Schwerbehindertenausweis und Parkerleichterung
Schwerbehindertenausweis
Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist das Landesamt für soziale Dienste mit Sitz in Heide zuständig. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Landesamtes für soziale Dienste:
LASDLandesamt für soziale Dienste, Informationen
Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Menschen mit Behinderungen sind häufig auf ein Auto angewiesen. Da die Parksituation oft nicht leicht ist, können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine Reihe von Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen für einen Parkausweis finden Sie auf der Seite des Landesamtes für soziale Dienste:
Landesamt für soziale Dienste, Parkerleichterung
Den Parkausweis können Sie beim Ordnungsamt der Stadt Elmshorn beantragen:
Parkausweis für Schwerbehinderte