Altlasten
Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (§2 Absatz 5) sind:
- stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen)
- Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte)
Kreis Pinneberg ist zuständige Behörde
Die Zuständigkeit der Altlastenbearbeitung in Form der Feststellung, Bewertung und Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigung bei Altablagerungen und Altstandorten liegt beim Kreis Pinneberg.
Informationen zum Thema Bodenschutz und Altlasten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Team Bodenschutz und Grundwasser:
Informationen zum Thema Bodenschutz und Altlasten
FAQ
Ist mein Privatgrundstück mit Altlasten belastet?
Die Zuständigkeit der Altlastenbearbeitung in Form der Feststellung, Bewertung und Sanierung von Boden- und Grundwasserverunreinigung bei Altablagerungen und Altstandorten liegt beim Kreis Pinneberg. Informationen zum Thema Bodenschutz und Altlasten finden Sie auf der Internetseite des Kreises Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Team Bodenschutz und Grundwasser.
Hat die Stadt Kenntnis darüber, ob mein Privatgrundstück mit Altlasten belastet ist?
Ja. Allerdings kann nicht eingesehen, welche Art der Belastungen und welche Gutachten bereits vorliegen.
Wie wird die Altlasten-Situation erkundet?
In der Altlastenbearbeitung wird für Grundstücke, auf denen ein Verdacht auf eine mögliche Altlast besteht, folgende Untersuchungen durchgeführt, soweit der Verdacht nicht vollends entkräftet werden kann:
Phase 1: Historische Erkundung
Phase 2: Orientierende Untersuchung
Phase 3: Detailuntersuchung
Dazu werden bei benötigten Baugrunduntersuchungen, bei denen die Tragfähigkeit und generell der Aufbau des Bodens betrachtet wird, sinnvollerweise auch auf die bestehenden Altlasten hin geprüft, um Synergieeffekte bei den Bohrungen zu erzielen.
Wer entscheidet über den Umgang mit den Altlasten?
Die untere Bodenschutzbehörde entscheidet über den Umgang mit den Altlasten. In Elmshorn ist dies der Fachdienst Umwelt, Team Bodenschutz und Grundwasser, des Kreises Pinneberg. Die Stadt Elmshorn kann keine eigenmächtige Entscheidung treffen.
Wie viele Flächen sind in Elmshorn mit Altlasten belastet?
In Elmshorn gibt es hunderte Flächen, die bodenschutzrelevant sind.