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Schulangelegenheiten und Zuständigkeiten

Die schulischen Aufgaben im Land Schleswig-Holstein sind in innere und äußere Schulangelegenheiten aufgeteilt.

Äußere Schulangelegenheiten

Die äußeren Schulangelegenheiten werden von der Stadt Elmshorn als Schulträger wahrgenommen. Eine wichtige Aufgabe ist dabei, die schulischen Anlagen und Schulgebäude inkl. der Einrichtungen bereitzustellen und zu unterhalten.

Innere Schulangelegenheiten

Zu den inneren Schulangelegenheiten gehören alle die Pädagogik betreffenden Fragen. Innere Schulangelegenheiten werden von den Schulen und der Schulaufsicht wahrgenommen.

Schulamt Kreis Pinneberg

Für die Elmshorner Grundschulen, die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und  das Förderzentrum Lernen ist das Schulamt des Kreises Pinneberg zuständig.

Wenden Sie sich gegebenfalls an das Schulamt des Kreises Pinneberg (Fachdienst Jugend und Bildung).

Land Schleswig-Holstein

Die Schulaufsicht  für alle anderen Schulen obliegt der Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein. Kontaktdaten und eine Beschreibung der Aufgaben erhalten Sie auf der Internetseite der Schulaufsicht:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulverwaltung/schulaufsicht.html

Allgemeine schulische Fragen

Weitere Informationen zu allgemeinen schulischen Fragen und  Bildungsabschlüssen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/iii_node.html