.de
Die Schulaufsicht für alle anderen Schulen obliegt der Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.
Weitere Informationen zu allgemeinen schulischen Fragen und Bildungsabschlüssen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft.