Sondernutzung öffentlicher Straßen in Elmshorn
Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zur jeweiligen Sondernutzung, zum Antragsverfahren sowie zu den anfallenden Gebühren.
Satzungen
6.30 Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn
Alte Fassungen
Zuständig:
6.31 Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Stadt Elmshorn
Zuständig: