Herzlich willkommen im Amt für Soziales
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren.
Als Amt für Soziales sorgen wir dafür, dass Elmshorner*innen, die in Not geraten sind und diese Situation nicht allein oder mit Hilfe anderer überwinden können, Unterstützung (in Form von Sozialleistungen und Wohnhilfen) erfahren.
Darüber hinaus unterstützt das Amt für Soziales die Gemeinwesenarbeit in Elmshorn. Dafür arbeiten wir eng mit den sozialen Einrichtungen vor Ort zusammen, entwickeln die Angebote in Kooperation mit den Akteur*innen weiter und fördern die Gemeinwesenarbeit zum Teil auch durch städtische Zuschüsse.
Nutzen Sie die Angebote und nehmen Sie bei Fragen Kontakt zu uns auf. Wir sind gern für Sie da!
Aktuelles
Für aktuelle Mitteilungen des Amtes für Soziales und der Stadtverwaltung klicken Sie hier: Aktuelle Mitteilungen.
Aufgaben
Die Aufgaben des Amtes für Soziales gliedern sich in die vier Sachgebiete „Wohnhilfen“, „Integration, Stadtteil- und Seniorenarbeit, Zuschusswesen, Bildung und Teilhabe“, „SGB XII/AsylbLG“ und „Wohngeld“.
Wohnhilfen
Zu den Wohnhilfen zählt die Fachstelle für Wohnungslosigkeit. Der Arbeitsbereich der Fachstelle ist zweigeteilt: Prävention und Nachsorge. Zu den präventiven Maßnahmen gehören unter anderem die Übernahme von Mietrückständen als Darlehen, die Wohnraumvermittlung, Beratungen bei Kündigungen sowie die Vermittlung zwischen Vermietenden und Mieterinnen und Mietern, um drohende Wohnungslosigkeit frühzeitig abzuwenden. In Fällen, in denen eine Obdachlosigkeit bereits eingetreten ist, bietet die Stadt schnelle Hilfe durch die Bereitstellung von Unterkünften (ordnungsrechtliche Unterbringung). Darüber hinaus wird in diesem Bereich die Unterbringung von Asylbewerber*innen (inklusive Verwaltung und Betreuung der Unterkünfte) gewährleistet.
Des Weiteren erfolgen hier die Erstattungen nach dem BSHG (Abrechnung Altfälle) und die Beratung von Wohnungssuchenden.
Integration, Stadtteil- und Seniorenarbeit, Zuschusswesen, Bildung und Teilhabe
In diesem Sachgebiet werden vielfältige Aufgaben bearbeitet, wie z.B. die Ehrenamtskoordination, die Integrationskoordination, die Stadtteil- und Senior*innenarbeit, das Quartiersmanagement und die Bearbeitung von Zuschüssen für die Gemeinwesenarbeit.
In diesem Bereich sind auch der ehrenamtlich tätige Seniorenrat, die ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten und die ehrenamtliche Integrationsberatung aktiv, die vom Amt für Soziales unterstützt werden.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben, mit Angeboten in Schule und Freizeit.
SGB XII/AsylbLG
Zu den hier gewährten Sozialleistungen zählen die Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG) und Hilfe zur Pflege (SGB XII).
Wohngeld
Das Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die Menschen mit niedrigen Einkommen bei den Wohnkosten hilft. Es wird entweder als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Eigentümer mit selbstgenutzten Wohnraum gewährt. Ziel des Wohngeldes ist es, sicherzustellen, dass Menschen trotz geringer Einkünfte angemessen wohnen können.
Dienstleistungen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
- Interkulturelle Woche
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
- Pflege: Pflegewohngeld
- Sozialhilfe beantragen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen
- Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
- Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
- Wohnungssicherung Beratung
Aufbau und Struktur
Das Amt für Soziales unterteilt sich in dievier Sachgebiete „Wohnhilfen“, „Integration, Stadtteil- und Seniorenarbeit, Zuschusswesen, Bildung und Teilhabe“, „SGB XII/AsylbLG“ und „Wohngeld“.
Profil Mitarbeitende
Aktuell umfasst das Amt rund 57 Mitarbeitende – Verwaltungsfachangestellte, Veraltungsfachwirt*innen, Verwaltungsbeamt*innen, Hausmeister*innen für die Instandhaltung der städtischen Wohnräume und Sozialarbeiter*innen sowie Sozialpädagog*innen.
Weiterführende Informationen
Zuständiger Ausschuss
Der Ausschuss für Gleichstellung und Soziales berät regelmäßig über Selbstverwaltungsaufgaben des Amtes für Soziales.
Satzungen
Neben Satzungen für ehrenamtliche Bereiche und in Zusammenhang mit der Gemeinwesen- und Integrationsarbeit spielt die Gebührensatzung eine bedeutende Rolle. Die Gebührensatzung legt die Höhe der monatlich zu entrichtenden Nutzungsgebühren für städtische oder durch die Stadt angemietete Unterkünfte fest und wird fortlaufend durch ein internes Controlling überprüft.
Link: Satzungen / Ortsrecht
Link: Vordrucke und Formulare
Allgemein
Weitere Informationen zum Amt für Soziales beziehungsweise zu den einzelnen Aufgabenbereichen finden Sie unter der Rubrik “Bildung & Soziales“.
Jobs
Karriereportal
Aktuelle Jobangebote im Amt für Soziales und in der Stadtverwaltung Elmshorn finden Sie auf dem Karriereportal der Stadt Elmshorn. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Link: https://arbeiten-in-elmshorn.de/
Job des Monats
Spannende Einblicke in die vielfältigen Jobs und Projekte der Stadtverwaltung Elmshorn erhalten Sie in unserer Rubrik „Job des Monats“.
Link: Job des Monats