Schulangelegenheiten und Zuständigkeiten
Die schulischen Aufgaben im Land Schleswig-Holstein sind in innere und äußere Schulangelegenheiten aufgeteilt.
Äußere Schulangelegenheiten
Die äußeren Schulangelegenheiten werden von der Stadt Elmshorn als Schulträger wahrgenommen. Eine wichtige Aufgabe ist dabei, die schulischen Anlagen und Schulgebäude inkl. der Einrichtungen bereitzustellen und zu unterhalten.
Innere Schulangelegenheiten
Zu den inneren Schulangelegenheiten gehören alle die Pädagogik betreffenden Fragen. Innere Schulangelegenheiten werden von den Schulen und der Schulaufsicht wahrgenommen.
Schulamt Kreis Pinneberg
Für die Elmshorner Grundschulen, die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und das Förderzentrum Lernen ist das Schulamt des Kreises Pinneberg zuständig.
Wenden Sie sich gegebenfalls an das Schulamt des Kreises Pinneberg (Fachdienst Jugend und Bildung).
Kreis Pinneberg / Fachdienst Jugend und Bildung: Detailseite
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Land Schleswig-Holstein
Die Schulaufsicht für alle anderen Schulen obliegt der Schulaufsicht des Landes Schleswig-Holstein. Kontaktdaten und eine Beschreibung der Aufgaben erhalten Sie auf der Internetseite der Schulaufsicht:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulverwaltung/schulaufsicht.html
Allgemeine schulische Fragen
Weitere Informationen zu allgemeinen schulischen Fragen und Bildungsabschlüssen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/iii_node.html