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Lärmminderungsplanung

Umgebungslärm belastet die Bevölkerung seit Jahren und nimmt in Teilen bereits gesundheitsgefährdende Ausmaße an. Eine Hauptursache ist der Verkehr. Mit der Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Gemeinschaft eine Richtlinie vorgegeben, um Umgebungslärm zu verhindern bzw. ihnen vorzubeugen. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren, Lärmkartierungen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Die Stadt Elmshorn beschließt den Lärmaktionsplan der vierten Runde

Betrachtet wurden die Einwirkungen von Straßenverkehrslärm auf die Bevölkerung. Hierbei sind neben den gesetzlich vorgeschriebenen definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (= durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 8.200 Kfz / 24 h) weitere innerstädtische Straßen mit maßgeblicher Verkehrsbelastung auf freiwilliger Basis untersucht worden.

Basis des Lärmaktionsplans ist die Lärmkartierung. Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung, gesetzlichen Grundlagen, Kartierungen, Ergebnissen und Umgebungslärm finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Umwelt Schleswig-Holstein unter:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/laermschutz/laermsh/laermkarten.html

Verfahrensstand

Am 27.06.2024 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Öffentlichkeit konnte sich in der Zeit vom 08.07.2024 bis zum 09.08.2024 in der Stadtverwaltung Elmshorn, Schulstraße 15 - 17, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und innerhalb dieses Zeitraumes schriftlich und während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand ebenfalls in der Zeit vom 08.07.2024 bis zum 09.08.2024 statt.

Am 28.11.2024 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt über den endgültigen Entwurf des Lärmaktionsplanes beraten und das Stadtverordneten-Kollegium hat in seiner Sitzung vom 12.12.2024 den Entwurf beschlossen.


Lärmaktionspläne 1-4

Am 24.03.2011 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt folgenden Lärmaktionsplan für die Stadt Elmshorn beschlossen:

Mit Beschluss vom 23.04.2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den 2011 beschlossenen Lärmaktionsplan bestätigt. Dies wurde wie folgt begründet:

Lärmkarten Straßen

2018 wurde im Rahmen einer turnusmäßig verwaltungsinternen Überprüfung des Lärmaktionsplanes von 2011 eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Auslegung der Planungsunterlagen durchgeführt.

Auslegungsunterlagen


Am 12.12.2024 hat das Stadtverordneten-Kollegium der Stadt Elmshorn folgenden Lärmaktionsplan für die Stadt Elmshorn beschlossen:

Anlagen:


Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Das Eisenbahn-Bundesamt führt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit.

Die Informationsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung ist im Internet erreichbar:

Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 4 der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes fand vom 13. März bis zum 24. April 2023 statt.

In dieser Phase hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt ihre Lärmsituation vor Ort zu schildern. In der zweiten Phase (20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024) hatten die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern.

Den Entwurf zum Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundessind ist hier einzusehen. Er soll im Juli 2024 in der finalen Fassung veröffentlicht werden: