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Stadtverordneten-Kollegium

Das oberste Organ der Stadt Elmshorn ist das Stadtverordneten-Kollegium. Das Stadtverordneten-Kollegium besteht seit dem 01.06.2023 aus 51 Stadtverordneten (inklusive 12 Mehr- und Ausgleichssitzen). Es wurden insgesamt fünf Fraktionen gebildet.

Das Stadtverordneten-Kollegium trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.

Die Stadtverordneten werden für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt.

Der Vorsitz im Stadtverordneten-Kollegium wird von der Bürgervorsteherin bzw. vom Bürgervorsteher der Stadt Elmshorn ausgeübt. Das Stadtverordneten-Kollegium wird gemäß der Gemeindeordnung mindestens einmal im Vierteljahr einberufen.


1.10 Hauptsatzung

Ursprungssatzung und Änderungssatzungen

Alte Fassungen

Bekannt gemacht am 22.05.2003 in den Elmshorner Nachrichten.

Bekannt gemacht am 12.04.2008 in den Elmshorner Nachrichten.


Zuständig:


1.11 Geschäftsordnung für das Stadtverordneten-Kollegium und der Ausschüsse

1.12 Geschäftsordnung zur Durchführung von Sitzungen politischer Gremien in Fällen höherer Gewalt

1.13 Entschädigungssatzung