Herzlich willkommen im Ordnungsamt
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren.
Als Ordnungsamt sorgen wir dafür, dass die öffentliche Sicherheit und allgemeine Gefahrenabwehr in Elmshorn aufrechterhalten werden.
Unsere Mitarbeitenden sind immer nah an den Bürgerinnen und Bürgern, begleiten sie von der Geburt bis zum letzten Abschied.
Informieren Sie sich gerne im Folgenden über unsere Arbeit. Nutzen Sie die Angebote und nehmen Sie Kontakt auf. Wir sind gern für Sie da!
Aufgaben
Zu den Aufgabenbereichen des Ordnungsamtes gehören unter anderem:
- die Überwachung des Ruhenden Verkehrs,
- die Ausstellung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte,
- die Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Ruhestörungen),
- das Bestattungswesen,
- der Tierschutz,
- die Ausgabe von Fischereischeinen und -marken,
- das Fundbüro,
- das Gewerbeamt,
- das Standesamt,
- das Einwohnermeldeamt,
- die Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen,
- die organisatorische Durchführung von Wahlen und Volksentscheiden,
- die verwaltungsseitige Betreuung der Freiwilligen Feuerwehr Elmshorn.
Mehr zu den einzelnen Punkten können Sie hier nachlesen:
Aufbau und Struktur
Struktur
Das Ordnungsamt ist in vier Sachgebiete unterteilt:
- Öffentliche Sicherheit, Kommunaler Ordnungsdienst, Ruhender Verkehr
- Brandschutz, Krisenmanagement
- Personenstandswesen
- Bürgerbüro und Wahlen
Direkt zum Kommunalen Ordnungs- und Ermittlungsdienst (KOD) ...
Profil Mitarbeitende
Im Ordnungsamt sind 43 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, die zum großen Teil am Schreibtisch arbeiten und über die unterschiedlichsten Ausbildungen und Studiengänge verfügen. Unter ihnen finden sich viele Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungswirt*innen, aber auch Sozialpädagog*innen und Quereinsteiger*innen aus anderen Behörden und kaufmännischen Berufen.
Dienstwagen
Dem Kommunalen Ordnungsdienst steht für die Einsätze im gesamten Stadtgebiet ein Dienstwagen zur Verfügung.
Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Grundsätzlich hat jede Person die Möglichkeit, eine durch ihn festgestellte Ordnungswidrigkeit zur Anzeige zu bringen. Für die erfolgreiche Durchführung eines eventuellen Bußgeldverfahrens ist es regelmäßig erforderlich, dass
- Die verursachende Person namentlich bekannt ist bzw. es unmittelbare Hinweise (wie zum Beispiel ein Kfz-Kennzeichen) auf diese Person gibt
- Konkrete Angaben zum Sachverhalt gemacht werden (wie zum Beispiel Datum, Uhrzeit, Tatort) sowie der Tatvorwurf exakt benannt und durch eine lückenlose Beweisführung belegt wird.
Bitte beachten Sie außerdem
- Die Anzeige kann nicht anonym vorgenommen werden
- In der Regel werden Sie als Zeuge im Verfahren namentlich benannt
- Sofern erforderlich, sind Sie zum Erscheinen vor Gericht sowie in der Behörde verpflichtet.
Es werden nur Anzeigen bearbeitet, bei denen alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.
Übermittlung von Fotos
Bei der Einreichung von Fotos ist darauf zu achten, dass keine (weiteren) amtlichen Kennzeichen oder Personen erkennbar auf dem Foto zu sehen sein dürfen. Für die Rechtmäßigkeit der Einreichung der Anzeige und der damit verbundenen Bilddatenübermittlung ist der/die Anzeigende selbst verantwortlich.
Senden der Anzeige an das Ordnungsamt
Für die Übermittlung der Anzeige nutzen Sie bitte eines der unten aufgeführten Formulare und senden dies zusammen mit etwaigen Beweismitteln an die folgende E-Mail-Adresse:
Formulare
- PDF-Datei: (69 kB)
- PDF-Datei: (70 kB)
Weiterführende Informationen
Zuständiger Ausschuss
Die Selbstverwaltungsaufgaben des Ordnungsamtes werden im Hauptausschuss beraten.
Online-Terminkalender für das Einwohnermeldeamt
Über den Online-Terminkalender können Sie einen Termin im Einwohnermeldeamt vereinbaren, dies erspart in der Regel Wartezeiten.
Standesamt
Das Standesamt ist der richtige Ansprechpartner zu den Themen Heirat, Urkunden, Geburten, Sterbefälle, Kirchenaustritt, Namensänderung et cetera. Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Satzungen für Leinenzwang, Sondervermögen und Feuerwehr
Neben der Satzung über den erweiterten Leinenzwang für Hunde in der Stadt Elmshorn, der Satzung für Sondervermögen der Stadt Elmshorn für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Elmshorn, der Satzung über die Entschädigung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Elmshorn spielt die Gebührensatzung der Stadt Elmshorn über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr eine große Rolle, da diese regelt, welche Einsätze der Feuerwehr gebührenfrei sind, aber eben auch welche Einsätze gebührenpflichtig sind.
Link: Satzungen / Ortsrecht
Link: Vordrucke und Formulare
Informationen zum Datenschutz bei Ordnungswidrigkeitenverfahren
- PDF-Datei: (143 kB)
Jobs
Karriereportal
Aktuelle Jobangebote im Ordnungsamt sowie in der Stadtverwaltung Elmshorn finden Sie auf dem Karriereportal der Stadt Elmshorn. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Link: https://arbeiten-in-elmshorn.de/
Job des Monats
Spannende Einblicke in die vielfältigen Jobs und Projekte der Stadtverwaltung Elmshorn erhalten Sie in unserer Rubrik „Job des Monats“.
Link: Job des Monats
Kontakt
Frau Sözen
Amtsleiterin
Der Oberbürgermeister
Schulstraße 15–17
25335 Elmshorn
- Telefon: +49 4121 231 0
- Fax: +49 4121 231 327
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