Sondernutzung öffentlicher Straßen in Elmshorn

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Der Gemeingebrauch erlaubt es allen Personen, öffentliche Straßen im Rahmen ihrer Widmung und unter Beachtung der Straßenverkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen. Nutzungen, die darüber hinausgehen, sind erlaubnispflichtig.

Im Folgenden erhalten Sie weitere Informationen zur jeweiligen Sondernutzung, zum Antragsverfahren sowie zu den anfallenden Gebühren.

Satzungen