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Kindertagesstätten

Rechtsanspruch

Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von täglich mindestens fünf Stunden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Ergänzend kommt auch die Förderung in der Kindertagespflege in Betracht.

Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist

oder

2. die Erziehungsberechtigten

a.) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,

b.) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder

c.) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (SGB II) erhalten.

Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Elmshorner Kindertagesstätten

Die Elmshorner Kindertagesstätten befinden sich ausnahmslos in freier Trägerschaft und haben individuelle Konzeptionen für ihre jeweilige Einrichtung entwickelt. Über die Konzepte können Sie sich in den Kindertagesstätten informieren.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Betreuung in der Kindertagespflege (Tagesmütter / Tagesväter).

Hier finden Sie eine Auflistung der Elmshorner Kindertagesstätten.

Anmeldung

Wie melde ich mein Kind bei den Kindertagesstätten an?

KitaPortal Schleswig-Holstein

Das landesweite Kita-Portal ging im Juni 2016 in den Echtbetrieb und konnte auf freiwilliger Basis von den Kindertagesstätten beziehungsweise Kita-Trägern im Land unentgeltlich genutzt werden. Mit der Einführung der Kita-Reform 2020 ist die Kita-Datenbank zum 01.08.2020 verpflichtend in ganz Schleswig-Holstein eingeführt worden.

Unverbindliche Voranmeldungen

Über das Kita-Portal können sich Eltern über das Platzangebot und die pädagogischen Konzeptionen informieren sowie unverbindliche Voranmeldungen für einen Betreuungsplatz in einer oder mehreren Kindertageseinrichtungen vornehmen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Eltern einen Elternaccount anlegen.

KitaPortal Schleswig-Holstein

Sie erreichen das Kita-Portal unter: www.kitaportal-sh.de

Dabei ersetzt das Kita-Portal nicht die persönliche Vorsprache der Eltern in der Kita. Die Platzvergabe und der Abschluss des Betreuungsvertrages erfolgen weiterhin in der Kita.

Die Profilseiten der einzelnen Einrichtungen enthalten nach dem Aufruf folgende Informationen:

  • Öffnungszeiten, Kontaktdaten
  • Fotos zu dem Innen- und Außenbereich der Einrichtung
  • angebotene Altersgruppen und aktuelle Platzsituation über ein Ampelsystem
  • beschreibende Texte zur Einrichtung
  • eine Maske zur Voranmeldung

Über die Voranmeldung können die Eltern ihr Kind in einer oder mehreren Einrichtungen anmelden.

Wird ein Platz in einer Kindertagesstätte vergeben (unterschriebener Betreuungsvertrag), werden automatisch alle weiteren, gleichlautenden Anmeldungen abgemeldet. Sofern auch alle übrigen Anmeldungen abgesagt werden sollen, muss die Kindertagesstätte entsprechend informiert werden.

Mit der Einführung der landesweiten Kita-Datenbank sollen auch Verbesserungen und Erleichterungen bei der Bedarfsplanung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erzielt und dauerhaft eine Optimierung des Angebotes anhand der ermittelten Bedarfe ermöglicht werden.

Vor dem Hintergrund der hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen war das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in der Projekt- und Umsetzungsphase eng eingebunden. Die technische Betreuung inklusive der Ausschreibung für die entsprechende Software erfolgte durch Dataport.


Hinweis zu den Hortplätzen

Die Hortbetreuung soll in den kommenden Jahren sukzessive aus den Kitas an die Grundschulen verlagert werden. Daher werden die Kitas künftig keine neuen Betreuungsverträge für Hortbetreuung mehr schließen können. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Kindertagesstätten nach dem Datum des Aufnahmestopps. Die in den Kindertagesstätten freiwerdenden Hortplätze sollen in Elementar- oder Krippenplätze umgewandelt werden.

Zum Sommer 2021 werden voraussichtlich die ersten drei Grundschulen den offenen Ganztagsbetrieb aufnehmen (Friedrich-Ebert-Schule, Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule Hainholz).

Platzvergabe

Die Platzvergabe in Elmshorn erfolgt dezentral durch die Kindertagesstätten. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach bestimmten Aufnahmekriterien, zum Beispiel Anmeldedatum, Alter des Kindes, Berufstätigkeit der Eltern, soziale Aspekte,…

Dabei sind vorrangig Elmshorner Kinder zu berücksichtigen. Die Stadt Elmshorn erwartet von den Trägern, dass freie Plätze bedarfsgerecht vergeben werden. Damit ist gemeint, dass Ganztagsplätze vorrangig an Eltern vergeben werden, die über die Grundversorgung hinausgehenden Anspruch haben.

