Kulturförderungsrichtlinien und Kulturförderantrag
Die Kulturförderung ist eine freiwillige, öffentliche Leistung aus jährlich bereitgestellten Haushaltsmitteln, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Es können Zuschüsse gewährt werden, wenn die antragstellende Person in Elmshorn lebt oder sich das kulturelle Wirken überwiegend auf Elmshorn bezieht. Bei Fragen rund um die Kulturförderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Kultur und Weiterbildung.
Den vollständigen Text der Kulturförderungsrichtlinien sowie das Antragsformular finden Sie hier:
3.60 Richtlinien über die Bewilligung von Kulturförderungsmaßnahmen
Antrag auf Leistungen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Elmshorn
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