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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Leichter Sprache


Artikel 1 Die Menschen-Würde ist unantastbar

Das bedeutet: Niemand darf etwas machen, was die Menschen-Würde verletzt. Die Würde von einem Menschen wird zum Beispiel verletzt, wenn man gefoltert wird. Oder wenn man als Sklavin oder Sklave leben muss. Oder wenn man nicht genug zu essen hat. Niemand darf verfolgt, misshandelt, gefoltert oder getötet werden. Das war in Deutschland nicht immer so.  Deshalb steht das Recht auf Menschen-Würde ganz am Anfang vom Grundgesetz.  Es ist das Allerwichtigste. Der Staat muss die Menschen-Würde von allen Menschen in Deutschland schützen.  Alle anderen Rechte und Gesetze in Deutschland halten sich an die Menschen-Würde.

Alle Menschen in Deutschland haben die gleichen Rechte. Und sie werden gleich geschützt. Egal: welche Hautfarbe jemand hat, woher die Person kommt, welcher Religion die Person angehört, wie alt die Person ist, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist, ob die Person reich oder arm ist oder ob die Person eine Behinderung hat oder nicht. Zur Menschen-Würde gehört auch: dass man eine Unterkunft hat, dass man Hilfe bekommt, wenn man krank ist und zur Schule gehen kann.

Artikel 2 Freiheit der Person

Alle Menschen in Deutschland dürfen in Freiheit leben. Jeder Mensch darf sein Leben so leben, wie er oder sie es möchte. Man darf selber entscheiden: welche Arbeit man machen möchte, was man für Interessen hat, wer seine Partnerin oder sein Partner ist, welche Kleidung man trägt. Zum Beispiel dürfen Frauen kurze Kleider tragen, wenn sie es möchten. Und Männer dürfen kurze Hosen tragen, wenn sie es möchten. Jeder darf seine Partnerin oder seinen Partner selber aussuchen. Das heißt auch, dass Männer mit Männern zusammen sein dürfen. Und Frauen dürfen auch mit Frauen eine Beziehung führen. Man nennt diese Personen homosexuelle Personen. Man darf keine Person ohne Grund verhaften oder ins Gefängnis schicken. Jede Gefängnis-Strafe muss begründet sein. Die Begründung muss in einem Gesetz stehen. Im Gefängnis darf niemand misshandelt oder gefoltert werden. Und die Todes-Strafe gibt es in Deutschland auch nicht. Man darf durch sein Verhalten aber keine anderen Personen gefährden oder verletzen. Und man darf auch nichts kaputt machen. Zum Beispiel: Wenn man gerne schnell Auto fährt, darf man trotzdem nicht rasen. Man muss sich an die Geschwindigkeits-Begrenzungen halten. Geschwindigkeits-Begrenzungen bestimmen, wie schnell man fahren darf. Man darf nicht überall rauchen. Jeder Mensch hat ein Recht auf Gesundheit. Damit das Zusammenleben klappt, muss man andere Personen respektieren. Und man muss sie akzeptieren. Auch wenn andere Personen eine andere Meinung haben als man selbst. Eine Meinung beschreibt, wie eine Person über etwas denkt.

Artikel 3, Absatz 1 Gleichheit vor dem Gesetz

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.  Das heißt: alle Menschen in Deutschland haben die gleichen Rechte. Es wird niemand bevorzugt behandelt. Das heißt, dass vor Gericht alle Menschen die gleichen Rechte haben: Männer und Frauen, Arbeitslose und Chefinnen und Chefs, Kinder von Paaren, die verheiratet sind und Kinder von Paaren, die nicht verheiratet sind. Die Gerichte sind unabhängig. Sie dürfen nicht von der Politik beeinflusst werden. Das heißt: Die Politik darf nicht bestimmen, wie ein Gericht entscheidet. Die Gerichte machen alle ihre Urteile nach den Gesetzen. Und die Gesetze gelten für alle Menschen in Deutschland. Menschen, die kein Geld haben, bekommen Unterstützung. Damit können sie die Kosten bei einem Gerichts-Verfahren bezahlen.

Artikel 3, Absatz 2 Gleich-Berechtigung der Geschlechter

Männer und Frauen haben in Deutschland die gleichen Rechte. Frauen können in Deutschland genauso erfolgreich sein wie Männer. Frauen bestimmen in Deutschland selber, welchen Beruf sie haben möchten. Sie bestimmen selber, wie sie sich anziehen. Sie bestimmen selber, wen sie heiraten. Und sie bestimmen selber, ob sie Kinder haben wollen. Frauen müssen in Deutschland nicht Hausfrau und Mutter sein. Männer erziehen die Kinder mit und helfen im Haushalt. Das ist zum Beispiel Gleichberechtigung. Das war in Deutschland nicht immer so. Auch gibt es heute noch Dinge, die man verbessern muss.  Deutschland arbeitet aber daran, dass Frauen und Männer überall die gleichen Möglichkeiten haben.

Artikel 3, Absatz 3 Verbot von Diskriminierung

Diskriminierung bedeutet: Jemand wird schlecht behandelt, weil er oder sie eine bestimmte Eigenschaft hat. Zum Beispiel: weil er oder sie im Ausland geboren wurde, weil er oder sie eine andere Hautfarbe hat, weil die Person eine Frau ist, weil er oder sie eine andere Religion hat, weil er oder sie homosexuell ist, weil er oder sie eine bestimmte politische Meinung hat oder weil er oder sie eine Behinderung hat. Diskriminierung ist in Deutschland verboten. Der Staat muss Minderheiten vor Diskriminierung schützen. Wir alle müssen aber auch unsere Mitmenschen respektieren. Leider werden auch in Deutschland Menschen diskriminiert. Wir haben aber alle das Recht gleich behandelt zu werden.  Wenn Sie sich diskriminiert fühlen, dann können Sie sich beraten lassen.  Die Beratungs-Stelle heißt: Anti-Diskriminierungs-Stelle.

Weitere Artikel

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt des Grundgesetzes in leichter Sprache. Weitere Artikel in leichter Sprache finden sich hier:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/LeichteSprache/leichte-sprache-grundgesetz.pdf

Autor: Arbeitsgruppe »75 Jahre Grundgesetz des Elmshorner Stadtverordnetenkollegiums 
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF, www.bamf.de) 
Autor*in: Arbeitsgruppe »75 Jahre Grundgesetz des Elmshorner Stadtverordnetenkollegiums