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Einschulung/freie Schulwahl

Das Schulgesetz Schleswig-Holstein sieht vor, dass die Eltern im Rahmen der von der Schulaufsicht festgesetzten Aufnahmemöglichkeiten aus dem vorhandenen Angebot der jeweiligen Schulart die gewünschte Schule auswählen können.

Kann die Schule wegen fehlender Aufnahmekapazitäten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in der zuständigen Schule aufzunehmen.

Welche Grundschule ist für mich zuständig?

Über die Aufstellung „Einteilung der Grundschulbezirke“ erhalten Sie einen Überblick, welche Grundschule für ihr Kind die zuständige Grundschule ist:


Automatische Benachrichtigung

Wird Ihr Kind im Sommer des Jahres schulpflichtig (das heißt, Ihr Kind wird bis zum 30.06. des laufenden Jahres sechs Jahre alt), erhalten Sie automatisch von der zuständigen Grundschule bis Ende des Vorjahres Nachricht über einen Schuleignungstest sowie den Termin der schulärztlichen Untersuchung.

Vorzeitige Einschulung

Einen Antrag auf vorzeitige Einschulung können Sie direkt bei der zuständigen Grundschule stellen, wenn Ihr Kind in der Zeit vom 01.07. bis 31.12. des laufenden Jahres sechs Jahre alt wird.

Termine