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Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn

Um die Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn zu fördern, ist am 12.06.1986 eine kommunale Stiftung unter dem Namen „Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn“ eingerichtet worden.

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Stiftungsvorstand und gesetzlicher Vertreter der Stiftung ist Bürgermeister Volker Hatje. Ihm zur Seite steht der Stiftungsrat, der sich aus den Mitgliedern des Stadtverordneten-Kollegiums zusammensetzt.

Kuratorium

Stiftungsrat und Stiftungsvorstand werden durch ein 11-köpfiges Kuratorium fachlich beraten, das Vorschläge zur Förderung von Projekten unterbreitet und in der Öffentlichkeit für die Stiftungszwecke wirbt.

Satzung

Über die Stiftung können zum Beispiel Finanzierungshilfen für denkmalbedingte Mehraufwendungen bei der Restaurierung von Gebäuden geleistet werden.

Satzung der Stiftung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Elmshorn

Sitzungen

Die Sitzungen des Stiftungsrates sind öffentlich. Die Sitzungsunterlagen können unter „Rathaus und Politik“ eingesehen werden.

Auch das Kuratorium tagt öffentlich. Auf anstehende Sitzungen wird per Pressemitteilung hingewiesen.

Weitere Informationen

Informationen über Tätigkeit und Zweck der Stiftung sowie zur Beantragung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln der Stiftung erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Stiftung, dem Amt für Kultur und Weiterbildung.

Anträge auf Finanzierungshilfen

Anträge auf Finanzierungshilfen sind formlos aber schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen (Baupläne, Kostenvoranschläge etc.) rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme einzureichen.

Untere Denkmalschutzbehörde

Für allgemeine Fragen zum Denkmalschutz, insbesondere zur denkmalrechtlichen Genehmigungsfähigkeit von Vorhaben, ist der Kreis Pinneberg als untere Denkmalschutzbehörde erster Ansprechpartner.

Untere Denkmalschutzbehörde