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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete werden zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet von Förderbrunnen (Wassergewinnungsanlagen) ausgewiesen. Was in einem Wasserschutzgebiet zulässig ist, wird in einer Verordnung geregelt, die durch das Land mit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten erlassen wird.

Im Stadtgebiet von Elmshorn gibt es zwei ausgewiesene Wasserschutzgebiete:

Ausführliche Informationen zu den Schutzgebieten und der dazu gehörigen Verordnungen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Pinneberg:

Kreis Pinneberg / Team Bodenschutz und Grundwasser