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Pflegebedürftigkeit

Pflegegrade und Bereiche

Seit dem Pflegegesetz von 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nach 5 Pflegegraden bemessen. Sie bezieht sich sowohl auf körperliche als auch auf geistige und psychische Bereiche. Entscheidend ist, wie stark die Person im Alltag in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt und auf Hilfe von anderen Personen angewiesen ist.

Dabei werden folgende Bereiche berücksichtigt:

  • Mobilität
  • geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und deren Bewältigung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Beantragung von Leistungen

  • Antrag an die Pflegekasse der Betroffenen (bei deren Krankenkasse angesiedelt). Die Kassen sind verpflichtet, den Antragstellenden zu beraten.
  • Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Gutachtens (Gesetzlich Versicherte: Medizinischer Dienst der Krankenkassen MDK, privat Versicherte: Mediznischer Dienst der Privaten Versicherungen Medicproof)
  • Angemeldeter Hausbesuch des Gutachters, pflegende Angehörige bzw. Pflegekräfte werden ebenfalls befragt. In bestimmten Situationen ist auch eine telefonische Begutachtung möglich, jedoch nur mit Einverständnis des Versicherten.
  • Gutachter geben eine Empfehlung zur Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
  • Die pflegebedürftige Person erhält den Einstufungsbescheid. Innerhalb von vier Wochen kann Widerspruch eingelegt werden
  • Pflegebedürftigkeit wird nur anerkannt, wenn sie für eine Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten besteht. Eine rückwirkende Berücksichtigung ist nicht möglich.
  • Eine informative Schritt-für-Schritt-Anleitung (Der Weg zum Pflegegrad) der Verbraucherzentrale finden Sie unter dem folgenden Link: www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/der-weg-zum-pflegegrad-35491

Zuständigkeit bei der Stadt Elmshorn

Um dieses Thema kümmert sich bei der Stadtverwaltung das Amt für Soziales.

Die Ansprechpersonen sowie noch genauere Informationen lesen Sie bitte unter dem folgenden Link nach:

Hilfe zur Pflege beantragen (Bürgerinformation A-Z)

Leistungen im Überblick

Für ausführliche Informationen, auch über die Leistungen für vollstationäre Pflege empfehlen wir die aktuellen Broschüren: Ratgeber Pflege und Pflegeleistungen zum Nachschlagen des Bundesministeriums für Gesundheit:

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/pflege.html

Auch für diesen Bereich bietet die Verbraucherzentrale eine informative Seite an:

www.verbraucherzentrale.de/pflegegrad-diese-leistungen-gibt-es-fuer-die-pflege-zu-hause-64399

Häusliche Pflege und Pflegedienste

Ein großer Teil der Pflegeleistungen wird von Familienangehörigen geleistet. Eine gründliche Information und Beratung vor der Entscheidung für eine Pflegemöglichkeit ist notwendig. Sie hängt unter anderem ab vom Grad der Pflegebedürftigkeit, der Höhe der Kosten und von der Barrierearmut der eigenen Wohnung.

Pflegende Angehörige können Angebote des PflegeStützpunktes und der Krankenkassen in Anspruch nehmen. Dort werden unter anderem Pflegekurse angeboten. Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige stellen wertvolle Austauschmöglichkeiten dar.

Es gibt eine Vielzahl von privaten ambulanten Pflegediensten, die im Kreisgebiet aktiv sind. Diese Pflegedienste bieten durch Pflegefachkräfte Hilfen für pflegebedürftige Menschen an, die zu Hause versorgt werden. Welche Pflegedienste es aktuell im Elmshorner Bereich gibt, erfragen Sie bitte bei den Pflege- und Krankenkassen bzw. beim PflegeStützpunkt.

Pflegestützpunkt im Kreis Pinneberg

Beratung in Elmshorn
Beratungsstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege

Hamburger Straße 160
25337 Elmshorn

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad erhalten einen Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro im Monat, um Unterstützungsleistungen im Alltag zu bezahlen.

Diese können zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Einkaufshilfen oder Begleitdienste genutzt werden. Wichtig ist, dass für eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse das Unterstützungsangebot nach Landesrecht anerkannt sein muss.


