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Barrierefreiheitserklärung

Die Stadt Elmshorn ist bemüht, ihre Website www.elmshorn.de  im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.elmshorn.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.elmshorn.de ist noch nicht mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei.

PDF-Dokumente

Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Bilder

Noch haben nicht alle Bilder einen passenden Alternativtext. Diese tauchen an verschiedenen Stellen auf.

Videos

Das Video zur Vorstellung des Industriemuseums hat keinen Untertitel.

Gliederung

An verschiedenen Stellen ist die Gliederung des Inhaltes noch nicht optimal.

Hinweise zu dieser Liste

Die Liste ist noch in Barabeitung, daher noch nicht vollständig.

Die Stadt Elmshorn arbeitet daran, die noch bestehenden Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.03.2021 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbsteinschätzung sowie einer von dadtaport am 20.03.2023 durchgeführten Prüfung.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde zuletzt am 27.11.2023 überprüft.

Barrieren und Fehler melden

Sind Ihnen Mängel bei der Barrierefreihet aufgefallen, haben Sie Fehler entdeckt, möchten uns einen Verbesserungsvorschlag mitteilen oder haben Fragen zur Barrierefreiheit der Internetseite www.elmshorn.de?

Dann melden Sie sich gern bei uns. Sie können uns per E-Mail, per Post, telefonisch oder per Kontaktformular erreichen.


Stadt Elmshorn
Der Oberbürgermeister

Haupt- und Rechtsamt
Öffentlichkeitsarbeit

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn

Kontaktformular

Mit dem folgenden Formular können Sie uns in einfacher Weise auf Barrieren oder Fehler dieser Internetseite hinweisen.

Wenn Sie zu Ihrem Hinweis eine Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre E-Mail-Adresse oder eine andere Kontaktmöglichkeit mit anzugeben. Bei Angabe Ihrer E-Mail-Adresse in dem dafür vorgesehenen Feld, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Hinweises an die genannte E-Mail-Adresse.

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.


Beschwerdeverfahren

Sollten Sie mit unserer Antwort oder unsere Reaktion auf Ihr Anliegen zur Barrierefreiheit nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich an die  Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbheindertengleichstellungsgesetz zu wenden.

Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen.
Gemeinsam wird dann nach einer Lösung für das Aufheben der Barrieren gesucht.

Dieses Beschwerdeverfahren ist für Sie kostenlos.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie Informationen zu dem Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie das Verfahren abläuft.