Berichtswesen der Stadt Elmshorn
Das Berichtswesen legt fest, zu welchen Themen und in welchen zeitlichen Abständen die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister das Stadtverordneten-Kollegium, den Hauptausschuss oder die Ausschüsse zu unterrichten hat. Das Berichtswesen soll eine wirksame Kontrolle der Verwaltung ermöglichen und die erforderlichen Informationen für politische Entscheidungen geben.
Man könnte es kurz als regelmäßige und strukturierte Zusammenfassung der Verwaltungstätigkeit beschreiben.
Für die Stadt Elmshorn wurden die Stichtage für das Berichtswesen auf den 31.05. (Teilbericht), den 30.09. (Teilbericht) und den 31.12. (Gesamtbericht) festgelegt. Die Berichte werden dem Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung vorgelegt. Sie sind damit auch im Ratsinformationssystem öffentlich einsehbar.
2025
Berichtswesen zum 31.12.2025
- Haushalts- und Finanzbericht (31.12.2025): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 360 kB)
- Projektberichte (31.12.2025): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 2.6 MB)
- Öffentliche Einrichtungen (31.12.2025): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 349 kB)
- Personalbericht (31.12.2025): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 263 kB)
- Verwaltungsbericht (31.12.2025): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 1.1 MB)
- Beschlussverfolgung (31.12.2025): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 799 kB)
- Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung (31.12.2025): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 128 kB)
- Strukturbericht (31.12.2025): Datei in neuem Fenster öffnen (PDF, 119 kB)