Arten von Pflege

Tagespflege

Als eine Alternative zum Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung und zur Entlastung des privaten Pflegehaushaltes gibt es Tagespflegeeinrichtungen.

Sie bieten tagsüber die umfassende Versorgung einer vollstationären Einrichtung. Der Abend und die Nacht werden dann wieder im Kreis der Familie verbracht.

Fahrdienste werden von der jeweiligen Einrichtung angeboten oder vermittelt.

Bei allen Pflegebedürftigen lässt sich die Nutzung der Tagespflege gut mit der Grundversorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kombinieren.

Die Tagespflege kann sowohl nur an einzelnen Tagen als auch an allen Werktagen genutzt werden.

Der PflegeStützpunkt hält auch Adressen für Tagespflegeeinrichtungen im Umland bereit.

Pflegestützpunkt im Kreis Pinneberg

Beratung in Elmshorn
Beratungsstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege

Hamburger Straße 160
25337 Elmshorn

Verhinderungspflege

Zeitlich begrenzte Auszeit von der häuslichen Pflege durch pflegende Angehörige, wenn diese zum Beispiel krankheits- oder urlaubsbedingt ausfallen oder eigenen Aktivitäten zur Erholung nachgehen müssen.

Die pflegebedürftige Person kann weiterhin zu Hause versorgt werden – nur durch eine oder mehrere andere Personen.

Voraussetzung ist mindestens der Pflegegrad 2 und dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat, bevor sie erstmalig verhindert war.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person (mit mindestens Pflegegrad 2), die normalerweise in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt wird, für eine begrenzte Zeit dort nicht verbleiben kann.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben:

  • Abwesenheit (zum Beispiel Urlaub) oder Erkrankung der pflegenden Person
  • Vorübergehender Bedarf nach einem Krankenhausaufenthalt oder während einer schweren Erkrankung.

Anträge werden an die Pflegekasse gerichtet.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Angehörige akut pflegebedürftig werden, können sich bis zu zehn Tagen pro Kalenderjahr unbezahlt freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren.

Für diese Auszeit kann bei der Pflegekasse ein Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden, welches das ausfallende Gehalt teilweise ersetzt.


Senioren-Assistenz

Der Arbeitsbereich der Senioren-Assistentinnen und Senioren-Assistenten ist die Betreuung von Seniorinnen und Senioren in der häuslichen Umgebung, ausgenommen medizinische Pflege und Haushaltshilfe.

Das Ziel ist es, ältere Menschen dabei zu unterstützen, so lange wie möglich in dem vertrauten häuslichen Umfeld bleiben zu können.

Senioren-Assistentinnen und Senioren-Assistenten organisieren und beraten im Alltag, zum Beispiel bei gesunder Ernährung und Einkauf oder Gesundheitsvorsorge, begleiten bei Arztbesuchen und Behördengängen, unterstützen bei Wohnungswechsel und ermuntern zu einer aktiven Freizeitgestaltung und vermitteln entsprechende Aktivitäten.

Um die Kosten über den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abrechnen zu können, muss mindestens ein Pflegegrad 1 vorliegen und die Senioren-Assistentin oder der Senioren-Assistent muss beim Landesamt für soziale Dienste anerkannt sein. Andernfalls tragen Sie die Kosten privat, können sie aber von der Steuer absetzen.

Als Beispiel das Vermittlungsportal der Senioren Assistenten nach dem Plöner Modell:

www.die-senioren-assistenten.de

Auf der folgenden Seite finden Sie unter „Seniorenbetreuungen“ eine Liste der Seniorenassistent*innen, die im Kreis Pinneberg ihre Leistungen anbieten.

www.pflegestuetzpunkt-pinneberg.de/listen.htm

Alten- und Pflegeheime in Elmshorn

Eine aktuelle Liste der Alten- und Pflegeheime erhalten Sie beim PflegeStützpunkt.

https://www.pflegestuetzpunkt-pinneberg.de/listen.htm

Hospizpflege

Der Begriff Hospizpflege bezeichnet die umfassende Betreuung und pflegerische Versorgung unheilbar Kranker. Im Vordergrund der Hospizpflege stehen die Erhaltung der Lebensqualität und die Wünsche und Bedürfnisse der Schwerkranken, denen man ein Sterben in Würde ermöglichen will.

