Außerschulische Nutzung
Es besteht die Möglichkeit Sportstätten und Schulräume außerhalb des Schulbetriebes zu nutzen. Die außerschulische Nutzung ist mit dem digital zur Verfügung gestellten Antragsformular auf Nutzung einer Sportstätte bzw. eines Schulraumes bei der Stadt Elmshorn zu beantragen.
Die Voraussetzungen für eine außerschulische Nutzung entnehmen Sie bitte den folgenden Richtlinien:
4.20 Richtlinien zur Vergabe von städtischen Sportstätten
4.41 Satzung über die außerschulische Nutzung schulischer Einrichtungen (Nutzungs- und Entgeltsatzung) der Stadt Elmshorn
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Alte Fassungen
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Zuständig: