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Foto: Burkhard Voelz
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Baukultur: Häuser erzählen Geschichten

Das Haustafelprojekt lädt wieder zur Förderung von Baukultur im Sinne historischer, baulicher Anlagen in Elmshorn ein.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer historischer Häuser in Elmshorn, welche keine Kulturdenkmale sind, können vom 01.07.2023 bis 30.09.2023 auf ein besonderes Angebot zugreifen. Zur Erläuterung der Hausgeschichte kann eine Haustafel beantragt werden, deren beschreibender Text interessante Einblicke in die Historie der baulichen Anlage, der früheren und heutigen Nutzung und/oder der Bewohnerinnen und Bewohner bieten kann. Dabei sind die Tafeln für Eigentümer kostenlos.

Beantragung einer geförderten Haustafel

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses in Elmshorn, dem eine besondere Geschichte über die Bewohnerinnen und Bewohner oder die Nutzung innewohnt, welches über eine außergewöhnliche Gestaltung verfügt oder historische Besonderheiten zu bieten hat? Möchten Sie die Geschichte Ihres Hauses gerne mit anderen Interessierten teilen?

Das Stadtverordneten-Kollegium hat im Dezember 2021 beschlossen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer historischer Häuser und baulicher Anlagen mit besonderen Fassaden in Elmshorn für die Anbringung einer Haustafel eine Förderung aus städtischen Haushaltsmitteln beantragen können, damit die Einzigartigkeit ihres Hauses für Interessierte ansprechend erläutert werden kann.

Die Idee schließt an eine Aktion des Heimatbundes Lauenburg e. V. in der dortigen Altstadt an, wo sich eine Vielzahl historischer Häuser befindet, die mit erläuternden Tafeln beschildert worden sind. Es ist vorgesehen, jährlich bis zu 20 Häuser in Elmshorn mit geförderten Haustafeln auszustatten.

Die beschreibenden Texte sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst herzustellen. Es kann ein Bild hinzugefügt werden, insofern ein Verbreitungsrecht dafür vorliegt oder gewährt worden ist. Die Eigentümerin/der Eigentümer sichert zu, dass bei der Angabe von Drittdaten die Erlaubnis zur Veröffentlichung auf den Haustafeln besteht. Andernfalls ist auf personenbezogene Angaben bzw. Drittdaten zu verzichten.

Die Anbringung der Tafeln am baulichen Objekt obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern, wobei die Inanspruchnahme der Förderung zu einer öffentlich zugänglichen, sichtbaren Anbringung der Tafel für eine Dauer von mindestens fünf Jahren verpflichtet.

Weitere Informationen zur Antragsstellung

Die Förderung für eine Tafel ist im Amt für Kultur und Weiterbildung, Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn schriftlich oder per E-Mail formlos zu beantragen. Es sind das Text- und Bildmaterial beizufügen, welches auf der Tafel abgebildet werden soll sowie Name, Anschrift und Telefonnummer der Eigentümerin oder des Eigentümers anzugeben. Gegebenenfalls auch die Anschrift des Objektes, sollte diese von der Anschrift der antragstellenden Person abweichen.

Eine vom Ausschuss für Kultur und Weiterbildung eingesetzte Fachjury wird die Einreichungen begutachten, die Fertigstellung der Texte unterstützen und dem Ausschuss anhand der eingereichten Anträge eine Empfehlungsliste für die Herstellung von Tafeln vorlegen, wobei die Jury über die Kompetenz verfügt, Inhalte zu bearbeiten und in geänderter Fassung zu übernehmen oder diese begründet abzulehnen. Vorliegende Gründe können von rechtlicher Natur sein oder der einheitlichen Darstellung der Inhalte innerhalb des städtischen Gesamtprojektes dienen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nach Sichtung der Vorschlagsliste und der Fassung eines Beschlusses durch den Ausschuss, in welcher Reihenfolge die Tafeln hergestellt werden sollen, wird die Verwaltung mit den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern vertragliche Vereinbarungen über die Anbringung der Haustafeln abschließen.

Die Tafeln werden den Beschilderungen von Kulturdenkmalen entsprechen und ein Format von 44 cm Höhe und 29 cm Breite im Hochformat aufweisen. Es können ein Text von bis zu 500 Zeichen, eine Randtabelle über die Geschichte des Hauses und ein Bild angebracht werden. Die normgerechte Umsetzung des Layouts und die Einbindung der Stadtmarke obliegen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Elmshorn.

Musterabbildung einer Haustafel

Die Musterabbildung einer Haustafel können Sie hier aufrufen:

Einwilligung für den Antrag

Für die Beantragung der Förderung einer Haustafel benötigt die Stadt Elmshorn eine schriftliche Einwilligung in die personenbezogene Datenverarbeitung der Antragstellenden. Ohne eine Einwilligung ist die Bearbeitung des Antrages leider nicht möglich. Den Einwilligungsvordruck können Sie hier herunterladen:


Erste Einweihung einer Haustafel

Am Mittwoch, den 15.03.2023 fand im Sandberg 62 in Elmshorn die Einweihung der 1. Haustafel statt: