Stellplatzsatzung
Wesentliches Element ist eine Richtzahlentabelle, die vorgibt, wie viele Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze je nach Bauvorhaben mindestens herzustellen sind.
Sonderzone Innenstadt
Begründet durch die zentrale Lage und die gute ÖPNV-Erschließungsqualität reduziert sich der Mindestbedarf für Kfz-Stellplätze im Innenstadtbereich um 30 Prozent.
Nachhaltige Mobilitätskonzepte
Im gesamten Stadtgebiet ist es möglich über das Vorhalten von nachhaltigen Mobilitätskonzepten weitere Kfz-Stellplätze einzusparen.
Ablösung
Die Ablösung von Kfz-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen wurde in die Satzung integriert.
Festlegungen für Fahrradstellplätze
Zur Förderung des Radverkehrs sind konkrete Anforderungen an die Qualität von Fahrradabstellplätzen zu beachten.
Positive Effekte
Neben der Funktion, als verkehrliches Steuerungsinstrument zur Mobilitätsverlagerung beizutragen, wirkt sich die Satzung positiv auf die Umwelt, den Wohnungsmarkt und die Multifunktionalität der Innenstadt aus. Wenn weniger Fläche für Kfz-Stellplätze benötigt wird, kann sie anderweitig genutzt werden, zum Beispiel zur baulichen Nachverdichtung und Schaffung von mehr Wohnraum oder als private Grün- und Freiflächen, wodurch das Mikroklima, die Entwässerung und die Aufenthaltsqualität positiv beeinflusst wird. Zudem erleichtern die reduzierten Stellplatzanforderungen die Ansiedlung von vielfältigen Nutzungen im Innenstadtbereich.
6.20 Stellplatzsatzung
- PDF-Datei: (438 kB)
- PDF-Datei: (108 kB)
- PDF-Datei: (113 kB)
Alte Fassungen
- PDF-Datei: (229 kB)
Zuständig: