Grundstücksentwässerung
Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei um einen zusätzlichen Antrag zum Bauantrag handelt, der aufgrund der Fachlichkeit nicht von der Bauaufsicht sondern der Stadtentwässerung bearbeitet wird.
Kampfmittelbelastung
Da das Elmshorner Stadtgebiet vom Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Schleswig-Holstein als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft wurde, haben private und öffentliche Grundstückseigentümer vor Baumaßnahmen mit Erdbewegungen eine Auskunft zur Kampfmittelbelastung beim KMRD für das betreffende Grundstück einzuholen. Die Bearbeitungszeit des Kampfmittelantrages beträgt derzeit bis zu 19 Wochen (Stand: 19. Juli 2019). Eine Beschleunigung des Antragsverfahrens beim KMRD ist nicht möglich. Daher achten Sie bitte auf eine zeitnahe Einreichung Ihres Antrages und bedenken Sie, dass auch die Stadt für die öffentliche Fläche einen Antrag stellen muss, sofern im Zuge Ihrer Baumaßnahme ein neuer Grundstücksanschluss erforderlich ist.
Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Schleswig-Holstein
Weiterer Verfahrensverlauf
Nach Erhalt der Anträge prüft die Stadtentwässerung, ob die geplante Anlage den technischen Anforderungen entspricht. Hierzu erhalten Sie dann eine Stellungnahme oder, wenn alles in Ordnung ist, die Anschlussgenehmigung. Der Baubeginn der Entwässerungsanlage darf erst erfolgen, wenn die Genehmigung vorliegt und ist vier Wochen im Vorwege anzuzeigen (Baubeginnsanzeige).
- PDF-Datei: (79 kB)
Bei Ausführung der Arbeiten durch einen nicht zertifizierten Fachbetrieb ist die Anlage bei offenem Graben durch den Baukontrolleur der Stadt kontrollieren und abnehmen zu lassen. Die Abnahme durch die Stadt kann entfallen, wenn ein zertifizierter Fachbetrieb die Entwässerungsanlage erstellt. Die abschließende Dichtheitsprüfung ist immer von einem zertifizierten Fachbetrieb durchzuführen.
Antragsunterlagen für den Entwässerungsantrag
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für die Stellung des Entwässerungsantrags jeweils in dreifacher Ausführung ein. Alle Formulare sind auch bei der Stadtentwässerung erhältlich.
1. Antragsformular
Mit Unterschrift der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers und der Planungsverfasserin / des Planungsverfassers.
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2. Lageplan
Der Lageplan ist im Maßstab 1 : 500 herzustellen und muss enthalten:
- die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung,
- die Bezeichnung des Grundstücks nach Straße und Hausnummer sowie Flur und Flurstück, Angabe der Eigentumsverhältnisse,
- die katastermäßigen Grenzen des Grundstücks,
- Flächen, die von Baulasten oder Grunddienstbarkeiten betroffen sind,
- die geplanten und die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Grundstück,
- Lage, Nennweite (DN) und Gefälle der geplanten und der vorhandenen Grundleitungen außerhalb des Gebäudes, Schächte beziehungsweise Inspektionsöffnungen mit Angabe der Höhen (Sohl- und Schachtdeckelhöhen),
- Lage einer Regenwassernutzungslange mit Höhen der Zu- und Abläufe,
- Angaben zu befestigten Hof-, Wege- oder gewerblich genutzten Flächen mit Angabe ihrer Nutzung,
- Entwässerungsrinnen und angrenzende Flächen mit Angabe der Höhen (Geländehöhen),
- gefällemäßige Abgrenzung der befestigten Flächen und der sich daraus ergebenden Einzugsfläche (m2) je Ablauf / Wasserscheide.
Im Lageplan sind für Leitungen und Gegenstände die Sinnbilder und Zeichen nach DIN 1986-100 und Farben nach Bauvorlagenverordnung zu verwenden.
3. Gebäudepläne
In den Gebäudeplänen, Maßstab 1: 100, sind insbesondere darzustellen:
- bei Geschossbauten die Grundrisse, Schnitte, Dachaufsichten mit Höhenangaben der Entwässerungstiefpunkte, Darstellung aller Grund-, Sammel-, Fallleitungen mit Nennweiten (DN) und Gefälle einschließlich der Lüftungsleitungen und gegebenenfalls Belüftungsventilen,
- Höhenangabe der Fertigfußböden im Erdgeschoss, bezogen auf NHN.
