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Förderung des Sozial- und Gemeinwesens

Zuschüsse für Integrationsprojekte

Die Stadt Elmshorn unterstützt Institutionen und Initiativen, die durch Integrationsprojekte den Integrationsprozess und das Zusammenleben vor Ort fördern.

Zuschüsse aus der Integrations- und Aufnahmepauschale

Nach der „Richtlinie über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen aus der Integrations- und Aufnahmepauschale“ bezuschusst die Stadt Elmshorn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel Integrationsprojekte (bis zu 3.750,00€).

Die Antragsunterlagen sind bis zum 01.02. beim Amt für Soziales einzureichen. Vorbehaltlich noch vorhandener Haushaltsmittel können auch im laufenden Jahr weitere Anträge gestellt werden. Weitere Details können den folgenden Dokumenten entnommen werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die folgende Ansprechperson:

Bezuschussung kleinerer Integrationsprojekte

Nach der „Satzung der Ehrenamtlichen Integrationsberater/innen“ bezuschusst die Stadt Elmshorn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel fortlaufend kleinere Integrationsprojekte (bis zu 200,00€).

Der Antrag ist schriftlich an die Ehrenamtliche Integrationsberatung zu stellen. Der Antrag kann formlos ergehen. Die Antragsstellung ist – vorbehaltlich noch vorhandener Haushaltsmittel – laufend über das Jahr möglich.

Weitere Details können der Anlage zur Satzung (Handlungsleitfaden zur Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel) entnommen werden:

1.61 Satzung für die ehrenamtliche Integrationsberatung

Förderung eines Integrationsprojektes gemäß der Anlage zur Satzung für die ehrenamtliche Integrationsberatung

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die ehrenamtliche Integrationsberatung:

4.40 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich des Gemeinwesens (Zuwendungsrichtlinie)