Kindertagesstätten
Rechtsanspruch
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung einer Tageseinrichtung oder in der Kinderatgespflege. Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Vefügung steht. Ergänzend kommt auch die Förderung in der Kindertagespflege in Betracht.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
- diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist
oder - die Erziehungsberechtigten
a.) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b.) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c.) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) erhalten.
Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Elmshorner Kindertagesstätten
Die Elmshorner Kindertagesstätten befinden sich ausnahmslos in freier Trägerschaft und haben individuelle Konzeptionen für ihre jeweilige Einrichtung entwickelt. Über die Konzepte können Sie sich in den Kindertagesstätten informieren. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Betreuung in der Kindertagespflege (Tagesmütter / Tagesväter).
Hier finden Sie eine Auflistung der Elmshorner Kindertagesstätten.
Anmeldung
Wie melde ich mein Kind bei den Kindertagesstätten an?
KitaPortal Schleswig-Holstein
Am 7. Juni 2016 startete Familienministerin Kristin Alheit gemeinsam mit Marion Marx, Städteverband Schleswig-Holstein, für die kommunalen Landesverbände offiziell den Echtbetrieb des landesweiten Kita-Portals.
Unter der Internetadresse www.kitaportal-sh.de erhalten Eltern die Möglichkeit, sich schnell und umfassend über Betreuungsangebote zu informieren und zu erkennen, wo aktuell freie Betreuungskapazitäten sind. Dabei ersetzt das Online-Portal nicht die persönliche Vorsprache der Eltern in der Kita, sondern ermöglicht Voranmeldungen. Die Platzvergabe und der Abschluss des Betreuungsvertrages erfolgen weiterhin in der Kita.
Die Profilseiten der einzelnen Einrichtungen enthalten nach dem Aufruf folgende Informationen:
- Öffnungszeiten, Kontaktdaten
- Fotos zu dem Innen- und Außenbereich der Einrichtung
- angebotene Altersgruppen und aktuelle Platzsituation über ein Ampelsystem
- beschreibende Texte zur Einrichtung
- eine Maske zur Voranmeldung
Über die Voranmeldung können die Eltern ihr Kind in einer oder mehreren Einrichtungen zur Anmeldung vormerken. Hierbei ist zu beachten, dass es sich lediglich um eine Voranmeldung handelt, die innerhalb von 28 Tagen in einer der ausgewählten Kindertagesstätten freigeschaltet werden muss. Hierzu wird der bei der Voranmeldung mitgeteilte Freischaltcode benötigt.
Nach Möglichkeit sollten die Voranmeldungen auf 3 Kindertagesstätten begrenzt werden.
Wird ein Platz in einer Kindertagesstätte vergeben (unterschriebener Betreuungsvertrag), werden automatisch alle weiteren, gleichlautenden Anmeldungen abgemeldet. Sofern auch alle übrigen Anmeldungen abgesagt werden sollen, muss die Kindertagesstätte entsprechend informiert werden.
Mit der Einführung der landesweiten Kita-Datenbank sollen auch Verbesserungen und Erleichterungen bei der Bedarfsplanung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erzielt und dauerhaft eine Optimierung des Angebotes anhand der ermittelten Bedarfe ermöglicht werden.
Vor dem Hintergrund der hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen war das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in der Projekt- und Umsetzungsphase eng eingebunden. Die technische Betreuung inkl. der Ausschreibung für die entsprechende Software erfolgte durch Dataport. Die jährlichen Kosten von voraussichtlich rund 300.000 € für den Betrieb der Kita-Datenbank trägt das Land Schleswig-Holstein.
Hinweis zu den Hortplätzen:
Neu-Anmeldungen für Hortplätze sind ab dem Kita-Jahr 2018/19 nur noch begrenzt möglich. Die Hortplätze in den Kindertageseinrichtungen sollen mittelfristig umgewandelt werden, weil die (Hort-) Betreuung an die Grundschulen verlagert werden soll. 2020/21 könnte möglichweise die erste offenene Ganztagsgrundschule den Betrieb aufnehmen.
Platzvergabe
Die Platzvergabe in Elmshorn erfolgt dezentral durch die Kindertagesstätten. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach bestimmten Aufnahmekriterien, z.B. Anmeldedatum, Alter, Berufstätigkeit der Eltern, soziale Aspekte,… Dabei sind vorrangig Elmshorner Kinder zu berücksichtigen. Die Stadt Elmshorn erwartet von den Trägern, dass freie Plätze bedarfsgerecht vergeben werden. Damit ist gemeint, dass Ganztagsplätze vorrangig an Eltern vergeben werden, die über die Grundversorgung hinaus gehenden Anspruch haben.
