Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist ein Besuch im Rathaus und seinen Nebenstellen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Rathaus derzeit nur allein betreten werden kann. Ist die Anwesenheit weiterer Personen für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlich, können diese Sie selbstverständlich begleiten.
Zu Ihrem und unserem Schutz bitten wir Sie, nur zwingend notwendige Termine zu vereinbaren.
Kein Zutritt bei:
Corona- und Erkältungssymptomen
Kontakt zu Corona-Infizierten innerhalb der letzten 14 Tage
Aufenthalt in einem ausländischen Corona-Risikogebiet innerhalb der letzten 14 Tage
Sollten Sie Ihre*n Ansprechpartner*in in der oben angeführten Liste nicht gefunden haben, nutzen Sie bitte das Bürgerinformationssystem oder wenden Sie sich an die zentrale Rathaus-Rufnummer 04121/231-0 beziehungsweise per E-Mail an info@elmshorn.de.
Es besteht die Möglichkeit Sportstätten und Schulräume außerhalb des Schulbetriebes zu nutzen. Die außerschulische Nutzung ist mit dem digital zur Verfügung gestellten Antragsformular auf Nutzung einer Sportstätte bzw. eines Schulraumes bei der Stadt Elmshorn zu beantragen.
Die Voraussetzungen für eine außerschulische Nutzung entnehmen Sie bitte den folgenden Richtlinien: