Datenschutz in der Stadtverwaltung Elmshorn
Zuständigkeit
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn ist zuständig für alle Fragen, die die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch Dienststellen der Stadtverwaltung betreffen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Stadt Elmshorn finden Sie in der rechten Leiste. Beachten Sie bitte, dass derzeit der E-Mail – Verkehr mit der Stadt Elmshorn nur unverschlüsselt angeboten wird. Wählen Sie daher bei Bedenken bzw. bei schutzwürdigen Nachrichten, insbesondere, wenn Sie sensible personenbezogene Daten enthalten, gegebenenfalls einen anderen Kommunikationsweg.
Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch andere öffentliche und private Stellen (zum Beispiel Dienststellen des Landes Schleswig-Holstein, des Kreises Pinneberg, der Polizei, Arbeitsämter, Banken, Versicherungen, Schulen) wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragen der betreffenden Behörde bzw. des betreffenden Unternehmens.
Übersicht über allgemeine Datenschutz- und Informationsvorschriften
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- JI-Richtlinie
- Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein - LDSG S-H)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG S-H)
- Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
- IT-Einsatz-Gesetz (ITEG)
Viele spezialgesetzliche Regelungen wie zum Beispiel Sozialgesetzbuch (SGB) oder Abgabenordnung (AO) enthalten ebenfalls datenschutzrechtliche Vorgaben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn für Auskünfte zur Verfügung.
Hinweise zur Datenverarbeitung und Ihren Datenschutzrechten
Informationen nach Artikeln 13, 14, und 21 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Elmshorn und Ihre Datenschutzrechte.
1. Kontakte
1.1 Verantwortliche Stelle
Der Oberbürgermeister
Schulstraße 15 – 17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 0
- Telefax: +49 4121 223 84
- E-Mail: hauptamt@elmshorn.de
- Internet: https://www.elmshorn.de/
Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich neben Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter auch an die jeweilige Amtsleitung oder die Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn wenden.
1.2 Datenschutzbeauftragte der Stadt Elmshorn
Stadt Elmshorn
Datenschutzbeauftragte
Frau Puchert
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 439
- E-Mail: datenschutz@elmshorn.de
- Internet: https://www.elmshorn.de/
Bitte beachten Sie, dass bei dem Kommunikationsweg E-Mail derzeit keine vertrauliche Kommunikation mit der Stadt Elmshorn gewährleistet werden kann.
Für Auskünfte und Beschwerden steht Ihnen neben der Datenschutzbeauftragten der Stadt Elmshorn auch die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsichtsbehörde zur Verfügung.
1.2 Datenschutzaufsichtsbehörden
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist für die schleswig-holsteinischen Unternehmen und Behörden zuständig (Ausnahmen s.u. Realsteuern) und berät auch Privatpersonen:
Landesbeauftragte für Datenschutz
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
- Telefon: +49 431 9881200
- Telefax: +49 431 9881223
- E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
- Internet: https://www.datenschutzzentrum.de/
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist unsere Aufsichtsbehörde im Bereich der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuern) und zuständig für die Behörden des Bundes sowie die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
- Telefon: +49 228 997799 0
- E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
- Internet: https://www.bfdi.bund.de/
Zuständigkeiten, Anschriften und Links
Auf der Seite des BfDi finden Sie eine Übersicht über Zuständigkeiten, Anschriften und Links der Datenschutzaufsichtsbehörden:
Übersicht der Zuständigkeiten und Links
Weitere Informationen über die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
2. Daten und ihre Herkunft
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir aufgrund von Rechtsvorschriften, aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung bzw. im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung von Ihnen erhalten.
Zudem verarbeiten wir – soweit dies rechtlich erlaubt ist – personenbezogene Daten, die wir von Dritten zur Erfüllung unseres öffentlichen Auftrages erhalten haben bzw. Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (zum Beispiel Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen.
3. Zweck/e der Verarbeitung und Rechtsgrundlage/n
Die Stadt Elmshorn erfüllt verschiedene freiwillige oder Pflicht-Aufgaben:
3.1. aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Artikel 6 Abs. 1c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs. 1e DSGVO)
3.2 zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Artikel 6 Abs. 1b DSGVO)
3.3 im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1f DSGVO)
3.4 aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1a DSGVO)
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Schleswig- Holsteinischen Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Für die Bearbeitung haben wir eine Rechtsgrundlage oder Ihre schriftliche Einwilligungserklärung. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen und die Verarbeitungszwecke können Sie bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin bzw. Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erfahren.
4. Empfänger der Daten
Innerhalb der Stadtverwaltung Elmshorn erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigen und dafür eine Rechtsgrundlage bzw. Ihre Einwilligungserklärung vorweisen können.
Informationen über Sie dürfen wir auch an andere Stellen nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder Sie eingewilligt haben. Von uns eingesetzte Auftragsverarbeitende können im Rahmen der beauftragten Zwecke personenbezogene Daten erhalten.
5. Löschfristen
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Verwaltungsverfahrens bzw. unserer Geschäftsbeziehung und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Die für Ihr Anliegen angewendeten Fristen können Sie ebenfalls bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter erfahren.
6. Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nicht statt, es sei denn eine gesetzliche Verpflichtung fordert dies von uns oder Sie erteilen uns Ihre Einwilligung.
7. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat das Recht auf
- Auskunft nach Art. 15 DSGVO
- Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
- Löschung nach Art. 17 DSGVO
- Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO
- Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO
- Widerruf einer Einwilligung
Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Art. 7 DSGVObesteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
- Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO(Datenverarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und können an die Kontaktdaten der in Nummer 1 genannten Stellen der Stadt Elmshorn gerichtet werden. Wir empfehlen, Ihren Widerspruch direkt bei dem jeweiligen Daten verarbeitenden Amt einzulegen.
Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein.
8. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind.
9. Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling
Automatisierte Entscheidungsfindungen und Profilbildungen gemäß Art. 22 DSGVO erfolgen bei uns nicht.
Datenschutzaufsichtsbehörden
Eine Übersicht über Zuständigkeiten, Anschriften und Links der Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie bei dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit