Risiko Wasser

Risiken durch Wasser bestehen in Elmshorn sowohl durch Starkregen, als auch durch Hochwasser und Grundwasser.

Vier mögliche Ursachen von Überschwemmungen in Elmshorn

Die Risiken entstehen durch ober- wie unterirdisch anstehendes Wasser in Arealen, wo es üblicherweise nicht anzutreffen ist. Ursächlich sind in Elmshorn folgende vier Szenarien:

  • Den ersten Bereich bilden die Überschwemmungen aus Starkregen, die bei besonders extremer Wucht auch Sturzfluten genannt werden. Sie treten hauptsächlich in den Sommermonaten auf und haben eine Vorwarnzeit von nur wenigen Minuten. Durch Starkregenereignisse sind meist nur kleine Landstriche betroffen, innerhalb derer die Ausprägung und Intensität des Niederschlags stark variieren kann. Die abzuleitenden Wassermengen treten mehrheitlich an der Geländeoberfläche oder im Kanalnetz (Regen-, Schmutz- und Mischwasser) auf.
  • Der zweite Bereich umfasst Überschwemmungen aus dem Binnenhochwasser. Dieses auch als Flusshochwasser bezeichnete Ereignis kann ganzjährig nach intensiven und meist ausdauernden Regenperioden auftreten. Alle nicht versickerten, verdunsteten oder verwendeten Regenwassermengen im Einzugsgebiet der Krückau und seiner Nebenflüsse werden dem Fluss zugeleitet und lassen den Wasserspiegel bis zur Überschreitung des Gewässerbettes ansteigen. Folglich sind Grundstücke entlang der Krückau und seiner Nebenflüsse sowie über tiefer liegendes Gelände verbundene Areale abseits der Flüsse betroffen. Ein statistisch alle 100 oder 200 Jahre auftretendes Flusshochwasser allein führt in Elmshorn und Umland zu keinem Überschwemmungsrisiko. Erst die Kombination mit einem geschlossenen Krückausperrwerk führt zu einer Gefährdungslage. Da innerhalb des Einzugsgebietes die Fließwege teilweise einige Tage erfordern und der Anstieg des Wasserstandes am Flusspegel zu beobachten ist, ergibt sich jedoch eine Vorwarnzeit von einigen Tagen.
  • Ein weiteres Risiko stellt die Sturmflut dar. Sie wird auch Küstenhochwasser genannt und entsteht durch den starken Wind, der das Wasser der Nordsee gegen die Küste und in die Flussmündungen drückt. Elmshorns Schutz vor diesen Ereignissen erhalten die Deiche an der Elbe sowie das in die Hochwasserschutzlinie eingebundene Krückausperrwerk. Sollten während einer Sturmflut diese Schutzeinrichtungen aber defekt sein oder beschädigt werden, liegen hauptsächlich Grundstücke in der Marsch zwischen Elbe und Elmshorn im Risikobereich. Jedoch weisen aktuelle Hochwassergefahrenkarten des Landes bereits bei einem statistisch alle 200 Jahre auftretenden Küstenhochwasser in Kombination mit einem Deichbruch für 2/3 des Elmshorner Stadtgebietes Überschwemmungen aus. Sturmflutereignisse lassen sich mittlerweile mit mehreren Tagen Vorlauf voraussagen. Jedoch zeigt sich erst während des Ereignisses der finale Wasserstand.
  • Nur im Zusammenhang mit einer oder mehrerer der vorherig beschriebenen Risiken entsteht hoch anstehendes Grundwasser, welches an der Oberfläche austreten oder Druck auf erdberührte Bauteile ausüben und somit Schäden verursachen kann. Bisher steht dieses Risiko aber weniger im öffentlichen Fokus.

Öffentliche Schutzmaßnahmen

Die Stadt Elmshorn, der Kreis Pinneberg, das Land Schleswig-Holstein und der Bund haben zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen, um die Risiken zu minimieren, zum Beispiel durch den Bau der Schutzdeiche oder des Krückausperrwerks. Dennoch sind Privateigentümer*innen aufgerufen, ebenfalls geeignete Schutzmaßnahmen für ihre Immobilien zu ergreifen. Für Schäden an privaten Gebäuden haften Stadt, Kreis, Land und Bund nicht.

Wasserhaushaltsgesetz nimmt Privatpersonen in die Pflicht

Nach Paragraf 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gilt: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

Dabei ist in Paragraf 72 Wasserhaushaltgesetz (WHG) geregelt, dass mit Hochwasser „eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land“ gemeint ist. Konkret ausgenommen ist die Überschwemmung aus Abwasseranlagen (Schmutz-/Regen-/Mischwasser). Nicht explizit benannt aber allgemeiner Konsens in Fachkreisen ist ebenfalls der Ausschluss von Grundhochwasser, wenn es lediglich unterirdisch auftritt. Demzufolge zählen Schäden aus hoch anstehendem Grundwasser oftmals nicht zur Versicherungsleistung der Elementarschadenversicherung.

Informationen zu privaten Schutzmaßnahmen

Auf den folgenden beiden Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit erfahren Sie, wie Sie das eigene Risiko für Gefahren aus Hochwasser oder Überschwemmungen abschätzen und eigene Vorsorgemaßnahmen treffen können:

Seite Risikoabschätzung und Vorsorgeempfehlungen des Landes Schleswig-Holstein öffnen

Seite Risikoabschätzung und Vorsorgeempfehlungen des Bundes öffnen

"Wasserstark"-Kampagne

Um präzise über Sturmfluten, Binnenhochwasser und Starkregen zu informieren und die Gefahrenpotentiale dieser Extremereignisse aufzuzeigen, hat das Land Schleswig-Holstein die „Wasserstark“-Kampagne ins Leben gerufen. Sie transportiert auch konkrete Handlungsempfehlungen für den Ernstfall und zielgerichtete Vorsorgemaßnahmen zum frühzeitigen Schutz vor Wassergefahren. Weitere Informationen finden Sie unter:

www.wasserstark.sh

Zur versicherungstechnischen Vorsorge des Eigentums gegen Naturgefahren informiert unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentralen:

https://www.vzbv.de/elementarschadenversicherung

Hochwasserkarten Schleswig-Holstein

Zu den Hochwasserkarten des Landes:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/H/hochwasserschutz/hwgefahrenRisikokarten.html 

Hinweiskarten Starkregen

Die Hinweiskarten Starkregen informieren über potentielle Gefahren durch Überflutungen infolge von Starkregen und regen damit eine vertiefte Betrachtung der Höhenlage und Entwässerungssituation des eigenen Grundstücks im Zusammenspiel mit den angrenzenden Grundstücken an:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/H/hydrologie_und_niederschlag/hinweiskartenStarkregengefahren?nn=2309ee6f-8d32-4a05-8272-354fb9fd297d

LAWA-Starkregenportal

Auf dem Starkregenportal finden Sie umfangreiche Informationen zum aktuellen Niederschlagsgeschehen, zu vergangenen Ereignissen und zu geeigneten Vorsorge-Maßnahmen.

https://starkregenportal.de/

Außerdem besteht die Möglichkeit, selbst Schäden und Auswirkungen von Starkregenereignissen einzutragen.

Das Starkregenportal wurde im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und mit Unterstützung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) erstellt. Mit dem Portal soll eine Basis zur deutschlandweiten, einheitlichen Erfassung und Dokumentation von Starkregenereignissen geschaffen werden.