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Trauungstermine

Wunschtermin vormerken lassen

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Hochzeit erfolgen (im Wohnortstandesamt). Um Ihre Planungen zu erleichtern, können Elmshorner Paare Ihren Wunschtermin frühestens 12 Monate vor dem Termin vormerken lassen.

Natürlich trauen wir auch Paare, die nicht in Elmshorn wohnen. Für eine Terminvormerkung für Paare mit Wohnsitz außerhalb des Elmshorner Stadtgebietes ist die Bescheinigung des Wohnortstandesamtes als Nachweis der vorgenommen Anmeldung vorzulegen.

Abstimmung zum Trauungsort

Sollten Sie eine Trauung außerhalb der Amtsräume in der Weißen Villa wünschen, empfehlen wir Ihnen parallel eine terminliche Abstimmung mit den dortigen Ansprechpartnern.

Blitzhochzeit möglich

Sie haben alle notwendigen Unterlagen zusammen und wollen keine Zeit mehr verlieren Ihre Liebste oder Ihren Liebsten zu heiraten? Im Rahmen unserer terminlichen Verfügbarkeit, führen wir gerne eine Blitzhochzeit durch. Bei unserer sogenannten Blitzhochzeit wird bei Vorliegen aller notwendigen Dokumente im Anschluss an die Anmeldung der Eheschließung am selben Tag auch die Eheschließung in unserem Trauzimmer vorgenommen. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Terminverschiebung

Es wird vorsorglich daraufhin gewiesen, dass Terminverschiebungen nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes (zum Beispiel Todesfall oder Krankheit in der Familie sowie Vergleichbares) möglich sind. Organisatorische Gründe und die umfängliche Anzahl an Eheschließungen sind Grundlage für den aufgezeigten Umgang mit Terminverschiebungen.

Trauzeiten

Sie können bei uns von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten des Standesamtes getraut werden. Darüber hinaus sind auch andere Termine in Absprache mit den Standesbeamtinnen möglich. So auch Freitagnachmittag, Samstag oder an einem besonderen Datum. Fragen Sie einfach bei uns an!

Bitte beachten Sie dabei, dass für Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes erhöhte Gebühren anfallen.

Ehe für alle

Ab dem 1. Oktober 2017 haben auch gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen. Die Anmeldung sowie die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt wie bei verschiedengeschlechtlichen Paaren.

Wurde eine Lebenspartnerschaft bereits begründet, kann diese nun zu einer Eheschließung umgewandelt werden. Die Umwandlung wird beim Standesamt des Wohnsitzes beantragt.

Die Begründung von Lebenspartnerschaften ist nun nicht mehr möglich. Bestehende Lebenspartnerschaften, die nicht umgewandelt werden, haben weiterhin Bestand.

Für eine Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe sind bei Ehepartnern mit deutscher Staatsangehörigkeit von Geburt an folgende Nachweise vorzulegen:

  • Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsurkunde)
  • Identität/Staatsangehörigkeit ( Personalausweis/Reisepass sowie aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - aufgestellt in den letzten 6 Monaten)
  • Wohnsitz (aktuelle erweiterte Meldebescheinigung - aufgestellt in den letzten 6 Monaten)

Die dann folgende Eheschließung kann in jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.

Sollte einer oder beide Ehepartner seit der Geburt keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich während der Öffnungszeiten an das Standesamt.

Vollmacht - Anmeldung Eheschließung

FAQ - Eheschließungen

Fragen rund um das Standesamt

  1. Wann können wir einen Eheschließungstermin vereinbaren?

Wir reservieren Ihren Wunschtermin auf den Tag genau ein Jahr im Voraus. Es sei denn, es ist eine gesonderte Prüfung Ihrer Dokumente notwendig. Hierüber informieren wir Sie gerne.

    2. Trauen Sie auch am Sonntag oder an gesetzlichen Feiertagen?

Trauungen sonntags und an gesetzlichen Feiertagen sind durch das Gesetz über Sonn- und Feiertage nicht erlaubt.

    3. Trauen Sie uns auch nachts?

Trauungen am Abend und nachts sind leider nicht möglich.

   4. Wir möchten gerne zu Hause getraut werden. Ist dies möglich?

Es ist leider nicht möglich, dass Sie zu Hause getraut werden. Wenn Sie nicht in den Räumlichkeiten des Standesamtes heiraten möchten, trauen wir Sie gerne in einer unserer festgelegten Außentraustelle.

   5. Können wir im Standesamt Elmshorn heiraten, wenn wir nicht in Elmshorn wohnen?

Wir trauen Sie sehr gerne in Elmshorn, auch, wenn Sie keine Elmshorner sind. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir reservieren Ihnen einen Termin. Die Anmeldung der Eheschließung führen Sie bitte an Ihrem Wohnortstandesamt durch. Bei der dortigen Anmeldung teilen Sie mit, dass Sie in Elmshorn heiraten möchten. Die Unterlagen werden dann an das Standesamt Elmshorn weitergeleitet.

   6. Wir wohnen in Elmshorn, möchten aber nicht in Elmshorn heiraten. Ist das möglich?

Wenn Sie nicht in Elmshorn heiraten möchten, vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Eheschließung im gewünschten Standesamt. Setzen Sie sich anschließend mit uns in Verbindung um einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung zu vereinbaren. Die Anmeldung der Eheschließung wird an das Standesamt weitergeleitet, wo Sie sich trauen lassen.

   7. Wann können wir unsere Eheschließung anmelden?

Die Anmeldung der Eheschließung kann auf den Tag genau ab sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Für die Anmeldung einer Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

   8. Welche Unterlagen werden zur Anmeldung der Eheschließung benötigt?

Bitte setzen Sie sich zur Beantwortung dieser Frage mit uns bzw. Ihrem Wohnortstandesamt in Verbindung.

   9. Wie lange ist die Anmeldung der Eheschließung gültig?

Die Anmeldung der Eheschließung ist auf den Tag genau sechs Monate gültig.

  10. Gibt es Parkplätze am Standesamt Elmshorn?

Für das Brautpaar steht ein Parkplatz am Tag der Eheschließung hinter der Weißen Villa zur Verfügung. Parken Sie bitte am Ende der Auffahrt um die Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Gäste des Brautpaares können auf den öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung des Standesamtes parken.

  11. Benötigen wir Trauzeugen für unsere Eheschließung?

Trauzeugen sind heutzutage freiwillig. Wenn Sie gerne Trauzeugen haben möchten, bedenken Sie, dass max. zwei Trauzeugen pro Ehepaar zulässig sind. Ihre Trauzeugen legen bitte bis spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument im Standesamt vor. Alternativ können Sie auch gerne eine E-Mail schreiben und die Ausweisdokumente als Anhang beifügen.

  12. Wann müssen zusätzliche Informationen zur Eheschließung eingereicht werden?

Jegliche Informationen rund um die Eheschließung z.B. Stichworte für die Rede, Ausweisdokumente der Trauzeugen usw. müssen spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung im Standesamt vorliegen. Aus organisatorischen Gründen können Ihre Wünsche sonst leider nicht berücksichtigt werden.

   13. Wie können wir dem Standesamt die zusätzlichen Informationen zukommen lassen?

Bitte senden Sie uns eine E-Mail an standesamt@elmshorn.de  oder benutzen Sie den Briefkasten vor dem Gebäude. Anhänge von E-Mails können seitens des Standesamtes nur geöffnet werden, wenn diese dem pfd- oder jpeg.-Format entsprechen. Geben Sie bitte unbedingt Ihre Namen und das Eheschließungsdatum im Betreff an.

   14. Wann müssen wir vor der Trauung im Standesamt sein?

Es ist ausreichend, wenn Sie und Ihre Gäste 5-10 Minuten vor der Trauung im Standesamt sind.

   15. Werden am Tag der Eheschließung noch Unterlagen von uns benötigt?

Mit der Anmeldung der Eheschließung sind alle erforderlichen Dokumente im Standesamt abgegeben worden. Denken Sie bitte ggf. nur an Ihre Eheringe und eine CD, wenn Sie musikalische Untermalung wünschen.

   16. Wer führt die Eheschließung durch?

Im Standesamt arbeiten vier Standesbeamtinnen. Wer Ihre Eheschließung durchführt, verraten wir Ihnen vorab aus organisatorischen Gründen nicht – lassen Sie sich überraschen!

   17. Darf während der Eheschließung fotografiert oder gefilmt werden?

Video- und Tonaufnahmen sind verboten. Das Fotografieren während der Eheschließung ist dagegen erlaubt. Bedenken Sie bitte, dass es hierbei um das Persönlichkeitsrecht Ihrer Gäste und der Standesbeamtin geht. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen ohne vorherige Erlaubnis stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts / des Rechts am eigenen Bild dar. Sie machen sich damit strafbar. Sie sind aufgefordert, Ihre Gäste hierüber in Kenntnis zu setzen.

   18. Dürfen wir vor oder nach der Eheschließung noch Fotos machen?

Natürlich dürfen Sie Fotos als Erinnerung machen. Nutzen Sie hierfür auch gerne unseren hinter dem Gebäude liegenden Hochzeitsgarten oder die Terrasse.

   19. Dürfen unsere Gäste nach der Eheschließung Konfetti oder Reis streuen?

Das Streuen von Konfetti und Reis ist aus Rücksicht auf die Natur im Innen- und Außenbereich nicht gewünscht. Sie können gerne kreativ werden und sich eine umweltfreundliche Alternative überlegen.

   20. Mit wem werden Absprachen rund um die Eheschließung besprochen?

Den Ablauf der Eheschließung besprechen wir nur mit Ihnen persönlich. Überraschungen durch Familienangehörige oder Freunde sind während der Trauung nicht möglich. Ebenfalls sind Absprachen mit Hochzeitsplanern nicht möglich.

   21. Müssen wir noch etwas beachten?

Wir bitten Sie um allgemeine Rücksichtnahme anderen Bürgern und Brautpaaren gegenüber. Hinterlassen Sie unsere Räumlichkeiten bitte so, wie Sie sie vorgefunden haben.

Hochzeits - und Geburtenwald

Hochzeits- und Geburtenwald Logo

Brautpaare und Eltern von Neugeborenen haben die Möglichkeit, in einer Feierstunde im Spätherbst einen Baum zu pflanzen. Organisiert wird die Pflanzaktion vom Amt für Stadtentwicklung.

Nähere Informationen.