Bei Änderungen der Grundstücksentwässerungsanlage (auch Rückbau oder Abbruch) sind die zu beseitigenden und die neuen Bauteile zu benennen. Bei Erweiterung oder Ergänzung vorhandener Leitungssysteme ist der Bestand ebenfalls mit anzugeben.
Soweit erforderlich sind einzelne Entwässerungszeichnungen oder Teile hiervon durch Detailpläne zu ergänzen oder zu erläutern, soweit das zur Beurteilung erforderlich ist.
4. Beschreibung und Berechnung der Grundstücksentwässerungsanlage
In der Beschreibung sind das Vorhaben und seine Nutzung zu erläutern, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist und die notwendigen Angaben nicht in den Lageplan und die Entwässerungszeichnungen aufgenommen werden können. Die Bemessung der Entwässerungsanlage ist durch Berechnung der Abwassermenge gem. DIN 1986 - 100 schriftlich nachzuweisen.
Behandlungsbedürftiges Abwasser:
Bei der Ableitung von gewerblichem / industriellem Abwasser oder behandlungsbedürftigem Regenwasser sind - je nach Anlagenart - zusätzliche Angaben zu den zuvor genannten Unterlagen (siehe DIN 1986 - 100, 5.4.1.2) erforderlich.
Abwasserhebeanlagen und / oder andere Einrichtungen zur Rückstausicherung:
Bei der Planung derartiger Einrichtungen ist die DIN EN 12056-4 zu beachten.
Regenwasser:
Auch für die Regenwasserentwässerungsanlagen sind weitere Angaben und Berechnungen gem. DIN 1986 - 100, 5.4.1.3 erforderlich.
Fettabscheider:
Beim Einbau eines Fettabscheiders sind nach DIN EN 1825 Teile 1 und 2 sowie nach DIN 4040-100 besondere Berechnungen zu erstellen sowie Angaben zu machen.
5. Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück
Das Versickern von Niederschlagswasser auf dem Grundstück ist ein wichtiger Faktor in der Wasserbilanz, weil es zur Grundwasserneubildung beiträgt. Leider ist die Versickerung in Elmshorn wegen schwieriger Bodenverhältnisse aber nicht überall möglich und bedarf einer intensiven Prüfung.
Für die Versickerung von Niederschlagswasser ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg erforderlich, die von der Stadtentwässerung beantragt wird. Der Antragsvordruck ist von der Grundstückseigentümerin und / oder dem Grundstückseigentümer beziehungsweise der und / oder dem Nutzungsberechtigten auszufüllen und bei der Stadtentwässerung dreifach einzureichen. Welche Anlagen beizufügen sind, ist dem Antragsvordruck zu entnehmen. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit dem Bau der Versickerungsanlage nicht begonnen werden.
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6. Antrag auf Erstellung eines Grundstücksanschlusses
Sofern im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben ein zusätzlicher Grundstücksanschluss an den zentralen öffentlichen Kanal erforderlich ist, muss dieser gesondert von Ihnen bei der Stadtentwässerung beantragt werden. Als Eigentümerin des Kanalnetzes tritt die Stadtentwässerung als Bauträgerin auf, beantragt eine zertifizierte Baufirma mit der Herstellung und rechnet die entstandenen Kosten nach Fertigstellung mit Ihnen ab.
Bevor mit der Herstellung des Anschlusses begonnen werden kann, ist durch die Stadt beim Landeskriminalamt in Kiel ein Antrag zur Überprüfung der Kampfmittelbelastung für die öffentliche Fläche (Gehweg, Straße) zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages durch den Kampfmittelräumdienst (KMRD) kann bis zu 19 Wochen (Stand: Juli 2019) betragen. Bitte stellen Sie den Grundstücksanschlussantrag daher zeitnah mit Bau- und Entwässerungsantrag. Die Anfrage beim KMRD kann erst erfolgen, wenn Ihr schriftlicher Antrag vorliegt.
- PDF-Datei: (65 kB)
Kontakt
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