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Innenstadtprogramm

Mehr Events, mehr Aufenthaltsqualität, mehr Beteiligung: Für insgesamt 665.500 Euro können die Stadt und das Stadtmarketing Elmshorn bis zum 31. Dezember 2024 ihren Masterplan zur Attraktivitätssteigerung der Elmshorner City umsetzen. Möglich macht das ein Zuschuss des Innenministeriums Schleswig-Holstein aus dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm).

Der Zuschuss des Landes beträgt 499.500 Euro. Der Eigenanteil der Stadt liegt bei 101.000 Euro, der des Stadtmarketings bei 65.000 Euro. Ziel des Innenstadtprogramms ist die Stärkung der Elmshorner City als multifunktionales Zentrum. Der Förderzeitraum läuft vom 1. September 2021 bis zum 31. Dezember 2024.

Gemeinschaftserfolg

Hinter dem Masterplan stehen das Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, die Wirtschaftsförderung der Stadt sowie das Stadtmarketing. Rückendeckung gibt es aus der Lokalpolitik. „Wir sind überzeugt, dass nur ein ganzheitlicher Ansatz zum Erfolg führt“, erklärt Bürgermeister Volker Hatje. „Dabei haben wir kurz- und mittelfristige Aktionen, aber auch langfristige Strategien im Blick, die uns in die Lage versetzen, die gesamte Stadt zu entwickeln.“

Ansiedlung beim Stadtmarketing

Für die kurzfristigen Maßnahmen wird eine neue Stelle geschaffen, die beim Stadtmarketing angesiedelt ist. Dessen Geschäftsführerin Manuela Kase hat viele Ideen, um das „Wohnzimmer Innenstadt“ weiter zu beleben. So schweben ihr zum Beispiel Kopfhörer-Partys, ein mobiles Fahrradkino und E-Sports-Events vor. Auch Mini-Bühnen mit Social Media-tauglichen Kulissen wären wünschenswert. Oder Überraschungsorte, die mit Hilfe des Pop-up-Konzeptes geschaffen werden. „Wir könnten das auf Startups und kulturelle Angebote ausweiten“, sagt Kase. Sie betont: „Kultur wird eine größere Rolle für die Stärkung der Innenstadt spielen, als bisher.“ Ziel müsse es sein, die Attraktivität der City auch durch nichtkommerzielle Angebote weiter zu steigern und die Innenstadt in Szene zu setzen.

Auswertung der Besucherströme

Um den Erfolg der Maßnahmen zu messen, ist ein laserbasiertes System zur Personenzählung geplant. Bisher werden die Besucherströme nur an ausgewählten Tagen manuell erfasst. „Es ist wichtig, das über längere Zeiträume auswerten zu können“, betont Baustadtrat Lars Bredemeier. Das hilft bei der Feststellung, welche Angebote gut ankommen und welche nicht.

Multifunktionale Innenstadt

Um die Elmshorner Innenstadt zukünftig als multifunktionales Zentrum zu stärken, wird als mittelfristige Maßnahme in Zusammenarbeit mit erfahrenen Planungsbüros ein Innenstadtentwicklungskonzept erarbeitet. Auf Grundlage einer umfassenden Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Elmshorner Innenstadt werden relevante Handlungsfelder abgeleitet, für die konkrete Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. In den Prozess werden mithilfe von Beteiligungsformaten Bürger*innen, Expert*innen und weitere betroffene Akteur*innen miteinbezogen, um Ideen zu sammeln, Fachwissen und Erfahrungen zu nutzen und eine Neuausrichtung auf aktuelle Trends der Innenstadtentwicklung zu ermöglichen.

Parallel zu dem strategischen Prozess wird bei einer weiteren mittelfristigen Maßnahme der städtebauliche Schwerpunkt Wohnen näher in den Blick genommen. Um Nachverdichtungspotenziale wie Baulücken und Aufstockungsmöglichkeiten zu ermitteln, wird für den Innenstadtbereich in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro ein Nachverdichtungskataster erarbeitet.

Hintergrund: das Förderprogramm

Das Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren wurde vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung aufgelegt. Die Abwicklung übernimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Mit dem Zuschussprogramm sollen Städte und Gemeinden kurz- bis mittelfristig gestärkt werden, damit diese ihren vielfältigen Aufgaben zum Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht werden können. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro zur Verfügung. Der maximale Fördersatz pro Kommune beträgt 500.000 Euro, der Mindestfördersatz 30.000 Euro. Förderfähig sind bis zu 75 Prozent der Kosten.

Nach dem Startschuss am 15. Juni 2021 haben sich landesweit 63 Kommunen beworben. Elmshorn hat die Zusage am 6. Juli 2021 erhalten.

Link zum Programm: www.ib-sh.de/produkt/foerderung-der-innenstadtentwicklung/