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Datenschutz in der Stadtverwaltung Elmshorn

Zuständigkeit

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn ist zuständig für alle Fragen, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Dienststellen der Stadtverwaltung betreffen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Stadt Elmshorn finden Sie in der rechten Leiste. Beachten Sie bitte, dass derzeit der E-Mail – Verkehr mit der Stadt Elmshorn nur unverschlüsselt angeboten wird. Wählen Sie daher bei Bedenken bzw. bei schutzwürdigen Nachrichten, insbesondere, wenn Sie sensible personenbezogene Daten enthalten, gegebenenfalls einen anderen Kommunikationsweg.

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch andere öffentliche und private Stellen (zum Beispiel Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Pinneberg, der Polizei, Arbeitsämter, Banken, Versicherungen, Schulen) wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragen der betreffenden Behörde bzw. des betreffenden Unternehmens.

Übersicht über allgemeine Datenschutz- und Informationsvorschriften

Viele spezialgesetzliche Regelungen wie zum Beispiel Sozialgesetzbuch (SGB) oder Abgabenordnung (AO) enthalten ebenfalls datenschutzrechtliche Vorgaben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn für Auskünfte zur Verfügung.

Hinweise zur Datenverarbeitung und Ihren Datenschutzrechten

Informationen nach Artikeln 13, 14, und 21 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Elmshorn und Ihre Datenschutzrechte.

 

1. Kontakte

1.1 Verantwortliche Stelle 

Stadt Elmshorn

Der Oberbürgermeister

Schulstraße 15 – 17
25335 Elmshorn

Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich neben Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter auch an die jeweilige Amtsleitung oder die Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn wenden.

 

1.2 Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn 

Stadt Elmshorn
Datenschutzbeauftragte

Frau Puchert

Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn

Bitte beachten Sie, dass bei dem Kommunikationsweg E-Mail derzeit keine vertrauliche Kommunikation mit der Stadt Elmshorn gewährleistet werden kann.

Für Auskünfte und Beschwerden steht Ihnen neben der Datenschutzbeauftragten der Stadt Elmshorn auch die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsichtsbehörde zur Verfügung.

 

1.2 Datenschutzaufsichtsbehörden  

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist für die schleswig-holsteinischen Unternehmen und Behörden zuständig (Ausnahmen s.u. Realsteuern) und berät auch Privatpersonen:

Landesbeauftragte für Datenschutz

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24103 Kiel

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist unsere Aufsichtsbehörde im Bereich der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) und zuständig für die Behörden des Bundes sowie die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider

Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn

Zuständigkeiten, Anschriften und Links

Auf der Seite des BfDi finden Sie eine Übersicht über Zuständigkeiten, Anschriften und Links der Datenschutzaufsichtsbehörden:

Übersicht der Zuständigkeiten und Links

Weitere Informationen über die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

2. Daten und ihre Herkunft 

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir aufgrund von Rechtsvorschriften, aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung bzw. im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung von Ihnen erhalten.

Zudem verarbeiten wir – soweit dies rechtlich erlaubt ist – personenbezogene Daten, die wir von Dritten zur Erfüllung unseres öffentlichen Auftrages erhalten haben bzw. Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (zum Beispiel Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.

 

3. Zweck/e der Verarbeitung und Rechtsgrundlage/n 

Die Stadt Elmshorn erfüllt verschiedene freiwillige oder Pflicht-Aufgaben:

3.1. aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Artikel 6 Abs. 1c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs. 1e DSGVO)

3.2 zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Artikel 6 Abs. 1b DSGVO)

3.3 im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1f DSGVO)

3.4 aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1a DSGVO)

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Schleswig- Holsteinischen Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Für die Bearbeitung haben wir eine Rechtsgrundlage oder Ihre schriftliche Einwilligungserklärung. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen und die Verarbeitungszwecke können Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erfahren.

 

4. Empfänger der Daten 

Innerhalb der Stadtverwaltung Elmshorn erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen und dafür eine Rechtsgrundlage bzw. Ihre Einwilligungserklärung vorweisen können.

Informationen über Sie dürfen wir auch an andere Stellen nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder Sie eingewilligt haben. Von uns eingesetzte Auftragsverarbeitende können im Rahmen der beauftragten Zwecke personenbezogene Daten erhalten.

 

5. Löschfristen 

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Verwaltungsverfahrens bzw. unserer Geschäftsbeziehung und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Die für Ihr Anliegen angewendeten Fristen können Sie ebenfalls bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter erfahren.

 

6. Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation  

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nicht statt, es sei denn eine gesetzliche Verpflichtung fordert dies von uns oder Sie erteilen uns Ihre Einwilligung.

 

7. Betroffenenrechte  

Jede betroffene Person hat das Recht auf

  • Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO
  • Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
  • Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO
  • Widerruf einer Einwilligung

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Art. 7 DSGVObesteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

  • Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO(Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und können an die Kontaktdaten der in Nummer 1 genannten Stellen der Stadt Elmshorn gerichtet werden. Wir empfehlen, Ihren Widerspruch direkt bei dem jeweiligen Daten verarbeitenden Amt einzulegen.

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein.

 

8. Pflicht zur Bereitstellung von Daten 

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.

 

9. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling  

Automatisierte Entscheidungsfindungen und Profilbildungen gemäß Art. 22 DSGVO erfolgen bei uns nicht.

 

Datenschutzaufsichtsbehörden