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Außerschulische Nutzung

Es besteht die Möglichkeit Sportstätten und Schulräume außerhalb des Schulbetriebes zu nutzen. Die außerschulische Nutzung ist mit dem digital zur Verfügung gestellten Antragsformular auf Nutzung einer Sportstätte bzw. eines Schulraumes bei der Stadt Elmshorn zu beantragen.

Die Voraussetzungen für eine außerschulische Nutzung entnehmen Sie bitte den folgenden Richtlinien: