Stadtverordneten-Kollegium

Das oberste Organ der Stadt Elmshorn ist das Stadtverordneten-Kollegium. Das Stadtverordneten-Kollegium besteht seit dem 01.06.2023 aus 51 Stadtverordneten (inklusive 12 Mehr- und Ausgleichssitzen). Es wurden insgesamt fünf Fraktionen gebildet.

Das Stadtverordneten-Kollegium trifft alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.

Die Stadtverordneten werden für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt.

Der Vorsitz im Stadtverordneten-Kollegium wird von der Bürgervorsteherin bzw. vom Bürgervorsteher der Stadt Elmshorn ausgeübt. Das Stadtverordneten-Kollegium wird gemäß der Gemeindeordnung mindestens einmal im Vierteljahr einberufen.

1.10 Hauptsatzung

Ursprungssatzung und Änderungssatzungen

Alte Fassungen


Zuständig:


1.11 Geschäftsordnung für das Stadtverordneten-Kollegium und der Ausschüsse

1.12 Geschäftsordnung zur Durchführung von Sitzungen politischer Gremien in Fällen höherer Gewalt

1.13 Entschädigungssatzung