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Risiko Wasser

Risiken durch Wasser bestehen in Elmshorn sowohl durch Starkregen, als auch durch Binnenhochwasser und Sturmfluten an der Nordsee.

Öffentliche Schutzmaßnahmen

Die Stadt Elmshorn, der Kreis Pinneberg, das Land Schleswig-Holstein und der Bund haben zahlreiche Schutzmaßnahmen getroffen, um die Risiken zu minimieren, zum Beispiel durch den Bau der Schutzdeiche oder des Krückausperrwerks. Dennoch sind Privateigentümer*innen aufgerufen, ebenfalls geeignete Schutzmaßnahmen für ihre Immobilien zu ergreifen. Für Schäden an privaten Gebäuden haften Stadt, Kreis, Land und Bund nicht.

Wasserhaushaltsgesetz nimmt Privatpersonen in die Pflicht

Nach Paragraf 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gilt: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.

"Wasserstark"-Kampagne

Um präzise über Sturmfluten, Binnenhochwasser und Starkregen zu informieren und die Gefahrenpotentiale dieser Extremereignisse aufzuzeigen, hat das Land Schleswig-Holstein die „Wasserstark“-Kampagne ins Leben gerufen. Sie transportiert auch konkrete Handlungsempfehlungen für den Ernstfall und zielgerichtete Vorsorgemaßnahmen zum frühzeitigen Schutz vor Wassergefahren. Weitere Informationen finden Sie unter:

www.wasserstark.sh

Zu den Hochwasserkarten des Landes: https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/webauswertung/