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Veranstaltungen im Stadtgebiet Elmshorn

Veranstaltungen bilden einen nicht weg zu denkenden Teil unseres gesellschaftlichen Lebens und erfreuen sich großer Beliebtheit. Leider gibt es in Deutschland derzeit kein allumfassendes Veranstaltungsgesetz, so dass verschiedene Rechtsvorschriften beispielsweise aus den Bereichen Gewerbe- und Gaststättenrecht, Brandschutz, Baurecht und Straßenverkehrsrecht beachtet und eingehalten werden müssen.

Leitfaden

Um Veranstalter*innen bereits in der Planungs- und Vorbereitungsphase zu unterstützen, wurde ein Leitfaden entwickelt, der erste Fragen und Zuständigkeiten erläutert (siehe unten).

Kategorien

Eine behördliche Genehmigung ist nicht bei jeder Veranstaltung notwendig. Ob dies erforderlich ist, wird aufgrund der Vielfältigkeit der einzelnen Veranstaltungsformen und Anforderungen einzelfallabhängig geprüft.

Bitte verwenden Sie dazu den Vordruck „Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im Stadtgebiet Elmshorn“ (siehe unten). Diesen reichen Sie spätestens drei Wochen bei einer Veranstaltung der Kategorie I und spätestens zehn Wochen bei einer Veranstaltung der Kategorie II oder III beim Ordnungsamt (veranstaltung@elmshorn.de) ein. In welche Kategorie Ihre Veranstaltung fällt, können Sie der untenstehenden Auflistung entnehmen.

Überprüfung

Nach Überprüfung Ihrer Angaben wird entschieden, ob es sich um eine koordinierungsbedürfte Veranstaltung handelt. Ist dies der Fall, beteiligt das federführende Amt alle weiteren betroffenen Ämter und Behörden und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen wie ein Sicherheitskonzept an. Anschließend wird entschieden, welche Auflagen erteilt und eingehalten werden müssen.


Leitfaden Veranstaltungen

Um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, wollen wir Ihnen mit diesem Leitfaden eine Hilfestellung anbieten und erste Fragen und Zuständigkeiten bei der Planung und Organisation klären.

Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung

Um die Prüfung für die zuständige Behörde zur erleichtern, hat es sich als hilfreich und sinnvoll erwiesen, auf einen einheitlichen Vordruck bei der Anzeige einer Veranstaltung zurückzugreifen. Da alle relevanten Angaben abgefragt werden, können Rückfragen vermieden und eine unkomplizierte Bearbeitung gewährleistet werden. Bitte verwendet Sie daher ausschließlich folgenden Vordruck:

Kategorien bei Veranstaltungen

Kategorie I – Normale Veranstaltung: weniger als 200 Personen

In den meisten Fällen ist bei dieser Art von Veranstaltungen keine Genehmigung erforderlich. Sollten jedoch beispielsweise fliegende Bauten - wie Bühnen - aufgestellt werden, eine Nutzung von öffentlichen Flächen oder das Abbrennen eines Feuerwerks geplant sein, können gegebenenfalls Abnahmen und Genehmigungen erforderlich sein. Dies gilt auch für private Veranstaltungen (zum Beispiel Nachbarschaftsfeste, Hochzeitsfeiern usw.).

Kategorie II – Veranstaltung besonderer Art: 201 bis 5.000 Personen

Veranstaltungen besonderer Art sind zwar aufgrund der Besucherzahlen keine Großveranstaltung im eigentlichen Sinne, dennoch ist eine Gefährdungsanalyse und in bestimmten Fällen auch ein Sicherheitskonzept erforderlich. Ob ein Sicherheitskonzept von Ihnen als Veranstalter*in zu erstellen ist, entscheidet die Stadtverwaltung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Inhalt und Umfang des Sicherheitskonzeptes sind von der Veranstaltung abhängig.

Kategorie III – Großveranstaltungen: Mehr als 5.000 Personen

Es ist grundsätzlich ein Sicherheitskonzept von Ihnen als Veranstalter*in zu erstellen. Inhalt und Umfang des Sicherheitskonzeptes sind von der Veranstaltung abhängig, als Grundlage kann das bereitgestellte Mustersicherheitskonzept verwendet werden.

Mustersicherheitskonzept

Grundsätzlich gibt es keine vorgeschriebene Form für ein Sicherheitskonzept solange die sicherheitsrelevanten Angaben erbracht werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Einleitung mit Nennung der Verantwortlichen, Veranstaltungsbeschreibung, Gefährdungsanalyse / Risikobewertung, Krisenmanagement sowie gegebenenfalls Sicherheitsdienst-, Sanitätsdienst- und Brandverhütungskonzept.

Die Stadt Elmshorn stellt Ihnen ein Mustersicherheitskonzept zur Verfügung, bei dem die wichtigen Punkte abgefragt und individuelle Gegebenheiten formuliert werden können.

Ausschank von Alkohol

Soll ein Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgen, ist eine Gestattung zu beantragen.

Bitte verwendet Sie dafür folgenden Vordruck:

Datenschutz