Alttextilcontainer auf öffentlichen Straßen in Elmshorn

Die Aufstellung von Alttextilcontainern auf öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn richtet sich nach dem jeweils geltenden Standortkonzept. Die Stadt Elmshorn legt darin verbindliche Vorgaben fest, nach denen Sondernutzungserlaubnisse für die Aufstellung von Alttextilcontainern erteilt werden.

Standortkonzept

Die Aufstellung von Alttextilcontainern auf öffentlichen Straßen ist erlaubnispflichtig und stellt eine Sondernutzung dar. Die Antragstellung erfolgt gemäß § 5 Absatz 9 der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn (Sondernutzungssatzung) auf Grundlage des Standortkonzepts zur Aufstellung von Alttextilcontainern in der Stadt Elmshorn.

Dieses Standortkonzept regelt verbindlich, wo und in welchem Umfang Alttextilcontainer im Stadtgebiet aufgestellt werden dürfen. Es gilt ausschließlich für öffentliche Straßen, Wege und Plätze. Alttextilcontainer auf privaten Flächen sind davon nicht betroffen.

Das Standortkonzept schafft klare und transparente Regelungen für die Nutzung des öffentlichen Straßenraums. Es stellt eine bedarfsgerechte Verteilung der Alttextilcontainer sicher, schützt das Stadtbild und die Verkehrssicherheit und verhindert eine unkontrollierte Aufstellung weiterer Alttextilcontainer. Gleichzeitig gewährleistet es die Gleichbehandlung aller Antragstellenden.

Anzahl und Standorte der Alttextilcontainer

Im gesamten Stadtgebiet sind maximal 53 Alttextilcontainer auf öffentlichen Straßen zulässig. Die Standorte sind verbindlich festgelegt. Eine Antragstellung zur Aufstellung von Alttextilcontainern im Stadtgebiet ist ausschließlich für die in Anlage I (Standortliste Alttextilcontainer) zum Standortkonzept genannten Standorte möglich.

Antragsformular und Antragsfrist

Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Alttextilcontainern verwenden Sie bitte das untenstehende Antragsformular und beachten Sie das Hinweisblatt „Hinweise zur Antragstellung“ (Anlage I zum Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Alttextilcontainern). Dieses Hinweisblatt ist Bestandteil des Antragsformulars.

Der vollständige und unterschriebene Antrag ist biszum 01.10. eines Jahres per E-Mail an sondernutzung@elmshorn.de oder schriftlich an die Stadt Elmshorn, Amt für Tiefbau und Verkehr, Schulstraße 15–17, 25335 Elmshorn, einzureichen. Sofern nach Abschluss des Vergabeverfahrens Standorte unbesetzt bleiben, ist eine Antragstellung auch nach dem 01.10. des Vorjahres möglich.

Sondernutzungserlaubnis und Gebühren

Eine Sondernutzungserlaubnis wird gemäß der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn in Verbindung mit dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein erteilt. Die Sondernutzungserlaubnis wird auf ein Jahr befristet.

Für die Nutzung der öffentlichen Straßen ist gemäß der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn je Alttextilcontainer eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 36,00 Euro pro Jahr zu zahlen. Gemäß der Satzung der Stadt Elmshorn über die Erhebung von Verwaltungsgebühren entstehen für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 Euro.

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