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Schwerbehindertenausweis und Parkerleichterung

Schwerbehindertenausweis

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist das Landesamt für soziale Dienste mit Sitz in Heide zuständig. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Seite des Landesamtes für soziale Dienste:

LASDLandesamt für soziale Dienste, Informationen


Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Menschen mit Behinderungen sind häufig auf ein Auto angewiesen. Da die Parksituation oft nicht leicht ist, können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eine Reihe von Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen für einen Parkausweis finden Sie auf der Seite des Landesamtes für soziale Dienste:

Landesamt für soziale Dienste, Parkerleichterung


Den Parkausweis können Sie beim Ordnungsamt der Stadt Elmshorn beantragen:

Parkausweis für Schwerbehinderte

Ordnungsamt