Parken in der Elmshorner Innenstadt / Parkraumkonzept
Die Innenstadt ist in vier Bewirtschaftungszonen plus Parkhaus am Steindammpark aufgeteilt, in denen je nach Zone Bewohnerparken, Parkgebühren oder eine Parkscheibenregelung gelten.
Die Zonen
Seit dem 1. Juni 2022 gelten folgende Zonen:
Zone 1
In Zone 1 gelten Parkgebühren, im Nordwesten zusätzlich auch Bewohnerparken. Ausnahme: Der Parkplatz Südufer ist gebührenfrei nutzbar.
Die Zone 1 umfasst das Gebiet zwischen Gerber- und Schulstraße, Bahndamm, Schauenburgerstraße, Südufer, Deichstraße, Sandberg und Reeperbahn.
Zone 2
In Zone 2 zwischen Feldstraße, Schulstraße, Johannesstraße und Gärtnerstraße gelten Bewohnerparken, Parkgebühren und Parkscheibenregelung für zwei Stunden.
Zone 3
In der Zone 3 zwischen Bahngleisen, Schulstraße, Feldstraße und Gärtnerstraße gelten Bewohnerparken, Parkgebühren und Parkscheibenregelung für zwei Stunden.
Zone 4
In der Zone 4 zwischen Bahngleisen, Kleiststraße, Kleine Gärtnerstraße, Friedensallee, Mühlenstraße und Julius-Leber-Straße gelten Bewohnerparken und Parkscheibenregelung für zwei Stunden.
Parkhaus Steindammpark
Das Parkdeck Steindammwiesen zählt nicht zu der Zone 4. Im Parkdeck werden Parkgebühren erhoben.
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Tarife und Bezahlmöglichkeiten
Tarife
In den Bewirtschaftungszonen mit Parkgebühren gelten folgende Tarife:
- je 30 Minuten = 50 Cent
- Tagesticket Buttermarkt: 7 Euro
- Tagesticket Steindammparkdeck: 2,50 Euro
- 4-Wochen-Ticket (nur Steindammparkdeck): 33 Euro (Keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz / nur online buchbar über: Handyparken)
Die Bewirtschaftung erfolgt:
- Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
- Samstag von 7 bis 14 Uhr
Bezahlmöglichkeiten
Bezahlt werden kann mit
- Münzgeld am Parkscheinautomaten (Achtung: Automaten haben keine Wechselgeldfunktion),
- Handy beziehungsweise Smartphone über die Plattform “Smartparking“, die verschiedene Bezahlanbieter zur Auswahl stellt. Der Parkvorgang kann hier per App, SMS oder Anruf abgewickelt werden und das auf die Minute genau. Dafür erheben die Anbieter einen kleinen Aufschlag auf die kommunale Parkgebühr. Mehr Infos: Handyparken
Parkscheibe
In Zonen mit Parkscheibenregelung gilt die vor Ort ausgeschilderte zulässige Höchstdauer, in der Regel sind das 2 Stunden.
Bewohnerparken
Mit dem folgenden Link gelangen Sie zu den ausführlichen Informationen zum Thema Bewohnerparken.
Kontakt
Der Oberbürgermeister
Amt für Tiefbau und Verkehr
Bewohnerparken
(Standort: Peterstraße 19)
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 634
- E-Mail: parken@elmshorn.de
- Internet: https://www.elmshorn.de/Bewohnerparken