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Berichtswesen der Stadt Elmshorn

Das Berichtswesen ist eine gesetzlich geregelte Form der Berichterstattung der Verwaltungsleitung an die kommunalpolitischen Vertreterinnen und Vertreter. Grundlage ist § 45c der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

Das Berichtswesen legt fest, zu welchen Themen und in welchen zeitlichen Abständen die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister das Stadtverordneten-Kollegium, den Hauptausschuss oder die Ausschüsse zu unterrichten hat. Das Berichtswesen soll eine wirksame Kontrolle der Verwaltung ermöglichen und die erforderlichen Informationen für politische Entscheidungen geben.

Man könnte es kurz als regelmäßige und strukturierte Zusammenfassung der Verwaltungstätigkeit beschreiben.

Für die Stadt Elmshorn wurden die Stichtage für das Berichtswesen auf den 31.05. (Teilbericht), den 30.09. (Teilbericht) und den 31.12. (Gesamtbericht) festgelegt. Die Berichte werden dem Hauptausschuss in öffentlicher Sitzung vorgelegt. Sie sind damit auch im Ratsinformationssystem öffentlich einsehbar.

2024

Berichtswesen zum 30.09.2024

Berichtswesen zum 31.05.2024

2023

Berichtswesen zum 31.12.2023

Berichtswesen zum 30.09.2023