Vergaben

Informationen über Vergaben

Bei Vergaben von Bauleistungen werden gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 und 2 VOB/A alle Aufträge für sechs Monate veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 € und bei Freihändigen Vergaben 15.000 € jeweils ohne Umsatzsteuer übersteigen. Gemäß § 4 Abs. 6 SHVgVO ist dies auch bei Direktaufträgen entsprechend anzuwenden.

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO werden vergebene Aufträge von Liefer- und Dienstleistungen über 25.000 € ohne Umsatzsteuer für drei Monate veröffentlicht, die nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden. Gleiches gilt gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 5 SHVgVO für Direktaufträge.