Ein neues Kindergartenjahr beginnt jeweils am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07.des darauf folgenden Jahres.
Die zum Sommer frei werdenden Plätze werden von den Kindertagesstätten ab dem 01.03. eines Jahres vergeben. Zu dem Zeitpunkt erhalten alle Sorgeberechtigten, die einen Betreuungsplatz bekommen sollen, eine schriftliche Information von den Kindertageseinrichtungen.
Für den Fall, dass Eltern mehr als eine Platzzusage erhalten sollten, ist es wichtig, die Kindertagesstätte umgehend zu informieren, wenn ein Platz nicht beansprucht werden soll. Nur so kann die Kindertagesstätte den freien Platz anderen auf der Warteliste stehenden Sorgeberechtigten anbieten.
Sollten sich „unterjährig“ Änderungen ergeben, z.B. durch Umzug, werden diese Plätze umgehend nachbesetzt.
Gebühren
Eltern haben einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertagesstätte zu entrichten.
In Elmshorn nehmen alle Einrichtungen die gleichen Elternbeiträge für die Betreuung. Die Teilnahmebeiträge/-gebühren werden einheitlich vom Kreis Pinneberg für das Kreisgebiet festgelegt und in der Regel jährlich zum 01.08. angepasst.
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 gelten gemäß § 25 KiTaG folgende Elternbeiträge:
Krippe (0-3 Jahre) | Kindergarten (3-6 Jahre) | Hort (6-14 Jahre) | ||
Beitrag pro wöchentlicher |
Beitrag pro wöchentlicher |
Beitrag pro wöchentlicher Es erfolgt eine monatsgenaue Berechnung |
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Betreuungszeit in Stunden | Beitrag in Euro | Beitrag in Euro | Beitrag in Euro - Ferien 8 Stunden | Beitrag in Euro - Ferien 9 Stunden |
8 | 288,40 Euro | 226,40 Euro | - | - |
7,5 | 270,37 Euro | 212,25 Euro | - | - |
7 | 252,35 Euro | 198,10 Euro | - | - |
6,5 | 234,32 Euro | 183,95 Euro | - | - |
6 | 216,30 Euro | 169,80 Euro | - | - |
5,5 | 198,27 Euro | 155,65 Euro | 173,68 Euro | 180,90 Euro |
5 | 180,25 Euro | 141,50 Euro | 163,14 Euro | 170,35 Euro |
4,5 | 162,22 Euro | 127,35 Euro | 152,60 Euro | 159,81 Euro |
4 | 144,20 Euro | 113,20 Euro | 142,05 Euro | 149,27 Euro |
Berechnung: (7,21 * Betreuungszeit) * 5 Tage | Berechnung: (5,66 * Betreuungszeit) * 5 Tage | Berechnung: Gemäß Berechnungstool des Landes |
Übersicht der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zum Herunterladen...
Die Höhe des Verpflegungsgeldes für die Mittagsverpflegung erfragen Sie bitte in der Einrichtung.
Ermäßigung
Wie erhalte ich eine Ermäßigung?
Der Kreis Pinneberg gewährt Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Ermäßigung der Elternbeiträge.
Ein Ermäßigungsantrag kann frühestens zwei Monate vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung gestellt werden. Eine Ermäßigung wird ab dem Antragsmonat gewährt (keine rückwirkende Gewährung). Alle Angaben sind durch aktuelle Nachweise zu belegen.
Aufgrund der aktuellen Lage in der Corona-Krise ist es derzeit nicht möglich, die Anträge persönlich im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport abzugeben. Bitte reichen Sie den Antrag per Post oder per Einwurf in den Briefkasten ein.
Nachzureichende Unterlagen bitte nur per Post, per Fax, per Einwurf in den
Briefkasten oder per E-Mail einreichen.
Anschrift:
Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport, Bismarckstr. 13, 25335 Elmshorn
E-Mail:
amtfuerkinderjugendschuleundsport@elmshorn.de
Ansprechpartner im Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport Bismarckstr. 13, 25335 Elmshorn:
202.01
202.02
Die Antragsunterlagen erhalten Sie in den Kindertagesstätten und hier zum ausdrucken.
Die hier aufgeführten Antragsunterlagen gelten für das Kindergartenjahr 2020/2021 (ab 01.08.2020).
Zuständig ist
Anmeldung: die Kindertagesstätten oder Voranmeldung über das Kitaportal Schleswig-Holstein
Platzvergabe: die Kindertagesstätten
Ermäßigung: Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport, Bismarckstr. 13, 25335 Elmshorn (VHS-Gebäude 2. Stock)