Angehörige und Freunde werden einbezogen, und sie finden ebenfalls Unterstützung und Rat.

Zwischen den Krankenkassen und den Trägern von Hospizen gibt es auf Landesebene seit 1998 eine Rahmenvereinbarung zur Bezuschussung der Einrichtungen, wenn die ambulante Versorgung nicht möglich und im Krankenhaus nicht nötig ist.

Johannis Hospiz gGmbH

Agnes-Karll-Allee 17b
25337 Elmshorn

Ambulanter Hospizdienst der Johanniter in Elmshorn

Der ambulante Hospizdienst begleitet Menschen am Lebensende und deren Angehörige. Die Mitarbeiter bieten Unterstützung in der häuslichen Umgebung, im Krankenhaus oder im Pflegeheim. Der ambulante Hospizdienst kann von Palliativmedizinern oder von Familien angefordert werden. Die Leistungen sind kostenlos.

https://www.johanniter.de/dienste-leistungen/angebote-fuer-privatpersonen/lokale-angebote/dienstleistung/ambulanter-hospizdienst-in-elmshorn-quickborn-1913/



Demenz

Was ist Demenz ?

(Text von Ines Hundsdörfer, Alzheimer-Gesellschaft Kreis Pinneberg e. V.)

Demenz ist der Überbegriff für Krankheiten, bei denen die geistige Leistungsfähigkeit abnimmt, was zu einer zunehmenden Hilflosigkeit im Alltag führt.

Die häufigste Form einer dementiellen Erkrankung ist die Alzheimer Krankheit. Wie bei den meisten Demenzformen handelt es sich hierbei um eine chronische und fortschreitende Erkrankung des Gehirns.

Eine Demenzerkrankung zeigt sich im Anfangsstadium mit leichter Vergesslichkeit, Orientierungsstörungen, vor allem in unbekannter Umgebung und verminderter Entscheidungsfähigkeit. Dieses führt zu auffälligen Unsicherheiten im Verhalten und Empfinden, wie zum Beispiel Ängstlichkeit oder Misstrauen. Im weiteren Verlauf der Erkrankung nimmt der Verlust der Merkfähigkeit zu.

Alltägliche Fähigkeiten können immer weniger bewältigt werden wie z. B. das An- und Auskleiden oder das Zubereiten einer Mahlzeit. Ohne Anleitung und Beaufsichtigung sind viele Tätigkeiten nicht mehr möglich. Für Angehörige bedeutet dies häufig eine Rund-um-die-Uhr Betreuung, welche eine körperliche und psychische Be- und Überlastung zur Folge haben kann. Trotzdem wird der überwiegende Teil der Erkrankten zu Hause durch Angehörige versorgt. Um diese schwierige Aufgabe zu meistern brauchen sie Unterstützung, zeitliche und emotionale Entlastung.

Die Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e. V. bietet Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen

  • Beratung (u. a. Umgang mit Demenz, Ansprüche und Leistungen aus der Pflegeversicherung, Betreuungsrecht, Hilfsangebote und Finanzierung)
  • Austauschgruppen für Angehörige, Kurse und Vorträge
  • Betreuungsgruppen und häusliche Betreuung zur zeitlichen Entlastung
  • Sportgruppen
  • Kulturelle Angebote (demenzsensible Führungen in Museen, Naturerlebnisräumen, Chor, Tanzen)

Kontakt 

Alzheimer Gesellschaft Kreis Pinneberg e. V.

Büro Elmshorn

Hamburger Straße 160
25337 Elmshorn

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Thema Demenz finden Sie auf den Seiten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (www.deutsche-alzheimer.de) und des Kompetenzzentrums Demenz in Schleswig Holstein (www.demenz-sh.de).

Listen des Pflegestützpunktes

Der Pflegestützpunkt Pinneberg hält aktuelle Listen und Flyer für Sie bereit:

https://www.pflegestuetzpunkt-pinneberg.de/listen.htm