Stadtverordneten-Kollegium
Das Stadtverordneten-Kollegium trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.
Die Stadtverordneten werden für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt.
Der Vorsitz im Stadtverordneten-Kollegium wird von der Bürgervorsteherin bzw. vom Bürgervorsteher der Stadt Elmshorn ausgeübt. Das Stadtverordneten-Kollegium wird gemäß der Gemeindeordnung mindestens einmal im Vierteljahr einberufen.
1.10 Hauptsatzung
Ursprungssatzung und Änderungssatzungen
Alte Fassungen
Bekannt gemacht am 22.05.2003 in den Elmshorner Nachrichten.
Bekannt gemacht am 12.04.2008 in den Elmshorner Nachrichten.
Zuständig:
1.11 Geschäftsordnung für das Stadtverordneten-Kollegium und der Ausschüsse
Alte Fassungen
Zuständig:
1.12 Geschäftsordnung zur Durchführung von Sitzungen politischer Gremien in Fällen höherer Gewalt
1.13 Entschädigungssatzung
Alte Fassungen
Zuständig: