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Baulandkataster für die Stadt Elmshorn

Das Baulandkataster der Stadt Elmshorn erfasst unbebaute Grundstücke (Baulücken) im Stadtgebiet und stellt diese in einer Kartenansicht mit Informationen zu Größe und Lage dar. Als Baulücken werden unbebaute Grundstücke bezeichnet, die innerhalb der Bebauungsstruktur aufgrund ihrer Größe und des Zuschnitts für eine Bebauung grundsätzlich geeignet sind. Das Kataster erfasst nicht nur Baulücken, sondern auch geringfügig bebaute Grundstücke sowie Flächen, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht in absehbarer Zeit bebaubar sind und sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 und § 33 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) befinden.

Wichtig zu beachten ist jedoch, dass für die im Kataster geführten Flächen kein verbindlicher Rechtsanspruch auf eine Bebauungsmöglichkeit besteht. Die Aufnahme einer Fläche in das Kataster ersetzt weder die Baugenehmigung noch enthält sie eine Zusage zur Erteilung einer Genehmigung.

Die Stadt Elmshorn erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Daten und übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung der bereitgestellten Informationen ergeben.

Mit dem Baulandkataster werden keine Eigentümer*innendaten der potentiellen Bauflächen veröffentlicht. Auch liegen der Stadt Elmshorn keine Informationen über eine Verkaufsbereitschaft der jeweiligen Eigentümer*innen vor.

Wozu dient das Baulandkataster?

Bauinteressent*innen

Bauinteressent*innen können anhand des Baulandkatasters unbebaute Grundstücke im gesamten Stadtgebiet ausfindig machen und über die Verwaltung einen Kontakt zu den Grundstückseigentümer*innen herstellen (Antrag siehe unten). Die Entscheidung zur Kontaktaufnahme mit einer/m Interessentin/en obliegt nur der / dem Eigentümer*in der potenziellen Baufläche. Die Entscheidung ist freiwillig. Die Stadt Elmshorn wird die Kontaktanfrage nur weiterleiten und keine weiteren Hilfestellungen unternehmen.

Grundeigentümer*innen

Grundeigentümer*innen können bei der Verwaltung mit einem Antrag (siehe unten) der Aufnahme der Baulücke widersprechen oder diese beantragen. Bei Aufnahmeanträgen wird nach Überprüfung der Eignung durch das Sachgebiet Stadtplanung die Fläche ggf. mit in das Baulandkataster aufgenommen.

Der Gesetzgeber hat mit dem § 200 Abs. BauGB den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, durch die Aufstellung eines Baulandkatasters die vorhandenen Flächenpotentiale zu mobilisieren. Durch die Identifizierung und Veröffentlichung von Baulücken und Potentialflächen soll eine bauliche Entwicklung angeregt werden. Diese Flächen sind in der Regel bereits erschlossen und können ohne langwierige Bauleitplanverfahren bebaut und genutzt werden, sodass der Flächenverbrauch reduziert und die Innenentwicklung der Stadt gefördert wird.

Die gewonnenen Daten und Erkenntnisse bilden gleichzeitig die Grundlage für informelle Konzepte zur Innenentwicklung und für stadtplanerische Entscheidungen, die ggf. mit zukünftigen Bauleitplanverfahren umgesetzt werden.

Damit das Baulandkataster langfristig effektiv nutzbar bleibt, ist eine regelmäßige Aktualisierung und Evaluation nötig. Wird dem Sachgebiet Stadtplanung bekannt, dass Flächen aus dem Kataster bebaut wurden, werden diese mit der nächsten Aktualisierung nicht mehr angezeigt.

Geoportal der Stadt Elmshorn

Der Kartendienst für das Baulandkataster ist im Geoportal der Stadt Elmshorn zu finden:

Geoportal der Stadt Elmshorn

Widerspruchsrecht als Grundstückseigentümer*in

Wenn Sie als Grundstückseigentümer*in oder Inhaber*in grundstücksgleicher Rechte nicht mit der Veröffentlichung Ihres potentiellen Baugrundstücks im Baulandkataster einverstanden sind, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs werden die betreffenden Flächen umgehend aus dem Baulandkataster entfernt.

Auch nach der Veröffentlichung kann eine Fläche aus der öffentlichen Darstellung des Baulandkatasters nachträglich entfernt werden. Falls Sie wünschen, dass Ihre Fläche entfernt werden soll, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Stadtplanung des Amts für Stadtentwicklung und Umwelt. Die Kontaktdaten sind am Ende dieser Seite unten zu finden. Alternativ können Sie ein formloses Schreiben mit Angabe des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer) an die Kontaktadresse senden.

Hinweis: Wenn Sie nicht Grundstückseigentümer*in sind und trotzdem einen Widerspruch zur Veröffentlichung der jeweiligen Fläche im Baulandkataster einlegen wollen, ist eine Vollmacht von der / dem jeweiligen Grundstückseigentümer*in notwendig.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Sachgebiets Stadtplanung gerne zur Verfügung.

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Kontakt

Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister

Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
Stadtplanung

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn