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Stellplatzsatzung

Die Stellplatzsatzung trifft Regelungen zur Anzahl und Beschaffenheit der notwendigen Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze, die bei Bauvorhaben (genehmigungspflichtige Neu- und Umbaumaßnahmen) in Elmshorn zu errichten sind.

Wesentliches Element ist eine Richtzahlentabelle, die vorgibt, wie viele Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze je nach Bauvorhaben mindestens herzustellen sind.

Sonderzone Innenstadt

Begründet durch die zentrale Lage und die gute ÖPNV-Erschließungsqualität reduziert sich der Mindestbedarf für Kfz-Stellplätze im Innenstadtbereich um 30 Prozent.

Nachhaltige Mobilitätskonzepte

Im gesamten Stadtgebiet ist es möglich über das Vorhalten von nachhaltigen Mobilitätskonzepten weitere Kfz-Stellplätze einzusparen.

Ablösung

Die Ablösung von Kfz-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen wurde in die Satzung integriert.

Festlegungen für Fahrradstellplätze

Zur Förderung des Radverkehrs sind konkrete Anforderungen an die Qualität von Fahrradabstellplätzen zu beachten.

Positive Effekte

Neben der Funktion, als verkehrliches Steuerungsinstrument zur Mobilitätsverlagerung beizutragen, wirkt sich die Satzung positiv auf die Umwelt, den Wohnungsmarkt und die Multifunktionalität der Innenstadt aus. Wenn weniger Fläche für Kfz-Stellplätze benötigt wird, kann sie anderweitig genutzt werden, zum Beispiel zur baulichen Nachverdichtung und Schaffung von mehr Wohnraum oder als private Grün- und Freiflächen, wodurch das Mikroklima, die Entwässerung und die Aufenthaltsqualität positiv beeinflusst wird. Zudem erleichtern die reduzierten Stellplatzanforderungen die Ansiedlung von vielfältigen Nutzungen im Innenstadtbereich.