Einschulung/freie Schulwahl
Kann die Schule wegen fehlender Aufnahmekapazitäten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in der zuständigen Schule aufzunehmen.
Welche Grundschule ist für mich zuständig?
Über die Aufstellung „Einteilung der Grundschulbezirke“ erhalten Sie einen Überblick, welche Grundschule für ihr Kind die zuständige Grundschule ist:
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Automatische Benachrichtigung
Wird Ihr Kind im Sommer des Jahres schulpflichtig (das heißt, Ihr Kind wird bis zum 30.06. des laufenden Jahres sechs Jahre alt), erhalten Sie automatisch von der zuständigen Grundschule bis Ende des Vorjahres Nachricht über einen Schuleignungstest sowie den Termin der schulärztlichen Untersuchung.
Vorzeitige Einschulung
Einen Antrag auf vorzeitige Einschulung können Sie direkt bei der zuständigen Grundschule stellen, wenn Ihr Kind in der Zeit vom 01.07. bis 31.12. des laufenden Jahres sechs Jahre alt wird.
Termine
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