Gebühren
Für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für das Land Schleswig-Holstein.
Die Gebühren für eine Eheschließung auf einen Blick (Stand Juli 2019)
- Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht: 50,00 €
- Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 80,00 €
- Ehefähigkeitszeugnis: 50,00 €
- Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsbeteiligung: 80,00 €
- Ausstellung einer Bescheinigung nach erfolgter Prüfung: 15,00 €
- Ausstellung einer Eheurkunde beziehungsweise einer internationalen (mehrsprachigen) Eheurkunde: 15,00 €
für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 €
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Geburtenregister: 15,00 €
- Vornahme der Eheschließung innerhalb der Diensträume und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 100,00 €
- Vornahme der Eheschließung außerhalb der Diensträume und innerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 150,00 €
- Vornahme der Eheschließung außerhalb der Diensträume und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: 200,00 €
Autor: Frau Käckenhoff, Stadt Elmshorn
Autor*in: Frau Käckenhoff, Stadt Elmshorn