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Personalrat der Stadt Elmshorn

Herzlich willkommen beim Personalrat der Stadt Elmshorn



Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Elmshorn. Er bestimmt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, soweit sie die Beschäftigten betreffen oder sie sich auf diese auswirken. Er steht den Beschäftigten unterstützend zu Seite. Dabei achtet der Personalrat auf die Einhaltung gesetzlicher und tariflicher Vorschriften, so zum Beispiel im Bereich des Arbeitsschutzes, der Arbeitsbedingungen, der Bezahlung und der Vermeidung von Diskriminierung.

Der Personalrat arbeitet eng und gleichberechtigt mit der Dienststellenleitung zusammen. Damit ist der Personalrat vergleichbar mit dem Betriebsrat in der Privatwirtschaft.

Grundlage hierfür ist das Mitbestimmungsgesetz für Schleswig-Holstein (MBG).

Der Personalrat wird von den Beschäftigten für die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt. Die Anzahl der Personalratsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

Der Personalrat wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden vertreten - im Verhinderungsfall durch die Stellvertretung.

Mit der Jugend- und Ausbildungsvertretung sowie der Vertrauensperson der Schwerbehinderten arbeitet der Personalrat eng zusammen. Beide haben im Bedarfsfall Anspruch auf Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates. Zusätzlich hat die Jugend- und Ausbildungsvertretung in bestimmten Fällen ein Mitbestimmungsrecht. Auch zu der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Elmshorn wird ein reger Kontakt gepflegt.

Daneben tauscht sich der Personalrat mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften aus.  Der Personalrat Elmshorn ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der Personalräte Schleswig-Holstein und ist darüber hinaus mit den kommunalen Personalräten des Kreises Pinneberg vernetzt.