Außerschulische Nutzung
Die Voraussetzungen für eine außerschulische Nutzung entnehmen Sie bitte den folgenden Richtlinien:
4.20 Richtlinien zur Vergabe von städtischen Sportstätten
4.41 Satzung über die außerschulische Nutzung schulischer Einrichtungen (Nutzungs- und Entgeltsatzung) der Stadt Elmshorn
Alte Fassungen
Zuständig: