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© Burkhard Voelz
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Tagespflege

Rechtsanspruch U3

Altersgruppe 1- bis 3-Jährige

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Altersgruppe 3 Jahre bis Schuleintritt

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Ergänzend kommt auch die Förderung in Kindertagespflege in Betracht.

Altergsruppe 0- bis 1-Jährige

Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

  1.  diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist
  2.  die Erziehungsberechtigten
    a.) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    b.) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    c.) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) erhalten.

Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Dokument

Platzvermittlung

Anmeldungen für einen Platz in der Kindertagespflege erfolgen über die menschen.Kinder GgmbH, die Tagesmütter und Tagesväter vermittelt.

Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder

  • die keinen Krippen- oder Kindergartenplatz erhalten,
  • deren Eltern berufstätig sind oder
  • die aus anderen Gründen einer Tagesmutter / einem Tagesvater anvertraut werden sollen,
  • vom Säugling bis zum Schulkind,

ganztags, halbtags oder stundenweise.

Die Betreuung erfolgt überwiegend im Haushalt der Tagesmutter / des Tagesvaters. Die menschen.Kinder gGmbH betreut und vermittelt Tagesmütter / Tagesväter, die eine Qualifizierungsmaßnahme absolviert haben oder über eine pädagogische Ausbildung verfügen.

Wenn Sie eine Tagespflegebetreuung für Ihr Kind suchen, vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin:

Weiterführende Informationen

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Tagesmüttern / -vätern im Kreis Pinneberg.

Gebühren

Für Informationen über die Gebühren in der Kindertagespflege, wenden Sie sich bitte an die menschen.Kinder gGmbH:

Ermäßigung

Wie erhalte ich eine Ermäßigung?

Für die Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson ist der Kreis Pinneberg zuständig. Die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie direkt beim Kreis Pinneberg oder als Download auf der Seite des Kreises Pinneberg.

Bei der Inanspruchnahme einer Tagespflege aufgrund eines fehlenden Krippenplatzes, können die Differenzkosten (Unterschiedsbetrag zu den Kosten eines Krippenplatzes) auf Antrag beim Kreis Pinneberg geltend gemacht werden.

Bei einer gleichzeitigen Betreuung in Tagespflege, Krippe, Kindergarten oder Hort kann beim Kreis Pinneberg ein Antrag auf Geschwisterermäßigung gestellt werden.

13.03.2018