Ein neues Kindergartenjahr beginnt jeweils am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des darauffolgenden Jahres.

Die zum Sommer frei werdenden Plätze werden von den Kindertagesstätten ab dem 01.03. eines Jahres vergeben. Zu dem Zeitpunkt erhalten alle Sorgeberechtigten, die einen Betreuungsplatz bekommen sollen, eine schriftliche Information von den Kindertageseinrichtungen.

Für den Fall, dass Eltern mehr als eine Platzzusage erhalten sollten, ist es wichtig, die Kindertagesstätte umgehend zu informieren, wenn ein Platz nicht beansprucht werden soll. Nur so kann die Kindertagesstätte den freien Platz anderen auf der Warteliste stehenden Sorgeberechtigten anbieten.

Sollten sich „unterjährig“ Änderungen ergeben, zum Beispiel durch Umzug, werden diese Plätze umgehend nachbesetzt.

Gebühren

Wie hoch sind die Elternbeiträge?

Eine Übersicht der aktuellen Elternbeiträge gemäß § 25 KiTaG wird Ihnen auf der Seite der Kreisverwaltung Pinneberg zur Verfügung gestellt:

Elternbeiträge auf der Kreis-Seite ansehen ...

Neben den Elternbeiträgen kann der Einrichtungsträger angemessene Verpflegungskostenbeiträge und Auslagen für Ausflüge verlangen. Die Höhe des Verpflegungsgeldes für die Mittagsverpflegung erfragen Sie bitte in der Einrichtung.

Ermäßigung

Wie erhalte ich eine Ermäßigung?

Der Kreis Pinneberg gewährt Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Ermäßigung der Elternbeiträge.

Ein Ermäßigungsantrag kann frühestens zwei Monate vor Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung gestellt werden. Eine Ermäßigung wird ab dem Antragsmonat gewährt. Alle Angaben sind durch aktuelle Nachweise zu belegen.

Zusätzliche Regelung für Geschwisterermäßigung ab dem 01.01.2024

Die Berücksichtigung von Hortkindern ist seinerzeit bis zum 31.12.2023 befristet. Der Kreistag hat in sei­ner Sitzung am 03.05.2023 beschlossen, dass ab dem 01.01.2024 die Geschwisterermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen auch Berücksichtigung findet, wenn das ältere schulpflichtige Geschwister­kind - als sogenanntes Zählkind - in nachschulischen Betreuungsangeboten gefördert wird.

Hierzu müssen gemäß Beschluss folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Wöchentlich mindestens 10 Betreuungsstunden vorliegen,
  2. eine regelmäßige Betreuung an mindestens 4 Tagen in der Woche erfolgt,
  3. eine Betreuung von mindestens 30 % aller Schulferientage im Jahr angeboten wird (abzüglich Feiertage),
  4. eine Mittagsverpflegung angeboten wird.

Unter das nachschulische Betreuungsangebot fallen alle Schulträger bzw. Schulverbände formal organi­sierten Betreuungsformate, die sich an schulpflichtige Grundschulkinder richten (unter anderem Hort, Offener Ganz­tag, Gebundener Ganztag, Betreuungsvereine).

Dem Antrag auf Geschwisterermäßigung ist ein Nachweis über die nachschulische Betreuung beizufügen.

Zuständig für die Antragsbearbeitung

Kindertagesstätten (Sozialstaffelung)  - Anträge

Die Antragsunterlagen erhalten Sie in den Kindertagesstätten und hier zum Ausdrucken.

Unterlagen für das Kalenderjahr 2025

Die nachstehend aufgeführten Antragsunterlagen gelten für das Kalenderjahr 2025 (ab 01.01.2025).

Unterlagen für das Kalenderjahr 2024

Die nachstehend aufgeführten Antragsunterlagen gelten für das Kalenderjahr 2024 (ab 01.01.2024).


Zuständigkeiten

Sie möchten Ihr Kind in einer Kindertagesstätte anmelden oder voranmelden?

Eine Anmeldung oder eine Voranmeldung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte erfolgt ausschließlich über das Kita-Portal Schleswig-Holstein:

https://www.kitaportal-sh.de/

Platzvergabe

Die Platzvergabe erfolgt über die Kindertagesstätten. Bei Erhalt eines Platzes in einer Kindertagesstätte werden Sie von der Kindertagesstätte schriftlich informiert.

Zuständig für die Ermäßigungsanträge