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Fahrradschutzstreifen

Ein Schutzstreifen ist ein Bereich der Fahrbahn, der durch eine gestrichelte Linie (Leitlinie) markiert und für den Fahrradverkehr vorgesehen ist.

Für die Sicherheit der Radfahrer*innen

Auf der Fahrbahn müssen Radfahrer*innen aufgrund des Rechtsfahrgebots am rechten Fahrbahnrand fahren. Um diesen Bereich für Radfahrer*innen sicherer zu gestalten, wird er mit einer gestrichelten Linie markiert. Zur besseren Erkennbarkeit wird regelmäßig ein Fahrradsymbol wiederholt.

Schutzstreifen sind Angebotsstreifen und gehören zur Fahrbahn.

Schutzstreifen dürfen nur im Bedarfsfall überfahren werden, wenn dabei keine Radfahrer*innen gefährdet werden!

Sie unterscheiden sich damit von Radfahrstreifen, welche mit einer breiten durchgezogenenLinie gekennzeichnet sind und nicht überfahren werden dürfen.

Siehe Radfahrstreifen

Maße der Schutzstreifen

Ein Schutzstreifen muss mindestens 1,25 m breit sein, die geplanten Schutzstreifen in Elmshorn sollen mindestens 1,50 m breit werden.

Nach einschlägigen Regelwerken sollte die Breite des zwischen den Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn mindestens 4,50 m breit sein, um einen problemlosen Pkw-Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

Dieses Mindestmaß kann bei den vorerst gewählten Straßen in Elmshorn zum Teil deutlich überschritten werden, so dass die Überfahrung der Schutzstreifen selten sein wird und der Komfort sich erhöht.

Was ändert sich für Autofahrer*innen?

Die Fahrbahn ist anders aufgeteilt, der Kfz–Verkehr wird sich erfahrungsgemäß weiter zur Mitte der Straße orientieren. Das Parken ist für Kraftfahrzeuge auf Schutzstreifen verboten! Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass sich die gefahrene Geschwindigkeit verringert.

Flyer

Wo gibt es Schutzstreifen in Elmshorn?

  • Langelohe
  • Steindamm
  • Ellerndamm
  • Hebbelstraße (zwischen Heidmühlenweg und Hebbelplatz)
  • Ansgarstraße (zwischen Hebbelplatz und Wasserstraße)