Untere Bauaufsicht

Die Stadt Elmshorn nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsicht wahr. Sie ist für alle Bauwilligen die Anlaufstelle für Fragen rund um das Bauordnungsrecht.

Sie erreichen uns unter:

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Unteren Bauaufsicht gehören insbesondere:

  • die Bauberatung vor und während der Prüfung von Bauanträgen
  • die Bearbeitung von Bauvoranfragen, Baugenehmigungsverfahren und Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • die Führung des Baulastenverzeichnisses
  • die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
  • die Durchführung örtlicher Kontrollen
  • die Abnahme fliegender Bauten

Bitte setzen Sie sich für folgende Anliegen unter der 04121 231 331 oder per Mail an b.ladebusch@elmshorn.de mit Frau Ladebusch in Verbindung:

  • Einsicht in Bauakten (nach Terminvereinbarung)
  • Information zur Hausnummernvergabe
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: 


Digitale Baugenehmigung

Sie können Bauanträge, Voranfragen oder Anzeigen auf Abbruch digital über das Onlinebauamt der Stadt Elmshorn einreichen. 

Formulare / Vordrucke und Merkblätter

Land Schleswig-Holstein

Bauaufsichtlich eingeführte Vordrucke für die Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein:

Vordrucke für die bauaufsichtlichen Verfahren

Stadt Elmshorn

Weitere Formulare (bauaufsichtlich nicht eingeführt) finden Sie auf der Internetseite der Stadt Elmshorn:

Formulare / Vordrucke und Merkblätter der Stadt Elmshorn

Hinweise

Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein können Sie abrufen unter

www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Weitere Informationen zum Bauordnungsrecht finden Sie unter

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/bauen/bauordnung

Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat unter 

www.aik-sh.de

eine Maske zur Suche von Architekt*innen, Innen- und Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen sowie Beratenden Ingenieur*innen eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie dort auch die Listen der von der Kammer öffentlich bestellten Sachverständigen.

Weitere Informationen im Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein:

Bauaufsicht