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Gebühren

Für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für das Land Schleswig-Holstein.

Die Gebühren für eine Eheschließung auf einen Blick (Stand Juli 2019)

  • Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht: 50,00 €
  • Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 80,00 €
  • Ehefähigkeitszeugnis: 50,00 €
  • Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsbeteiligung: 80,00 €
  • Ausstellung einer Bescheinigung nach erfolgter Prüfung: 15,00 €
  • Ausstellung einer Eheurkunde beziehungsweise einer internationalen (mehrsprachigen) Eheurkunde: 15,00 €

für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 €

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Geburtenregister: 15,00 €
  • Vornahme der Eheschließung innerhalb der Diensträume und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 100,00 €
  • Vornahme der Eheschließung außerhalb der Diensträume und innerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 150,00 €
  • Vornahme der Eheschließung außerhalb der Diensträume und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 200,00 €
Autor: Frau Käckenhoff, Stadt Elmshorn 
Autor*in: Frau Käckenhoff, Stadt Elmshorn