Schulverpflegung
Im Konzept ist festgelegt, dass die Verpflegung der weiterführenden Schulen in Elmshorn zentral durch einen externen Dienstleister erfolgen soll. Ausnahmen sind die beiden Gymnasien.
Gemeinschaftsschulen
Der externe Dienstleister ist für die vollumfängliche Verpflegung der Erich Kästner Gemeinschaftsschule (KGSE), Boje-C.-Steffen-Gemeinschaftsschule und Anne-Frank-Gemeinschaftsschule zuständig. Er übernimmt den Einkauf, die Zubereitung und Verteilung der Speisen sowie die Buchung und Abrechnung. Dafür beschäftigt er geeignetes Personal. Die Stadt Elmshorn als Schulträger stellt das Nutzungsrecht für die Mensen und bezuschusst jedes ausgegebene warme Mittagsgericht mit einem Euro.
Gymnasien
Nicht zuständig ist der externe Dienstleister für die beiden Gymnasien, an denen der Nachmittagsunterricht durch die Rückkehr zum G9-Modell nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr stattfindet. Beide Gymnasien organisieren ihre Schulverpflegung eigenständig.
Vorgaben
Das Rahmenkonzept befasst sich auch vor dem Hintergrund veränderter Essgewohnheiten von Jugendlichen mit den Anforderungen an eine optimale Schulverpflegung. Viele Familien haben eine gemeinsame warme Mahlzeit auf den Abend verlegt. In der Schulverpflegung sollte daher ein stärkerer Fokus auf das Angebot gesunder Mittagssnacks gelegt werden. Diese sollten genauso wichtig sein wie warme Tellergerichte.
Das Konzept nennt folgende Vorgaben für:
Verpflegung
- Ausgewogene, alters- und bedarfsgerechte Angebotsauswahl
- Mittags mindestens zwei Menülinien (eine davon vegetarisch/vegan und Vollkost), optimal sind drei Menülinien (zusätzlich schweinefleischfrei)
- Sonderkost bei Allergien oder Unverträglichkeiten auf Vorbestellung
- Gesunde Snacks ohne Vorbestellung
Ausgabepreis und Bezahlsystem
- Einheitspreis bei Tellergerichten
- Buchungs- und Bezahlsystem per App oder Guthabenkarte, Bargeld nur im Ausnahmefall
- Diskriminierungsfreie Abrechnung für Nutzer*innen des Bildungs- und Teilhabepakets
Qualität / Grundlegende Anforderungen
- Orientierung an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE)
- Anpassung an die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Schule
- Einrichtung eines Mensarates aus Schülervertreter*innen, Elternvertreter*innen, Lehrkräften, Schulträgerin und Mensabetreiber*in
- Bevorzugte Verwendung lokaler, nachhaltiger und umweltfreundlicher Produkte
Hintergrund
Das Konzept "Mittagessenverpflegung an Elmshorner Schulen" aus dem Jahr 2008 war Grundlage für die Festlegung der Bewirtschaftungsformen und der Wahl des Verpflegungssystems an den weiterführenden Schulen in Elmshorn. Es bildete die Entscheidungsgrundlage für den Bau und die Ausstattung der Mensen der Erich Kästner Gemeinschaftsschule (KGSE), der Bismarckschule und der Elsa-Brändström-Schule (EBS). Deren Bau und Einrichtung ist abgeschlossen und die Gymnasien kehren seit dem Jahr 2019/20 nach und nach zum neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zurück.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt das Konzept für die Verpflegung an den weiterführenden Schulen überarbeitet. Für die Mittagessenverpflegung an den Elmshorner Grundschulen ist nicht die Stadt als Schulträger, sondern der Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote zuständig.
Dokument
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